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Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-05 22:00:41
von Oschi
Hallo Forum,

nachdem nun neue Heck-Staukästen montiert sind, brauche ich einen neuen Platz für das Nummernschild. Vielleicht habt Ihr eine gute (und StVO-konforme) Idee?

Ursprünglich war das Kennzeichen unter dem linken Rücklicht montiert, da passt es aber nicht mehr wirklich hin (zu breit, zu hoch). Ich könnte es mir links oder rechts neben dem Reserverad vorstellen oder sogar ganz oben an der Kabine, doch ist das erlaubt? Die zugehörige Beleuchtung rüste ich natürlich nach.

Apropos Beleuchtung: Ich hätte noch zwei Zweikammerrückleuchten (rot/gelb). Darf ich die parallel zu den unteren Rückleuchten an den oberen Kabinenecken betreiben?

LG
Oschi

PS: Ja, ich könnte auch die StZVO als Bettlektüre hernehmen...
05042016354.jpg

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-05 22:09:55
von OliverM
§60STVZO sagt:

Zitat:"Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

!!Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.!!"
Da die Bauart deines Fahrzeuges eine solche Anbringung zulässt trifft der letzte Absatz nicht zu . Das Nummernschild gehört in den Massbereich hinten, in Fahrtrichtung links gesehen hin .

Des weiteren darf das Kennzeichen in einem Vertikalwinkel von bis zu 30° geneigt sein .

Grüße

Oliver

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-05 22:11:19
von OliverM
Oschi hat geschrieben:
Apropos Beleuchtung: Ich hätte noch zwei Zweikammerrückleuchten (rot/gelb). Darf ich die parallel zu den unteren Rückleuchten an den oberen Kabinenecken betreiben?
Ja, darfst du .

Gruß

Oliver

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-05 22:18:36
von Mark86
Ich wuerde es einfach unten links über die Rückleuchte nieten und entsprechende Kennzeichenleuchten nachrüsten.
Ich fürchte jedoch dass du um die Studie der STVZO und der ABE der Kennzeichenleuchten (Stichtwort ein oder zwei, seitlich oder obendrüber und Abstandböckchen) nicht gänzlich herum kommen wirst.

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-05 22:29:20
von Oschi
Vielen Dank, OliverM und Mark86!
OliverM hat geschrieben:[...] Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

!!Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.!!"
Da die Bauart deines Fahrzeuges eine solche Anbringung zulässt trifft der letzte Absatz nicht zu .
Hmpf, die Rücklichter sind auf 1,20m Höhe.

OliverM hat geschrieben:
Oschi hat geschrieben: Apropos Beleuchtung: Ich hätte noch zwei Zweikammerrückleuchten (rot/gelb). Darf ich die parallel zu den unteren Rückleuchten an den oberen Kabinenecken betreiben?
Ja, darfst du .
Prima!

Mark86 hat geschrieben:Ich wuerde es einfach unten links über die Rückleuchte nieten
Aber das sieht sch... aus da :(


Wenn ich die Warnbarke unter der Hecktraverse verlege / teile / weglasse, könnte das Kennzeichen auch dort hin (eventuell stört das Kettengezumsel von der Rangierkupplung). Zwei runde rote Reflektoren sind auch noch übrig. Müssen / können / sollen die wieder hin? Ok, ich seh's ein ... Gesetzbücher lesen bildet :cold:

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-05 22:34:53
von Ulf H
... Ja Runde Reflektoren brauchts ... Müssen ziemlich tief hängen ...

Gruss Ulf

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-05 22:48:57
von herbstkaefer
Ich würde schlicht ein Blech unter der linken Leuchte basteln und das Nummernschild dadrauf schreuben. Wahrscheinlich ist die Nummernschildbeleuchtung eh schon in der Rückleuchte integriert.
Zusätlich einen schmalen, flexiblen Halter für die Katzenaugen gleich mit bauen, dann passt es optisch auch wieder, da es sich dann von der Staukiste absetzt.

lg
chris

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-05 22:57:55
von Oschi
Ulf H hat geschrieben:... Ja Runde Reflektoren brauchts ... Müssen ziemlich tief hängen ...

