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Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-23 13:55:43
von 120-25 v8
Hallo Leute

bin relativ neu hier. Habe einen Iveco 120-25 v8
Da ich nun eine Halle angemietet habe kann ich nun mit der Planung des Koffers beginnen. Da mein Tüver ein sehr arroganter Mensch ist bekomme ich dort kaum
vernünftige Aussagen.

Mein Lkw hat einen Radstand von 4,47m von Mitte zu Mitte. Ich versuche ein Bild zu zu fügen in dem man sieht was ich vor habe.
IMG-20201023-WA0001.jpg
Kann ich den neuen Koffer der eine Gesamtlänge von 5m hat Bauen lassen ? Er wäre somit 57cm länger als der bisherige.

liebe grüße

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-23 14:47:25
von Wombi
Gruß zurück,

Kofferüberhang, max. 60% vom Radstand.
Du darfst 2,68m haben, bekommst aber mit glatten 5m nur 2,52m.
Also .... ja.

Und,

Tüver wechseln, wenn es schon am Anfang so beginnt ..... das wäre nämlich eine Lehrlingsantwort gewesen für Ihn.

Gruß, Wombi

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-23 15:12:50
von FrankyT
Sers & Willkommen..

Wie oben schon geschrieben geht's, den kleineren Böschungswinkel usw wirste dir ja schon überlegt haben ..

Und unbedingt den Tüver wechseln. Evtl sind auch schon die ersten bei der GTÜ/ Dekra fertig und können die Abnahme machen.

Aber das Leben ist zu kurz für einen schwierigen Prüfer, selbst wenn du 20km weiter fahren musst..

Grüße
Franky

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-23 19:28:04
von 120-25 v8
FrankyT hat geschrieben:
2020-10-23 15:12:50
Sers & Willkommen..

Wie oben schon geschrieben geht's, den kleineren Böschungswinkel usw wirste dir ja schon überlegt haben ..

Und unbedingt den Tüver wechseln. Evtl sind auch schon die ersten bei der GTÜ/ Dekra fertig und können die Abnahme machen.

Aber das Leben ist zu kurz für einen schwierigen Prüfer, selbst wenn du 20km weiter fahren musst..

Grüße
Franky
Ja das stimmt wohl. Darf man mit einem solchen überstand noch Hänger ziehen ? müsste unser Boot noch mit nehmen :-) oder gibt es da auch wieder irgendwelche Regeln oder Formeln.


Dann noch dieses leidige Thema mit der Großen Bereifung. Haben den 120-25 und mir einen kompletten Satz 14.00er gekauft. Jedoch wieder voreilig. Freigabe bekomme ich nur mit 395er

Hat jemand auf dem Model schon die 14er eingetragen bekommen und weiß vielleicht wo ich hin kann.

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-23 23:11:15
von Wombi
Das Thema Boot hinten dran wird jetzt etwas übermütig.
Schon Mal gemessen, wie lange dann die Deichsel bis zur Kupplung sein müßte. 🤔
Der extra angefertigte Trailer wird bestimmt nicht günstig. :ninja:
Würde aber mächtig was hermachen, wenn da noch ne 27er Sea Ray hinten dran hängen würde 😁👍

Rangieren oder slippen willst Du dann aber das 17m Gespann auch nicht mehr wirklich😇
Aber Du hättest ja Druckluft, also könnte auch ne 36er Fly hinten dran 😇😇😇
Aber dann biste wieder zu lange ..... alles Scheiße mit so großen Autos 🤔

Gruß, Wombi

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 0:41:58
von Maximilian714d
Hallo,

Aus eigener Erfahrung: bei langem Überhang wird auch Thema Gewichtsverteilung sehr wichtig, jedes Kilo was hinter der Hinterachse liegt verändert die Fahreigenschaften (wegen des langen Hebel auf dem das Gewicht wirkt und in einer gewissen weise die Vorderachse "entlastet").

