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Re: Richtlinien Werkstattwagen

Verfasst: 2023-02-28 16:27:19
von OliverM
4x4V10 hat geschrieben:
2023-02-28 16:16:15
Neben den regulären Zivilkennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund gibt es in Deutschland auch ein grünes Nummernschild. Im Verkehr fallen sie eher selten auf, denn grüne Kennzeichen sind nur einer kleinen Gruppe von Haltern vorbehalten. Wer ein solches Autokennzeichen führt, ist von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) komplett befreit.


https://www.bussgeldkatalog.org/autoken ... nnzeichen/


OliverM hat geschrieben:
2023-02-28 16:08:39

Ein grünes Kennzeichen heißt nicht automatisch Steuerbefreit .......Dazu braucht es deutlich mehr .

Gruß

Oliver
Hallo Oliver,
kannst Du mir einen Fall nennen, in dem ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen kfz-steuerpflichtig ist?

Viele Grüße
Constantin
Ja,
z.b.
-LoF die beim Landmaschinenhandel zugelassen sind.
-LoF von Landwirten, die keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können,
-Werkstattwagen , die die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht erfüllen , das grüne Kennzeichen aber in den Papieren eingetragen haben .
-Auflieger , deren Steuern übers Kennzeichen der Zugmaschine abgeführt werden .......

Gruß

Oliver

Re: Richtlinien Werkstattwagen

Verfasst: 2023-02-28 16:38:30
von 4x4V10
OliverM hat geschrieben:
2023-02-28 16:27:19

Ja,
z.b.
-LoF die beim Landmaschinenhandel zugelassen sind.
-LoF von Landwirten, die keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können,
-Werkstattwagen , die die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht erfüllen , das grüne Kennzeichen aber in den Papieren eingetragen haben .
-Auflieger , deren Steuern übers Kennzeichen der Zugmaschine abgeführt werden .......

Gruß

Oliver
Moin,
Punkt 1 und 2 kenne ich in der Konstellation nur mit schwarzen Schildern. Punkt 3 ist dann genau der Unterschied zwischen So.Kfz. Pannenhilfe und So.Kfz. Werkstattwagen wenn ich mich nicht täusche, also auch schwarzes Schild. Und Punkt 4 ist in dem Sinne steuerbefreit, als dass mehrere Auflieger im Spiel sind. Dadurch ist der einzelne quasi steuerbefreit.

Will Dir nicht pauschal widersprechen, aber mir ist so ein Fall noch nicht untergekommen. Also grünes Kennzeichen und gleichzeitig Steuerpflicht. Bei uns fahren alle steuerpflichtigen z.B. Trecker halt auf schwarzen Brettern rum und alle anderen auf grünen. Unser örtlicher Landmaschinenhandel fährt auch schwarze Nummernschilder...

Zurück zum Thema: So.Kfz.Pannenhilfe bekommt man nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt zugelassen. Und mit diesen Voraussetzungen ist dieses So.Kfz nunmal steuerbefreit.

Viele Grüße
Constantin

Re: Richtlinien Werkstattwagen

Verfasst: 2023-02-28 17:59:04
von buckdanny
grundsätzlich soll das grüne Kennziechen die Steuerbefreiung ausdrücken §9 Abs. 2 FZV

(2) Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Absatz 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen); ausgenommen hiervon sind:


OliverM hat geschrieben:
2023-02-28 16:27:19

-LoF die beim Landmaschinenhandel zugelassen sind.
warum da von der Zulassungstelle überhaupt ein grünes Kennzeichen erteilt wurde

OliverM hat geschrieben:
2023-02-28 16:27:19

-LoF von Landwirten, die keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können,


-Werkstattwagen , die die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht erfüllen , das grüne Kennzeichen aber in den Papieren eingetragen haben .
Die Beantragung der Steuerbefreiung läuft erst nach Zulassung, wenn die dann nicht durch geht interessiert es keinen, aber das bedeutet nicht das es richtig ist

OliverM hat geschrieben:
2023-02-28 16:27:19

-Auflieger , deren Steuern übers Kennzeichen der Zugmaschine abgeführt werden .......
Der Auflieger ist steuerfrei der darf ja nur hinter eine Zugmaschine mit erhöhtem Steuersatz

Re: Richtlinien Werkstattwagen

Verfasst: 2023-02-28 18:51:03
von OliverM
Dann gibt es auch noch LoF , die sowohl in der Landwirtschaft als auch gewerblich eingesetzt werden. Die bekommen auch ein grünes Kennzeichen und werden, je nach prozentualer Nutzung , auch besteuert .
Wie man sehen kann gilt auch hier : Keine Regel ohne Ausnahme . Von daher kann man nicht grundsätzlich davon ausgehen, daß ein grünes Kennzeichen grundsätzlich steuerbefreit ist .

Gruß

Oliver

Re: Richtlinien Werkstattwagen

Verfasst: 2023-03-01 8:49:21
von MichaelW
Hallo,
OliverM hat geschrieben:
2023-02-28 18:51:03
Dann gibt es auch noch LoF , die sowohl in der Landwirtschaft als auch gewerblich eingesetzt werden. Die bekommen auch ein grünes Kennzeichen und werden, je nach prozentualer Nutzung , auch besteuert .
Das läuft dann aber andersrum. Das Fahrzeug ist eigentlich steuerbefreit und erfüllt die Voraussetzungen dafür, wird aber zeitweise (evtl. auch pauschal nach prozentualer Nutzung, wobei mir das jetzt so nicht bekannt ist) für eine andere Nutzungsart versteuert. Dann bleibt das grüne Kennzeichen, das Fahrzeug darf aber in diesem Zeitraum auch anders eingesetzt werden.

Bei Landwirten, die die Voraussetzung für eine Steuerbefreiung nicht erfüllen oder LoF-Zugmaschinen, die auf irgendwelche privaten Halter (oder auch Händler) ohne Steuerbefreiung zugelassen werden, erfolgt üblicherweise die Zulassung mit schwarzen Kennzeichen. Es gab aber schon immer Zulassungsstellen, die kreative Eigenkonstrukte erfanden. Von daher würde es mich auch nicht wundern, wenn da teilweise grüne Kennzeichen für steuerpflichtige Fahrzeuge zugeteilt würden.

Bei den genannten Anhängern ist es ja so, dass sie nur hinter Zugfahrzeugen mitgeführt werden dürfen, für die erhöhte Steuern gezahlt werden (Anhängerzuschlag). Daher ist der Anhänger selbst von der Steuer befreit, was das grüne Kennzeichen anzeigt.

Ich habe auch schon Feuerwehrfahrzeuge oder Rettungswagen mit grüner Nummer gesehen. Die sind, sofern nicht privat sondern für ihren eigentlichen Zweck zugelassen, normal auch steuerfrei, haben üblicherweise aber schwarze Kennzeichen.

Gruß,
Michael

Re: Richtlinien Werkstattwagen

Verfasst: 2023-03-01 21:42:25
von KAT I
Um den Bruch der Logik noch etwas zu verschärfen:
Haben Milchsammelwagen und SoKFZ Klauenpflege nicht auch grüne Nummernschilder?
Es liegt wohl auch sehr an der aktuellen Subventionspolitik.