Gruss Ulf
Ja, Danke Dir, hier steht's: StVZO > § 53

Und hier (Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 10 i.V.m Richtlinie 70/222/EWG) hab ich dann auch die Vorschriften zum Kennzeichen gefunden.

Schöner wird er dadurch nicht...

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-05 23:01:39
von Ulf H
... Kennzeichen im Böschungswinkel ist doof ... Unterkante 80 cm über Grund, trotzdem verstaucht ...

... Die üblichen Reflektorenhalter aus kunststoffummanteltem Stahl geben bei Grungberührung nach ... Aber mehr als zweimal zurückbiegen halten die nicht aus ... Selbstgeschnitzte Aufhänger aus alten Reifen haben sich als sehr dauerhaft erwiesen ...

Gruss Ulf

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-06 10:21:56
von Rumpelstielzchen
Ich würde die Rücklichter etwas höher unter den Koffer setzen und das Kennzeichen dann links darunter, das sieht stimmiger aus

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-06 11:15:15
von Pele
herbstkaefer hat geschrieben:Ich würde schlicht ein Blech unter der linken Leuchte basteln und das Nummernschild dadrauf schreuben. Wahrscheinlich ist die Nummernschildbeleuchtung eh schon in der Rückleuchte integriert.
Zusätlich einen schmalen, flexiblen Halter für die Katzenaugen gleich mit bauen, dann passt es optisch auch wieder, da es sich dann von der Staukiste absetzt.

lg
chris

Hallo,

würde ich nicht (noch) mal machen. hatte ich auch an der Stelle und mehrfach das Nummernschild an Böschungen beschädigt oder abgerissen. Ich habe es jetzt an der Rückwand und eine LED-Nummernschildbeleuchtung daneben und fertig. Habe es aber rechts, weil ich links schon die Parktafel hatte. TÜV hat bei jährlicher Kontrolle bisher gar nichts dagegen.

Aber es gibt ja an Deinem Fahrzeug genug Platz, sonst frage doch den TÜV-Mann und dann findet Ihr schon einen guten Platz.

Liebe Grüße

Peter

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-06 15:29:12
von Mark86
Die Rückstrahler müssen rund sein?
Sind die nicht in den Rückleuchten drinnen?

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-06 15:47:58
von Ulf H
... Rückstrahler solo müssen soweit ich weiss rund sein, dreieckige gelten für Anhänger ...

... ob am LKW auch in das Rücklicht intrigierte Rückstrahler zulässig sind, weiss ich nicht ... ABER die Rückstrahler müssen so tief hängen, dass man am Allrad-LKW dort unten sinnvollerweise keine Leuchten anbringt ...

Gruss Ulf

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-06 16:19:54
von Buclarisa
3 eckige Rückstrahler gehöhren an Anhänger. Bei den anderen wahr was mit Quadratzentimetern, da passen halt recht viele davon in einen Kreis.
Auch wenn das Kennzeichen oberhalb der Rückleuchte ein paar cm zu hoch ist da mit doppelseitigem angeklebt und gut.
Danach noch die Rückleuchtenwannen rechts und links tauschen und schon ist da auch eine Kennzeichenleuchte. Auf dem KZL Glas wird zwar fast immer der Dreck liegen, ja mei, irgendwo muss der ja hin.

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-06 22:01:05
von magmog
unter 3.16 finden sich die Bestimmungen über Rückstrahler hinten:
http://www.dekra.de/c/document_library/ ... upId=10100


Der obere Rand des hintere Kennzeichens darf nicht höher als 1.20 Meter angebracht sein, sei denn, das Fahrzeug biete innerhalb dieser Höhe keine Möglichkeit zu Anbringung, und nicht weniger als 300 mm über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-07 23:35:20
von ami
Tschau,

wird seit vielen Jahren nicht bemängelt.

ami

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-08 6:53:22
von DäddyHärry
Wie kommt denn da die Plakette hin?
TÜVer "Fahrn se rückwärts an det offene Fenster im ersten Stock" :angel:
@Magmog: Der Satz mit der Bodenfreiheit ist ja fast ein Freibrief.
GRuß Härry

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-08 9:06:11
von apath0
ami hat geschrieben: wird seit vielen Jahren nicht bemängelt.
So ähnlich war das original bei meinem RW auf 170d11 auch, also mittig an der Oberkante des Aufbaus. Sah auch original aus, weil auch die wunderschöne, antike Kennzeichenbeleuchtung dort war. Hab leider kein Foto mehr davon.