Ich löste es in dem ich die schweren Bauteile auf bzw. etwas vor der Hinterachse positionierte/verbaute, die leichten Sachen kamen auf dem Überhang. Da fuhr es sich plötzlich viel angenehmer (besonders in Kurven und bei Bodenwellen).
Bei 4,7mt Radstand und 2mt Überhang...

Grüße,

Max

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 0:46:41
von Maximilian714d
Maximilian714d hat geschrieben:
2020-10-24 0:41:58
Bei 4,7mt Radstand
Sorry vertippt... 4,2mt Radstand

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 1:53:05
von Konstrukteur
Hallo,
also mein Koffer hat einen Überhang von 0,7 x Achsabstand (Schräge beginnt bei 0,5 x Achsabstand)
und das war kein Problem beim TÜV.
Zumindest so lange nicht, wie er auf So.KFZ WOMO über 2,8t umgeschlüsselt wird.
Laut TÜV-Prüfer gilt da diese Regelung (0,6) nicht mehr, sie wäre nur für LKW anzuwenden.
Da würde dann die Regel "Fahrzeug darf nicht über 12m lang sein" greifen.
Na ja, übertreiben sollte man es aber auch nicht, weil da gibt es dann noch die Regel "ausschwenken nicht mehr als 80cm".
Die Achslastverteilung, wie oben erwähnt, muss man natürlich einhalten.
Ich habe hinten die Betten drin und da ist während der Fahrt eh niemand und Gewicht haben die auch nicht viel.

Gruß Uwe

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 11:14:20
von midlifecrisis
Mich würde auch mal eine Quelle für diese 60% interessieren. Soweit ich das verstanden haben verliert sich die Spur in irgendeiner Aufbaurichtlinie.

Markus

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 11:25:29
von Mark86
midlifecrisis hat geschrieben:
2020-10-24 11:14:20
Mich würde auch mal eine Quelle für diese 60% interessieren. Soweit ich das verstanden haben verliert sich die Spur in irgendeiner Aufbaurichtlinie.

Markus
Das steht in den Daimler Benz Aufbaurichtlinien und auch in den Aufbaurichtlinien vieler anderer Hersteller.
Die 60% bei Daimler sind aber eine "sollte" Empfehlung, jedenfalls würde ich dass so interpretieren. Das ist genau so wie die Zuladungsgewichtsempfehlung.
Das ist auch eine "Empfehlung", damit ein LKW noch als LKW nutzbar ist, aber nicht unbedingt verpflichtend.

Man sollte bei der Überhang/Radstandsthematik aber im eigenen Interesse bedenken, dass nicht alles was einem abgenommen wird, auch sinnvoll ist. Wenn das Auto nen Wahnsinnigen Überhang hat, dann schert es hinten auch entsprechend aus und wenn du bequem fahren willst, solltest du so bauen dass du in "normalen" Verkehrssituationen da durch fahren kannst, wo die Spiegel durch passen, natürlich mit nem bisschen Gefühlvollem Ausholen damit das Rad nicht hängen bleibt und fertig. Wenn du dann immer nach deinem Heck schauen musst, um an geparkten Autos die Außenspiegel dran zu lassen, nicht ständig durch den Gegenverkehr abbiegen willst, etc. dann solltest du dir da im persönlichen Interesse schon ein paar Gedanken zu machen. Sonst fährt sich das Auto unter umständen recht stressig.

Auch sollte man bei langen Überhängen über den Hauptrahmen dran denken, dass dass auch mit dem vorgeschriebenen Unterfahrschutz passen muss.

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 11:36:18
von Harty
midlifecrisis hat geschrieben:
2020-10-24 11:14:20
Mich würde auch mal eine Quelle für diese 60% interessieren. Soweit ich das verstanden haben verliert sich die Spur in irgendeiner Aufbaurichtlinie.
Wie jetzt, richtest du dich nicht nach den Aufbaurichtlinien?

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 12:56:25
von midlifecrisis
Harty hat geschrieben:
2020-10-24 11:36:18
midlifecrisis hat geschrieben:
2020-10-24 11:14:20
Mich würde auch mal eine Quelle für diese 60% interessieren. Soweit ich das verstanden haben verliert sich die Spur in irgendeiner Aufbaurichtlinie.
Wie jetzt, richtest du dich nicht nach den Aufbaurichtlinien?
Ich denke für viele der hier im Forum vertretenen LKW gibt es schlichtweg keine Aufbaurichtlinie.

