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Re: h kennzeichen

Verfasst: 2011-10-09 16:20:45
von tauchteddy
Hey Joe, meine bemerkung, dass nie etwas offilzielles gezeigt wird, bezog sich eigentlich klar erkennbar auf H und gewerblich. Mit der SP hat das soviel zu tun wie ich mit Britney Spears ...

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2011-10-11 12:17:49
von 814DA
Wilmaaa hat geschrieben:
oldi fan hat geschrieben:was nun mit der sp geschichte? seid ihr euch da sicher mit der h nummer und sp pflicht?
Das H hat keinerlei Einfluss auf die SP-Pflicht.

Es kommt auf das zGG und die Zulassungsart an.

Hallo,

wie ich kürzlich erfahren habe, gibt es ab 2012 eine HU-Reform.
Danach sind dann Nutzfahrzeuge über 7,5t zGG, die nicht gewerblich
genutzt werden, mit H-Kennzeichen nicht mehr SP-pflichtig.

Außerdem wird die in einem anderen Beitrag diskutierte Rückklebung der
Plaketten entfallen.(Bei Überschreiten der Frist um mehr als 2 Monate mit
erweitertem HU-Umfang)

Thomas

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2011-10-11 18:11:36
von tauchteddy
814DA hat geschrieben:wie ich kürzlich erfahren habe, gibt es ab 2012 eine HU-Reform.
Danach sind dann Nutzfahrzeuge über 7,5t zGG, die nicht gewerblich
genutzt werden, mit H-Kennzeichen nicht mehr SP-pflichtig.

Außerdem wird die in einem anderen Beitrag diskutierte Rückklebung der
Plaketten entfallen.(Bei Überschreiten der Frist um mehr als 2 Monate mit
erweitertem HU-Umfang)

Thomas
Und das steht wo? Oder kommt das von irgendeiner Latrine? Ist es wirklich so schwer, gleich die Quelle dazuzuschreiben?

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2011-10-12 21:41:14
von 814DA
[/quote]
Und das steht wo? Oder kommt das von irgendeiner Latrine? Ist es wirklich so schwer, gleich die Quelle dazuzuschreiben?[/quote]

Latrine?

Wie bist du denn drauf?

Es steht hier drin: "Entwurf zur ÄnderungVO straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften stand 15.08.2011"

Mehr kann ich dazu leider zur Zeit nicht sagen, musste halt selber suchen.

Thomas

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2011-10-12 22:34:10
von tauchteddy
Da bin ich ja mal gespannt, ob ein Entwurf vom 15.8.2011 in 2012 in Kraft tritt ...

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2011-10-13 9:12:36
von colli1979
das mit dem Abschaffen der Rückdatierung ist ja schon überall zu lesen - also nichts soo neues
aber nein, rechtsverbindliche Quellen habe ich auch keine gefunden bis jetzt

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2011-10-13 9:21:56
von AL28
Hallo
Tachteddy wird auf eine Rückdatierung sogar beim TÜV bestehen solange sie ihn den Gesetzestext nicht vorlegen können . :totlach:
Einfach wieder 2 Jahre kleben gibt es nicht bei ihn , es muß ja schließlich alles seine Ordnung haben . :rock:
Gruß
Oli

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2011-10-14 6:39:06
von tauchteddy
Ich habe auch dieses Mal wieder erfolglos versucht, mit dem Prüfer zu handeln. Erbarmungslos hat der zurückdatiert. Was nützen mir die schönsten Latrinenparolen, wenn es nicht amtlich ist? Die meisten Prüfer halten sich nun einmal an die festgeschriebenen Vorschriften, schön für euch, wenn ihr Latrinenparolenprüfer habt ...

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2011-11-05 13:22:23
von Tiwi
Moinsen,

Hängt bislang auch vom Bundesland ab.

