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Gasheizung während der Fahrt brennen lassen?

Verfasst: 2010-01-25 13:35:58
von advi
Jetzt ist ja ja etwas frischer draussen und der Koffer ist nicht gerade wohnlich warm, wenn man ihn abends nach der Fahrt betritt.

Wir haben eine Truma Gasheizung drin und ich bin am überlegen, ob wir die nicht einfach während der Fahrt im Winter laufen lassen sollen.
Kenne es von früher, da haben wir es bei den Hymer meiner Eltern auch gemacht. Nur da war der Lufteinlass der Heizung direkt bei derselben. So dass die Heizung ausgeblasen werden konnte.

Bei unserem Koffer sollte das eigentlich nicht passieren.
Welche Risiken hat das, außer, dass das Gas offen ist und bei einem Unfall echte Probleme entstehen könnten?

Verfasst: 2010-01-25 13:41:53
von Kami
wenns ne fahrzeugheizung sit, ist der Betrieb während der Fahrt zulässig.


Gruss

Kami

Verfasst: 2010-01-25 13:50:13
von lkw-allrad
Die Anlage muss für den Betrieb während der Fahrt extra zugelassen sein.

Verfasst: 2010-01-25 13:51:25
von lkw-allrad
Hehe @ Kami
Überschneidung der Beiträge :D

Diese extra Zulassung beinhaltet einige Sicherheitsrelevante Dinge !

Verfasst: 2010-01-25 13:55:10
von x-molich
Wenn sie nicht dafür gemacht ist, wird sie evtl. vom Fahrtwind ausgehen!

Außerdem, wie ist das mit dem Transport der Gasflasche ohne Schutzkappe?

M.W. darf im Womo bzw. Wohnmobil nur mit aufgesetzter Schutzkappe und gesicherter Flasche fahren!

was ich auch ehrlich gesagt besser finde !

Die Flüssiggastanks für Motorbetrieb in Autogas-Fahrzeugen haben zusätzliche Sicherheitseinrichtungen, die normale Gasflaschen nicht haben.

Grüße

Sascha

Verfasst: 2010-01-25 14:08:21
von Der Bootsbauer
Reiner Transport von Gasflaschen sicher nur mit Schutzkappe. Aber die angeschlossene(n) Flaschen an einer zugelassenen Gasanlage müssen NICHT abgeschraubt und mit Schutzkappe versehen sein. Ich weiß allerdings nicht, wie es genau mit dem Flaschenventil aussieht, ob das geschlossen sein muß.

Verfasst: 2010-01-25 14:46:09
von roman-911
keine ahnunmg welche truma bei Dir heizt...
- wenn es eine womo-heizung ist kannst/darfst Du sie während der fahrt betreiben.
- demnach sollte die geöffnete gasflasche auch zugelassen sein...

evtl. brauchst Du einen anderen schornstein für die truma, der extra für den betrieb während der fahrt konstruiert ist.

sowas wie die hier.... musst Du aber noch genauer eruieren...
gucksuhia

ich hatte die 3002 + spezialabgaskamin im düdo und das hat super gefunzt. gaskasten war nach unten komplett offen...


grüsse roman

Verfasst: 2010-01-25 15:19:30
von Gogolo
Wenn du in der Gasanlage eine Truma SecoMotion verbaut hast, dann ist auch das heizen während der Fahrt ungefährlich und europaweit erlaubt. KLICK MAL HIER

Verfasst: 2010-01-25 15:27:06
von wayko
Einfach mal bei Truma nachschauen, unter "Produkte" gibt es eine Untergliederung u.a. nach Caravans und Reisemobile. Dort sind für beide Bereiche unterschiedliche Heizungen aufgeführt.

Das Problem bei den Caravanheizungen ist wohl wie schon gesagt, daß sie während der Fahrt ausgehen (können).

Weiß jemand, ob es generell verboten ist, eine reine Wohnwagenheizung in ein WoMo einzubauen (man bekommt keine Gasprüfplakette?)? Oder darf man sie einbauen, aber halt nur nicht während der Fahrt nutzen?

Viele Grüße
Clemens

Verfasst: 2010-01-25 17:15:21
von lkw-allrad
Das Problem bei den Caravanheizungen ist wohl wie schon gesagt, daß sie während der Fahrt ausgehen (können).
>Es geht sich hierbei um die Sicherheitseinrichtnugen !
Regler, Schlauchbruchschutz etc etc.
Das erfordert eine gesonderte Abnahme !

Verfasst: 2010-01-25 17:29:08
von crutchy the clown
Weiß jemand, ob es generell verboten ist, eine reine Wohnwagenheizung in ein WoMo einzubauen (man bekommt keine Gasprüfplakette?)? Oder darf man sie einbauen, aber halt nur nicht während der Fahrt nutzen?
Diese Frage habe ich schon mehreren Camping-Ausrüstungsfirmen gestellt und noch keine befriedigende Antwort erhalten. Mein bisheriger Kenntnisstand ist der, daß eine Gasheizung, die nur für Wohnanhänger erlaubt ist, nicht in Wohnmobile eingebaut werden darf. Dies ist mit ein wesentlicher Grund dafür, daß ich die Zulassung meines Fahrzeugs nicht auf "Wohnmobil Oldtimer" ändern werde sondern die ursprüngliche Bezeichnung "Sonder-Kfz Mehrzweckfahrzeug" beibehalten werde. Eine Heizung, die in einem Wohnanhänger erlaubt ist, dürfte auch in einem sonstigen Sonder-Kfz. zulässig sein.

Verfasst: 2010-01-25 17:33:16
von captain T
Zitat "M.W. darf im Womo bzw. Wohnmobil nur mit aufgesetzter Schutzkappe und gesicherter Flasche fahren! "

Das stimmt so nicht. Im Womo dürfen die Flaschen angeschlossen bleiben und eine Heizung, wenn sie dafür zugelassen ist, darf auch betrieben werden.

Flaschen die nicht angeschlossen sind und im Womo transportiert werden, müssen ordentlich "verkappt" sein.

viele Grüße

Captain T

Verfasst: 2010-01-29 10:09:37
von advi
Danke an alle, ich werde mich mal informieren. Hab mal wieder viel gelernt. Wenn es geht wird das Ganze auf Fahrbetrieb umgebaut

Verfasst: 2010-01-29 11:14:33
von moetheone
advi hat geschrieben:Danke an alle, ich werde mich mal informieren. Hab mal wieder viel gelernt. Wenn es geht wird das Ganze auf Fahrbetrieb umgebaut
Für ne klare Aussage ist es trotzdem notwendig, dass Du uns Deinen Heizungstyp und Gasreglertyp verrätst :-)

Verfasst: 2010-01-30 9:46:32
von advi
Also die Heizung ist eine Trumatic SL 3002 - Regler GDK CN61

Also der Regler muß dann auf jeden Fall raus.