Es wird hier auch immer so getan, als ob das in einem Gesetzestext steht und für alles und jeden gilt...

Ich sehe es aber schon auch so dass man nicht alles ausreizen oder gar überstrapazieren muss. Allerdings ist es - wenn Mark recht hat - auch falsch jedesmal bei der Überhangsfrage pauschal diese 60% rauszukramen. Je nachdem was man tut ist ggf. mehr oder auch weniger erlaubt, sinnvoll, möglich,...

Markus

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 15:44:45
von FrankyT
120-25 v8 hat geschrieben:
2020-10-23 19:28:04

Dann noch dieses leidige Thema mit der Großen Bereifung. Haben den 120-25 und mir einen kompletten Satz 14.00er gekauft. Jedoch wieder voreilig. Freigabe bekomme ich nur mit 395er

Hat jemand auf dem Model schon die 14er eingetragen bekommen und weiß vielleicht wo ich hin kann.
Sers..

Jules hier im Forum hat 14.00 auf nem 120-25er..

Grüsse
Franky

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 15:57:45
von Mark86
midlifecrisis hat geschrieben:
2020-10-24 12:56:25
Ich denke für viele der hier im Forum vertretenen LKW gibt es schlichtweg keine Aufbaurichtlinie.

Es wird hier auch immer so getan, als ob das in einem Gesetzestext steht und für alles und jeden gilt...
Die gibts für fast alle neueren "deutschen" Nachkriegs LKW die hier im Forum unterwegs sind...

Natürlich ist es nur eine Richtlinie vom Hersteller und kein Gesetz. Es ist genau genommen eine "Zusammenfassung" der "Anerkannten Regeln der Technik", wie Hilfsrahmen, Befestigung, etc. beschaffen sein sollten und ein Praxishandbuch für den Handwerker, der den "Aufbau" baut. Deshalb heißt es Aufbaurichtlinie.
Bei Daimler z.B. steht darüber hinaus drinnen, dass Abweichungen von der Richtlinie eine Freigabe des Herstellers benötigen.

Auch ohne Herstellerfreigabe kannst du natürlich an den Aufbaurichtlinien vorbei bauen. Machen ja viele hier im Forum...
Die Frage ist nur, auf welcher Grundlage der Ingenieur der dass Prüfen/Abnehmen muss, dass hinterher tun soll ^^
Die Frage heist dann übersetzt "suche entspannten Prüfer", oder nochmal übersetzt "suche dummen, taubstummen, ahnungslosen Prüfer kurz vor der Rente der Bock drauf hat, für n bisschen Umsatz mit einem Bein im Knast zu stehen".

Wenn hinterher etwas passiert, weil du dich nicht an die Richtlinie gehalten hast, dann ist der Prüfer mit einem Bein im Knast, vor allem bei größeren Vermögens- oder Personenschäden. Und dann muss der sich erklären, warum er dass abgenommen hat, obwohl der Hersteller doch gesagt hat, dass es anders zu sein hat. Und die Erklärung, die ist nicht in 3 Sätzen fertig ^^

Klar kannst du son Auto mit 6m Überhang bauen, nur wenn du damit hinterher n Radfahrer abrasierst und die Staatsanwaltschaft vorwirft, dass so ein langer Überhang auf Grund des Ausschwenkverhaltens "verkehrsgefährdent" ist und man dass so nicht hätte abnehmen dürfen, viel Spass...

Auch bei so Hilfsrahmenfreien 4 Punktlagerung auf Fahrgestellen wo der Aufbauhersteller nen Hilfsrahmen vorsieht. Tja, ich würde dass als Prüfer NICHT ohne Hilfsrahmen unterschreiben.

