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Umriß- und Seitenbegrenzungsleuchten für Baujahr 1987

Verfasst: 2017-11-15 15:45:37
von HotelIndia
Moin zusammen,

wir sind grad in der Detailplanung für unsere Wohnkabine. Zur Zeit überlegen wir, ob wir Kabelkanäle für die Umriß- und Seitenbegrenzungsleuchten in die Wandpanele mit einlegen lassen. Montage am Fahrzeug (12M18) unter der Kabine schwierig, da voll mit Staukästen, die an der Kabine hängen.

Das Auto hat Erstzulassung in 05.1987, soll aber 2018 eine neue Zulassung als WoMo bekommen (z.zt. LKW).

Was ich bisher recherchieren konnte, ist folgendes:

- Umrißleuchten sind seit dem 1.1.87 Vorschrift. Sind wir also drüber.
- Seitenmarkierungsleuchten: "Aktive" Leuchten sind erst ab dem 1.1.94 vorgeschrieben. Davor reichten Passive (Katzenaugen).

Hat jemand Erfahrung damit, ob bei einer "Neuzulassung" als WoMo die aktiven Seitenmarkierungleuchten gefordert werden oder ob die passiven bei Fahrzeugbaujahren vor 1994 aktzeptiert werden? Dann könnten die Kabelkanäle dafür und die Strippenzieherei entfallen.

Umrißleuchten müssen wir wohl montieren.

Viele Grüße aus dem Norden,

Hilmar

Re: Umriß- und Seitenbegrenzungsleuchten für Baujahr 1987

Verfasst: 2017-11-15 15:53:56
von Ulf H
... normalerweise gelten die Vorschriften gemäß Erstzulassung Fahrgestell ...

... aaaaber ... mein Prüfer wollte uuuunbedingt Seitenmarkierungsleuchten, obwohl das Fahrzeug lt. Erstzulassung keine gebraucht hätte ... das wurde bereits beim Vorgespräch etwa 1 Jahr vor der eigentlichen Abnahme besprochen ... also hab ich gern die paar Katzenaugen angepappt und mich gefreut, dass der Prüfer an anderen, für mich wesentlich aufwändiger zu realisierenden Stellen weniger genau war ...

... Fazit: Vorschrift kennen, Prüfer beim Vorgespräch fragen, stressfreie Abnahme haben ...

Gruss Ulf

Re: Umriß- und Seitenbegrenzungsleuchten für Baujahr 1987

Verfasst: 2017-11-15 15:54:48
von sico
Bei dem Baujahr genügen seitliche Reflektoren.
Mfg
Sico

Re: Umriß- und Seitenbegrenzungsleuchten für Baujahr 1987

Verfasst: 2017-11-15 16:16:17
von dibbelinch
Und falls der Prüfer wirklich aus unbekannten Gründen auf Leuchten bestehen sollte:

Ich würde AUF KEINNEN FALL Kabel für Aussenverbraucher durch die WoKa führen. Das hat m.E. gleich einen ganzen Sack voll Nachteile.

Aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es ein Problem sein sollte, auf jeder Seite vom Auto Platz für ein 2-adriges Kabel zu finden. Da würde ich zuerst mal mich vor das Auto setzen und nachdenken.

Gruss, Ulf

Re: Umriß- und Seitenbegrenzungsleuchten für Baujahr 1987

Verfasst: 2017-11-15 17:26:04
von Pirx
HotelIndia hat geschrieben:Hat jemand Erfahrung damit, ob bei einer "Neuzulassung" als WoMo die aktiven Seitenmarkierungleuchten gefordert werden oder ob die passiven bei Fahrzeugbaujahren vor 1994 aktzeptiert werden? Dann könnten die Kabelkanäle dafür und die Strippenzieherei entfallen.
Das ist wie so oft Ermessenssache des Prüfers.

Mein ehemaliger 911er mit Erstzulassung 1981 hätte keine Seitenmarkierungen (passiv, Rückstrahler) benötigt. Der Prüfer hat jedoch darauf bestanden. Also 4 gelbe Rückstrahler drangeklebt. Er war zufrieden und der Rest der Prüfung verlief problemlos ...

Was ich sagen will: Du wirst nicht drum herum kommen, mit dem Prüfer vorab zu reden, was er haben möchte.

Pirx