Für den Tauchteddy hab ich jetzt mal was gesucht. Eingefallen ist mir das, weil ich beim Lesen auf der Latrine die ADAC-motorwelt liegen habe.
Und da stehts auch online:
ADAC-heimseite hat geschrieben: (...)
Trotz der bundesweit verbindlichen Vorgabe der StVZO gibt es von der Rückdatierung immer mehr Abweichungen einzelner Bundesländer. So ist die Rückdatierung in Hessen und im Saarland faktisch abgeschafft. Auch in Bayern gibt es Ausnahmen von der Rückdatierung, wenn der Termin für die Hauptuntersuchung sehr lange überzogen wurde.
Diese uneinheitliche Praxis der Länder macht die Situation für den Autofahrer sehr unübersichtlich und ist ungerecht.
(...)
Der Gesetzgeber plant jetzt eine Änderung der StVZO und will die umstrittene Rückdatierung wieder beseitigen. Das bedeutet, dass ein Pkw auch dann die Plakette für volle 24 Monate erhält, wenn der letzte Termin um mehrer Monate überschritten wurde. Allerdings erhöht sich die Untersuchungsgebühr dann um etwa 20%, wenn der Untersuchungstermin um mehr als 2 Monate überschritten wurde. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ist zum Jahreswechsel zu rechnen.
Quelle: ADAC im internet

Hoffe das ist amtlich genug.

Wünsche einen schönen Samstag!

Grüße
Tiwi

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2011-11-05 14:17:27
von spongebob
so hat es mir gestern auch ein prüfer erklärt.

demnach kann ich es bestättigen.
;)

grüsse sponebob

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2012-01-10 12:29:54
von oldi fan
hi
lkw fan´s und h nummern interesierte, :p
wollte euch nun mein erlebniss mitteilen,nachdem ich ja damals den thread gestartet habe!
es sind dann ettliche lkw s dazwischen gewesen, aber einer ist es nun geworden! :unwuerdig:

also hab mir extra, und mit viel sucherei und gedult, einen lkw mit 32j ausgesucht und gekauft
und der hatte sogar ne §23 untersuchung :rock:
bin auf die zulassungsstelle, hab ihn angemeldet, alles gar kein thema,war überrascht! da gibtes doch immer theater, missverständnisse usw...
bis ich zum verscherungsmarkler bin!großes ohje!!
der rechnete mir eine jahresprämie von 2500euro aus....statt 200euro wie angeboten :hacker:
mein 1 ausdruck :eek: :wack:
dann fragte ich wieso des jetzt so :sick: enorm teuer ist,was des soll usw
tata!!
des hat bis dahin keiner gewußt, hab dann nach klärung der umstände nochmals alle beteiligten
gefragt, des wußte keiner,
des gutachten wurde nach dem brief erstellt und darin stand....
"abschleppwagen als selbstfahrende arbeitsmaschine"... :idee:
dadurch wurde die versicherung, wie wenn es ein neuer lkw währe versichert.
das wiederrum verstehe ich nicht, wenn der doch die abnahme als historisch hat, sollte
es doch egal sein was im brief steht,die 30 j grenze und lkw muß ausschlaggebend sein oder? :motz:
nun ja,
bin dann zum tüv beraten lassen, und habe den vorrübergehend umtragen lassen, :dry:
als lkw mit platform...natürlich sind jetzt die orginalen aufbauten teilweiseweg oder wegzumachen
finde ich sehr schade,da so viele orginale und besondere aufbauten trotz h- fähigeit :wack:
verschrottet werden oder müssen(ich wollte ihn erhalten)....
finde die umsetzung des ganzen irgendwie typisch...(schreibe es lieber nicht....) :motz:

ps: ich wollte den aufbau lassen und retten mit einer passenden formulierung vom tüv
zb lkw mit kran oder lkw mit bergungsaufbau....ect( reaktion tüv..:totlach: )
aber des ging nicht, weil es war/wird immer und solange der aufbau so beibt eine
selbstfahrende arbeitsmaschine sein!!! :( :wack:
!!!meine meinung dazu voll bescheuert!!!!!!!! :frust:

mfg oldi fan
:joke:

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2012-01-10 12:33:59
von Ulf H
... schon mal bei der alten Leipziger, Versicherungsmakler Madau aus Aachen angefragt ... bei dem ist das halbe Forum zu sehr guten Konditionen versichert ...