Ich kann daher nur jedem der so ein Wohnmobilprojekt anfängt, raten, sich vorher mit den Spielregeln (Gesetze, Vorschriften, Richtlinien) auseinander zu setzen. Und auch im Rahmen von Ermessensspielräumen VORHER mit dem Sachverständigen der es abnehmen soll, sprechen. Dann gibts hinterher auch keine bösen/teuren Überraschungen.

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 18:14:59
von 120-25 v8
Wombi hat geschrieben:
2020-10-23 23:11:15
Das Thema Boot hinten dran wird jetzt etwas übermütig.
Schon Mal gemessen, wie lange dann die Deichsel bis zur Kupplung sein müßte. 🤔
Der extra angefertigte Trailer wird bestimmt nicht günstig. :ninja:
Würde aber mächtig was hermachen, wenn da noch ne 27er Sea Ray hinten dran hängen würde 😁👍

Rangieren oder slippen willst Du dann aber das 17m Gespann auch nicht mehr wirklich😇
Aber Du hättest ja Druckluft, also könnte auch ne 36er Fly hinten dran 😇😇😇
Aber dann biste wieder zu lange ..... alles Scheiße mit so großen Autos 🤔

Gruß, Wombi
Müsste ich mich mal informieren welchem abstand man einhalten muss vom ende des Koffers bis zur Ladung. Man darf glaube ich 25m lang sein mit dem Gespann.
Unser Boot ist 9.80m lang. Der Lkw keine 10m. Also genug Platz denke ich. Trotzdem wäre der Mindestabstand interessant :-P

Slippen brauchen wir nicht in Empuriabrava. Da wird gekrant.
IMG-20201024-WA0009.jpg
IMG-20201024-WA0009.jpg

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 18:17:19
von Wilmaaa
Mit Kurzkuppelsystem büßt der Laster aber einiges an Geländegängigkeit ein. Oder Ihr braucht einen Trailer mit höhenverstellbarer Deichsel.

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 18:35:36
von 120-25 v8
Wilmaaa hat geschrieben:
2020-10-24 18:17:19
Mit Kurzkuppelsystem büßt der Laster aber einiges an Geländegängigkeit ein. Oder Ihr braucht einen Trailer mit höhenverstellbarer Deichsel.
Wollten mit dem Boot nicht ins Gelände :-)
Aber einmal im Jahr Fahren wir mindestens dort hin. Und dann könnten wir auch bei dem LKW unser Boot mit nehmen. Normalerweise Mieten wir dort eins.
Und der Transport von einem Unternehmen ist irre Teuer. Einmal und nie wieder :-)

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 19:05:37
von Wombi
Mal kurz ne Frage ... So ganz steig ich noch nicht durch.

Lang LKW fällt ja erstmal flach.
Also gilt weiterhin LKW +Anhänger max 18,75m.
Das könntest Du ... eventuell ... gerade noch schaffen, Bin mir da aber incl Trailer bis Ende Schaft/Finne an der Schraube auch nicht ganz sicher !!!

ABER, wie soll das Ganze mit der Breite funktionieren ?????
Die 4 m Höhe könnten auch eng werden.

32er Chris Chraft ???

Gruß, Wombi

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 19:19:50
von Wilmaaa
120-25 v8 hat geschrieben:
2020-10-24 18:35:36


Wollten mit dem Boot nicht ins Gelände :-)
Aber Ihr wollt sicher auch nicht jedes Mal das Anhängerkupplungssytem abschrauben, wenn Ihr dann mal solo ins Gelände wollt. Also, überlegt Euch das gut, welche Lösung wirklich sinnvoll ist.
Ich plädiere ja für weniger Überhang und höhenverstellbare Deichsel am Anhänger, aber Eure Anforderungen müsst Ihr schon selbst definieren und umsetzen.

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-24 20:35:14
von ClausLa
Moin,
120-25 v8 hat geschrieben:
2020-10-24 18:14:59
Müsste ich mich mal informieren welchem abstand man einhalten muss vom ende des Koffers bis zur Ladung. Man darf glaube ich 25m lang sein mit dem Gespann.
Unser Boot ist 9.80m lang. Der Lkw keine 10m. Also genug Platz denke ich. Trotzdem wäre der Mindestabstand interessant :-P
Nix 25m, da liegen irgendwo die Lang-LKW...

