Moin
Ich zwar ein alter Thread, aber ich hab dazu mal eine Frage, die hier wohl ganz gut passt. Gibt doch hier sicher Disponenten einer Spedition, die sowas beurteilen können.
Wie ist der Shelter transporttechnisch zu sehen? Klar: Ladung. Aber ist er als Behälter, also Außenverpackung zu sehen, oder als wie ein geschlossener Kasten beim LKW? Ich tendiere ja zu 'Verpackung'.
Das hat gewisse Konsequenzen bei Kontrollen. Ist er ein Packmittel, dann ist die Transportsicherung für das gesamte Behältnis relevant. Ob der Krempel dann in der Kabine wild um sich fliegen kann, sollte keinen was angehen. Zählt es aber als geschlossener Kasten, dann muss innerhalb auch gesichert werden. Und da sind dann im Vergleich, die an WoMo's gestellten Anforderungen schon etwas lasch, wenn man so die Unfalltests sieht. Aber zum Glück hat so ein FM1 ja C-Schienen, wo man alles bombenfest verschrauben kann.
Die Einstufung hat auch eine Auswirkung auf die eventuell notwendigem Markierungen. Und ja, bei Überschreiten bestimmter Mengen wären bei Ladung tatsächlich Gefahrgutmarkierungen anzubringen. Hatte mal überlegt mehrere aus Tschechien zu holen und war deswegen mit dem Bundesamt in Kontakt. Da hätte ich den Anhänger markieren müssen. Macht ja auch Sinn. Ist also keineswegs eine theoretische Frage. Eingebaute Akkus muss nicht außen markieren, solange sie Teil der Ausrüstung sind und betrieben werden, z.B. zur Kühlung. Da haben wir dann beim Shelter einen Grenzfall. Gilt der als potenzieller Kühlcontainer? Ich werde mir beim Neuen auf jeden Fall den Spaß gönnen, eine Markierungstafel anzubringen
Was ist denn aus den ursprünglichen Fragen geworden? Ich mache es mal ganz pingelig, nach dem ich einige Antworten gelesen habe, und vielleicht stolpert ja jemand hier drüber. Kann ja jeder ignorieren, wer will. Ich hoffe, es ist nicht zu spät
1. Ein FM1 darf ohne die 'Schuhe' nicht transportiert werden, da kein Formschluss. Und die Dinger rutschen gewaltig, nur mit den Ketten.
2. Die Ketten haben Federn und sind daher laut Zeugwart der BW ohne Straßenzulassung zum Verzurren. Die sind nun mal für das Gelände.
Da darf sich nichts bewegen, auf der Straße bei zivilem Einsatz. Vom TÜV mal abgesehen, der abgelaufen ist, und der allgemeinen Ansicht, dass da noch nie was passiert ist. Ich benutze die auch, bzw. habe das lange getan, aber wer 'legal' sein will, muss Spanngurte nutzen und Formschluss herstellen, oder Antirutschmatten verwenden. Der eigentliche Grund für mich, Sie zu entfernen, ist die Tatsache, dass dann die Seitenwände nicht nutzbar sind und das Gewicht der Dinger. Dann ist aber wieder die Flexibilität weg. Aber auf der BAB hat sich bei mir der Mog noch nie verwunden. Ich habe Twistlocks einbauen lassen. Damit ist die Pritsche so fest mit dem Shelter verbunden, dass es keine Verwindung mehr gibt. Dabei ist, nach Erfahrungen anderer Unimog-Fahrer, die feste Verbindung besser. Versuche da eine lose Verbindung herzustellen, haben zur Beschädigung der Pritsche geführt. Der Shelter ist nämlich weit stabiler und gewinnt das Armdrücken. Aber eine starre Verbindung funktioniert beim San-Mog ja auch. Bei Extremeinsatz würde ich die Locks eventuell lösen, und die Ketten nutzen. Muss man dann aber erst mal mit schleppen. Die Belgier verschrauben übrigens auch ihre Shelter mit der Pritsche, und da passiert auch nichts. Die haben Bolzen, die genau in die Ecken der belgischen Pritschen passen. 0 Spiel. Ich hab vor 2 Wochen einen 8x8 gesehen, der hat auch mit Spanngurten verzurrt. Und der arbeitet in ner Entstandsetzungsabteilung.
3. Antirutschmatten: Die Gleitschienen haben nach meiner Meinung zu wenig Fläche, um den erforderlichen Flächen-Haftwert zu garantieren.
Müsste mal jemand machen. Welchen Reibwert haben die Schienen? Sind die nicht sogar gefettet? Sie sollen ja gleiten. Die Reibwerte von Paletten und sowas sind dem Amt bekannt. Die der Schienen nicht.
4. Ohne Gleitschienen: Das ist noch schlimmer. Die Haftreibung des bisschen Metall gegen Holz geht gegen 0. Der Boden hat einige mm Luft.
Ich habe das selbst erlebt. Mit meinen Twistlocks. Durch die Langlöcher wandert der Shelter schon auf einer holprigen Steigung bei voll festgeknallten Schrauben. Und ich habe einen besonderen Schlüssel für die Twistlock-Muttern. Wer da z.B. Gepäck in die 25 cm vor dem Shelter packt, die ich beim Mog habe, was da genau hineinpasst, muss sich nicht wundern, wenn das hinterher etwas gelitten hat. Daher habe ich nachträglich auch noch Formschluss herstellen lassen. Da bewegt sich nichts mehr.
5. Container größer als die Pritsche? Seitlicher Ladungsüberstand?
6. Einbau von Haltepunkten, Twistlocks und TÜV
Früher war alles aus Holz. Den TÜV interessiert das erst mal gar nicht, das es nicht zu den relevanten Teilen gehört und er keine Ladungssicherung überprüft. Wer Zweifel hat, fährt ja eh abgeladen hin. Es ist auch keine Eintragung erforderlich, außer es änder sich die Fahrzeuglänge. Genau das will man ja aber vermeiden. Ich hab hinten eine 60 cm klappbare Ladeflächenverlängerung dran, und die wird auch nicht eingetragen. Aber es interessiert das BALM (früher BAG) oder die Polizei, bei einer Fahrzeugkontrolle. Und wenn dann keine Unterlagen für einen den Richlinien entsprechenden Einbau vorliegen, dann läd man ab. Auf der Einbaubescheigung die ich Habe stehn alle möglichen Vorschriften und Zertifizierungen. Das das früher jeder selber mal hingebtraten hat, ist mir auch klar. Ich riskiere sowas nicht mehr.
PS: Ich bin grade in Selbstisolation, und kann daher so viel Zeugs schreiben.