Gruss Ulf

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2012-01-10 12:54:49
von Ulli
oldi fan hat geschrieben: "abschleppwagen als selbstfahrende arbeitsmaschine"... :idee:
dadurch wurde die versicherung, wie wenn es ein neuer lkw währe versichert.
das ist nicht der falsche Aufbau, sondern der falsche Versicherer...

Mein Haus-Versicherer VGH (Haus, Unfall, Leben, Betriebshaftppflicht, Haftpflicht für PKWs etc. knapp 10.000€ Prämie p.a.) wollte für meinen Unimog rund 1.000€ p.a. haben, bei der AXA gab es dann den Oldi-Tarif für 150€ p.a.

Gruß Ulli

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2012-01-10 14:59:34
von oldi fan
hallo
das ist nicht ganz richtig mit der versicherung,
des grundproblem war des: des nicht umschreiben von abreitsmaschine in lkw offener kasten mit ladearm oder sowas.... ohne jetzigen aufbau verändern....
da hat der tüv prüfer "erfahrener mensch" mir erklärt das des nicht geht,
weil sich der aufbau dann erheblich unterscheiden muß zum jetzigen!
die richtlinien verlangen des,damit es nicht so einfach ist den verwendungszweg
einfach mal so zuändern je nach vorteile jener verwendungszweck...

des ist ja des ding! des verstehe ich nicht, wieso muß der antike orginale aufbau vermurgst werden für nen neuen titel im kfz brief....???
was ist da noch h würdig? weil dann währe eine neuen §23 fällig gewesen....

hätte ändern sollen: abbauen der brille am heck(wo die auto rieinkommen zum abschleppen), der hubarm runternehmen(zum anheben der brille), damit ist des ja kein abschleppwagen mehr, wobei ich den aufbau ja behalten und erhalten wollte, nur halt als lkw mit abschleppaufbau....
nun wird es halt nen kipper oder sowas
einer von vielen anderen lkw aufbauten....
schade mfg oldi fan

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2012-01-10 15:23:07
von colli1979
wieso ÄNDERN? Weil deine Versicherung das so will btw. sie zu unkooperativ ist? Also ist das doch offensichtlich die falsche Versicherung!! Da ändert sich nichts dran (an der falschen Versicherung). Wenn die keinen Oldtimertarif (der sich NUR nach der EZ. richtet) anbieten wollen, muss man halt zu einer anderen gehen.
Sollte doch soo schwer nicht sein...

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2012-01-10 16:03:58
von Ulli
Colli schrieb es schon, es ist für die Versicherung, so sie denn einen Oldtimer-Tarif für Nutzfahrzeuge anbietet, sche....egal, ob es sich dabei um eine ZGM, einen LKW offener/geschlossener Kasten, Kipper, SoKfz Löschfahrzeug, Abschlepper ... handelt. Wichtig für den OT-Tarif ist, dass das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wird. Dein Versicherer will dir eine gewerbliche Nutzung als Abschlepper unterjubeln (ist klar, kein verwendungsbedingtes Risiko, aber eine fette Prämie).

Mir hat die VGH damals bei meinem Unimog auch nur die Versicherung bei gewerblicher Nutzung angeboten (weil sie keinen eigene Oldie-Tarif hat).

Gruß Ulli

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2012-01-10 18:39:17
von Martin
Lobo hat geschrieben:dann stelle den mal einen KAT vors Tor und geb den Schlüssel ab, dann brauchst nen Fensterplatz um den Zirkus zu sehen wie sie den in die Halle bekommen :rock:

Maik



der Spaß ist es wert


Da reicht en Mercur
: äh, wie startet man datt ding....
:lol: :lol: :lol: :lol:

Grüße..

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2012-01-10 18:43:17
von Martin
Lobo hat geschrieben:mir wollten sie einreden ich hätte keinen luftgekühlten Motor :lol: und das war auch noch ein Freund der Prüfer :ninja:

Maik

:lol: :lol: :lol: :lol:
sehr gut, aber vielleicht weißt Du garnicht das de schon ein auto der neueren generation hast
:lol: :lol: :lol: :lol:

grüße..