Maximale Zuglänge 18,75m; mit Ladung 20,75m; allerdings darf die Ladung bei Fahrten über 100 km max. 1,5m hintenraus stehen.

Hier schön erklärt:
https://www.stvo2go.de/zulaessige-laenge-lkw/

Theoretisch wären das also bei Dir 20,25m, da bleibt wenig Luft, weil ja auch Freiraum bleiben muss, damit man mal eine Kurve fahren kann.....

Ebenso gibts irgendwo Regelungen zum Freiraum der AHK, die sollte man auch einhalten....

Gruß Claus

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-25 3:54:13
von Wombi
Da bleibt, wenn überhaupt, verdammt wenig Luft.

Gruß, Wombi

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-25 11:15:34
von sico
midlifecrisis hat geschrieben:
2020-10-24 12:56:25
Harty hat geschrieben:
2020-10-24 11:36:18
midlifecrisis hat geschrieben:
2020-10-24 11:14:20
Mich würde auch mal eine Quelle für diese 60% interessieren. Soweit ich das verstanden haben verliert sich die Spur in irgendeiner Aufbaurichtlinie.
Wie jetzt, richtest du dich nicht nach den Aufbaurichtlinien?
Ich denke für viele der hier im Forum vertretenen LKW gibt es schlichtweg keine Aufbaurichtlinie.

Es wird hier auch immer so getan, als ob das in einem Gesetzestext steht und für alles und jeden gilt...

Ich sehe es aber schon auch so dass man nicht alles ausreizen oder gar überstrapazieren muss. Allerdings ist es - wenn Mark recht hat - auch falsch jedesmal bei der Überhangsfrage pauschal diese 60% rauszukramen. Je nachdem was man tut ist ggf. mehr oder auch weniger erlaubt, sinnvoll, möglich,...

Markus
Hallo Markus,
solche Richtlinien haben durchaus Gesetzescharakter. Als bekanntestes Beispiel sei hier die CE-Maschinenrichtlinie genannt.
Die Rechtslage sagt hier, dass das Gesetz lediglich die den Rahmenüberbau bestimmt. Die Details sind dann immer in den nachgeschalteten Richtlinien und Durchführungsverordnungen geregelt. Und auch diese haben dann eben Gesetzescharakter.
Damit nutzen die Prüforganisationen beim LKW die Aufbaurichtlinien der Hersteller als Basis für die Beurteilung. Die Argumentation Wohnmobil/kein LKW nutzt da wenig und hängt ausschließlich an der Tagesform des einzelnen Prüfers.
Das bedeutet, dass die ARL grundsätzlich einzuhalten, sind, ganz egal, welcher Aufbau auf das LKW-Fahrgestell kommen soll.

Technisch gesehen ist so Überhang von 60% schon sehr problematisch. Das bedeutet gerne eine stark unterschiedliche Achsbelastung, bei kleineren Fahrzeugen der 8-9to-Klasse auch gerne eine Überlastung der Hinterachse mit unzähligen Reifenpannen. Auch fahren im Weichsand/weichem Untergrund funktioniert mit so einer unsymmetrisch und hochbelasteten Hinterachse nicht wirklich gut.
mfg
Sico

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-25 12:06:00
von Der Initiator
Wer große Überhänge ausprobieren möchte, der leihe sich einfach mal einen Bus aus: Länge 11,3 m mit 5,5 m Radstand. Hat Spaß gemacht, damit zu fahren, aber immer nur auf Asphalt
Bus Anhänger.jpg
Gesamtlänge knapp 18 m
Bus Marktanhänger .JPG
Gesamtlänge 19,5 m

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-25 12:52:33
von Mark86
Och, es gibt durchaus technische Gründe, weshalb von den Richtlinien abgesehen werden kann. Einer ist z.B. dass man die zulässigen Gewichte des Fahrzeuges nicht ausläd. Ein Grund für die Überhangsempfehlung ist ja dass die LKWs in der Regel als LKW genutzt und beladen werden sollen und die Radstandsregel soll dabei sicherstellen, dass im späteren Betrieb nicht nur die Hinterachse nicht überlastet wird, sondern auch die Voderachse nicht entlastet wird, weil das Auto dann Probleme beim Lenken und bei der Fahrstabilität bekommt.
Das kann man aber bei nem Wohnmobil auch anders baulich darstellen, in dem man z.B. die Hauptgewichts weiter vorne verbaut.