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-13 10:37:44
von Oschi
Mit Euren Hinweisen habe ich es jetzt so gelöst: Das Kennzeichen sitzt an der Stelle der Warnmarkierung (welche in D nicht vorgeschrieben zu sein scheint). Die Warntafel wurde geteilt und an die Kabine oben geklebt. Die hintersten Seitenmarkierungsleuchten setze ich auf die letzte Quertraverse und die Rückleuchten bekommen noch Schutzkäfige. Damit würde ich mich dann mal zum TÜV wagen.
09042016367.jpg

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-13 17:46:07
von Mark86
Also vor die Rückleuchten darfst du keine Schutzkäfige bauen...
Höchstens drumherum.

Nur, was soll das bringen?

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-13 19:45:31
von Romenthaler
Hallo Schilder-Fans,
Lese ich die Hinweise oben richtig und man darf das vordere Nummernschild auch im Dachbereich (von unterwegs gut sichtbar) montieren (also zB am fest vorne montierten Dachtraeger) ?
Gruesse
Artus

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-13 20:40:31
von OliverM
Romenthaler hat geschrieben:Hallo Schilder-Fans,
Lese ich die Hinweise oben richtig und man darf das vordere Nummernschild auch im Dachbereich (von unterwegs gut sichtbar) montieren (also zB am fest vorne montierten Dachtraeger) ?
Gruesse
Artus
Ja, so ist es .

Gruß

Oliver

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-13 22:12:14
von PeterWEN
Romenthaler hat geschrieben:Hallo Schilder-Fans,
Lese ich die Hinweise oben richtig und man darf das vordere Nummernschild auch im Dachbereich (von unterwegs gut sichtbar) montieren (also zB am fest vorne montierten Dachtraeger) ?
Gruesse
Artus
Habedere,

und ich habe heute einen Traktor gesehen, der hatte das Nr-Schild rechts am Auspuff in Augenhöhe des Fahrers.
War so ein ziemlich neues Riesenteil,.
Schild war weit oberhalb von 2m.

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-14 11:21:41
von Crazy_AT
Bei den IFA's waren Schutzkäfige an den Rückleuchten völlig normal. Und die gehen auch heute noch problemlos durch den TÜV.

Re: Wohin mit dem Kennzeichen am Fahrzeugheck?

Verfasst: 2016-04-14 14:29:47
von Mark86
Das sehe ich anders.
Keine Abdeckungen vor Leuchten, außer die Leuchten / Abdeckungen haben eine entsprechende ABE.
Das heist, entweder ist das Gitter schon in der Lampen ABE mit drin, oder das Gitter hat für das Fahrzeug / Die Lampe eine eigene ABE / BE, etc. Bei Ostfahrzeugen gibts da aber noch Übergangsvorschriften die ich nicht kenne.

Das bei BW, NVA, Feuerwehr und BGS diese Gitter oft dran waren ist richtig, für diese Fahrzeuge gibt es aber Ausnahmen.
Im Privatgebrauch ist sowohl die Verwendung von nicht typgeprüften Scheinwerfergittern als auch von Rückleuchtengittern verboten...
Bei MB NG, SK & Co gibts z.B. auch bei MB Original Gitter zu kaufen, die sind aber eben nur für Behördenfahrzeuge zulässig da weder BE vorliegt, noch in der BE der Scheinwerfer enthalten.
Bei nem neuen Axor ist das was anderes, da sind die Scheinwerfer mit den stylischen Quergittern in der FZ ABE mit drin.

Dass das wahrscheinlich in der Praxis kaum jemand merkt und sowieso niemanden interessiert, ist so lange richtig bis der kleine 3er BMW Fahrer mit seinem Auto hinten drunter gerauscht ist und dann könnte das böse werden...
Und mal ehrlich, außer dass man die Beleuchtung schlechter sieht bringt das bei dem gezeigten Auto eh nix.
Man kann auch ne Blechrahmen drum herum machen, der reicht dann um bei Feindkontakt die Leuchte unbeschädigt in die Staukästen zu schieben und macht im Notfall keinen Ärger...