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2012-01-10 22:02:57
von lunschi
@oldifan:

...versuchs mal bei der ADAC- Versicherung. Da haben wir unseren Dicken für 150 Euronen versichert. Da es sich um einen Oldtimer handelt, sollte die Fahrzeugart keine nennenswerte Rolle spielen. Der ADAC wollte von uns nur ein paar Bilder vom Fzg. und eine kurze Beschreibung der Geschichte. War überhaupt kein Problem. Andere Versicherer wollten das Auto nur zum normalen WoMo-Tarif versichern. Lass dich von den Versicherungsheinis nicht veräppeln und dazu verleiten, Dein schönes altes Auto zu vermurksen!

Gruss
Kai

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2012-01-11 1:08:29
von tauchteddy
Tiwi hat geschrieben:Moinsen,

Hängt bislang auch vom Bundesland ab.

Für den Tauchteddy hab ich jetzt mal was gesucht. Eingefallen ist mir das, weil ich beim Lesen auf der Latrine die ADAC-motorwelt liegen habe.
Und da stehts auch online:
ADAC-heimseite hat geschrieben: (...)
Trotz der bundesweit verbindlichen Vorgabe der StVZO gibt es von der Rückdatierung immer mehr Abweichungen einzelner Bundesländer. So ist die Rückdatierung in Hessen und im Saarland faktisch abgeschafft. Auch in Bayern gibt es Ausnahmen von der Rückdatierung, wenn der Termin für die Hauptuntersuchung sehr lange überzogen wurde.
Diese uneinheitliche Praxis der Länder macht die Situation für den Autofahrer sehr unübersichtlich und ist ungerecht.
(...)
Der Gesetzgeber plant jetzt eine Änderung der StVZO und will die umstrittene Rückdatierung wieder beseitigen. Das bedeutet, dass ein Pkw auch dann die Plakette für volle 24 Monate erhält, wenn der letzte Termin um mehrer Monate überschritten wurde. Allerdings erhöht sich die Untersuchungsgebühr dann um etwa 20%, wenn der Untersuchungstermin um mehr als 2 Monate überschritten wurde. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ist zum Jahreswechsel zu rechnen.
Quelle: ADAC im internet

Hoffe das ist amtlich genug.
Ich weiß ja, dass ich manchmal zu grob bin. Aber ... wie soll ich's sagen ... also, trotz Tiwis amtlicher ADAC-Zeitung ... Zum Jahreswechsel war es nun doch nichts. Allerdings munkelt man vom 1.4., an dem das dann tatsächlich Kraft treten soll. Wenn nichts dazwischen kommt ...

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2012-01-11 3:55:06
von supi532
noch mal zurück zu dem angesprochenen TÜV-Zurückdatieren.

Also mein Prüfer meinte das wäre für Jan. 2012 vorgesehen gewesen, soll aber auf 01.04.2012 verschoben sein.
Dann soll es auch keine geringen Mängel mehr geben=> Birnchen kaputt, kein TÜV :wack:

Die haben sie doch nicht mehr alle!!!!

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2012-01-11 9:52:49
von Prickel
nochmal oT,
neulich im TV war eine Reportage über den TÜV-Süd.
Die Türkei wurde mit über 150 original deutschen TÜV Prüfstellen überfallen und besetzt.
Nun muss der anatolische Schafhirte mit seiner Schotterpisten Karre zum TÜV-Süd.
Würde mich nicht wundern, wenn so einer seine Knarre ausgräbt, wenn die angebliche "Schonfrist" abgelaufen ist.
Denn wegen elektronischer Kontrolle ist Bakschisch auch nicht drin.

VG Tom

Re: h kennzeichen

Verfasst: 2012-01-11 20:08:23
von lunschi
tauchteddy hat geschrieben:...Ich weiß ja, dass ich manchmal zu grob bin. Aber ... wie soll ich's sagen ... also, trotz Tiwis amtlicher ADAC-Zeitung ... Zum Jahreswechsel war es nun doch nichts. Allerdings munkelt man vom 1.4., an dem das dann tatsächlich Kraft treten soll. Wenn nichts dazwischen kommt ...
...da hat man halt Pech, wenn man im Bundeshauptdorf wohnt. Dort wiehert der Amtsschimmel noch zweimal mehr wie anderswo...

In Hessen kein Thema, zurückdatiert wird nicht mehr. Immerhin mal was.

Gruss
Kai