Auch bei der Hilfsrahmenkonstruktion wird ja in den Richtlinien immer von der Ausladung des ZlGG ausgegangen. Wenn man einen festen Aufbau montiert und dass Fahrzeug ablastet, dann kann natürlich auch der Hilfsrahmen anders / schwächer ausfallen. Ob das bei nem Reise LKW sinnvoll ist, dass ist natürlich n anderes Thema.

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-25 13:29:28
von farnham
Mark86 hat geschrieben:
2020-10-24 15:57:45
Klar kannst du son Auto mit 6m Überhang bauen, nur wenn du damit hinterher n Radfahrer abrasierst und die Staatsanwaltschaft vorwirft, dass so ein langer Überhang auf Grund des Ausschwenkverhaltens "verkehrsgefährdent" ist und man dass so nicht hätte abnehmen dürfen, viel Spass...
6m Überhang sind weder verboten noch ungewöhnlich. Ich bin öfters mal mit einem mehr als 11m langen einachsigen Anhänger unterwegs, Überhang hinten um die 6m, Abstand Hinterachse-Anhängerachse etwas über 7m (typgeprüft und mit COC). Fahren damit erfordert Umsicht, ist aber im Allgemeinen problemlos. Man muss halt manchmal einem anderen Verkehrsteilnehmer klar machen, dass man genau da hin muss, wo er gerade steht :D. Nur inm Gelände wird es angstrengend - vor allem in vertikaler Richtung.

PS.: der Bus mit dem langen Anhänger dürfte durch übermäßige Straßennutzung unangenehm auffallen ;-)

Re: Kofferbau bzw Überhang hinten

Verfasst: 2020-10-26 9:12:13
von midlifecrisis
sico hat geschrieben:
2020-10-25 11:15:34
[

Hallo Markus,
solche Richtlinien haben durchaus Gesetzescharakter. Als bekanntestes Beispiel sei hier die CE-Maschinenrichtlinie genannt.
Hallo Sico,

Das ist fast richtig.
Ich glaube aber nicht dass Hersteller Richtlinien den selben gesetzlichen Status wie EU-Weit harmonisiert RL haben.

Die von dir erwähnten RL (Maschinen, Atex, Druckbehälter, Niedersoannung,...) haben nicht nur Gesetzescharakter. Sie müssen von allen EU Mitgliedsstaaten in Nationale Gesetze umgewandelt werden. Was die technischen Details betrifft verweisen sie allerdings auf mehr oder weniger viele Normen. Diese sind ebenfalls EU weit harmonisiert, widersprechen sich aber teilweise (das ist aber ein anderes Thema).
Die Normen sind aber KEINE Gesetze! Sie spiegeln den Stand der Technik und haben eine "Vermutungswirkung". Wenn du nach gültigen Normen baust, dann muss man dir einen Fehler nachweisen.
Tust du das nicht, weil du z. B. eine Raumstation bauen willst, dann kannst du auch was anderes machen (z. B. Stand der Wissenschaft). Dann kommt es bei Probleme aber zur Beweislastumkehr und due musst bei einem Fehler vor Gericht nachweisen, dass deine Lösung z. B. genau so gut war wie die in der Norm anerkannte.

Die beiden Themen passen meiner Meinung nach nicht zusammen.


Ich will hier keineswegs nach Möglichkeiten suchen die 60% zu umgehen. Ich bezweifle nur dass sie immer die richtige Antwort sind. Es dürfte auch Fälle geben wo deutlich weniger oder eben mehr zulässig ist. Und über Geländetauglichkeit würde ja schon geschrieben.