Darf der Zwischenrahmen länger als das Fahrgestell sein?
Verfasst: 2019-01-13 22:54:00
Hallo in die Runde,
ich lese schon länger bei euch mit, bin jetzt aber als aktiver Schreiber ganz neu hier.
Ich habe mit Sohnemann in den letzten Wochen einen MB 1113 Bj. 54 Doka Feuerwehr vom Aufbau, Tank und Pumpe befreit. Ziel ist es daraus eine familienfreundliche Unterkunft für die ganze Familie (zwei Erwachsene, 4 Kinder) zu schaffen. Deshalb brauchen wir auch die kurze Doka.
Radstand ist 3600 mm. Wegen Platzmangel, wollen wir das Fahrgestell natürlich maximal verlängern. Es würde dann ja 2160 mm über die Hinterachse hinausragen.
Irgendwie hab ich dabei ganz fleissig die Aufbaurichtlinien übersehen. Natürlich gleich alles durchsucht, was die sagen, mir geht es da aber wie so vielen hier: nicht zu finden. Und ich will jetzt auch nicht danach fragen, weil ich schon gesehen habe, dass das in den letzten Jahren einigen Unmut erzeugt hat. ich versuche über Mercedes oder irgendwie dran zu kommen.
Allerdings habe ich die Befürchtung, dass das nicht so gern gesehen wird, wenn man so am Rahmen rumbastelt.
Hier also meine Frage: was passiert, wenn ich einfach den Hilfsrahmen so lang baue, wie ich ihn brauche, den Originalrahmen aber so lasse wie er ist. Der letzte Meter oder so wäre dann nur Hilfsrahmen.
Bitte zerreisst mich jetzt nicht gleich in der Luft, wenn das eine besonders dumme Frage war. War nur so eine Idee. Würde der TÜV das eher akzeptieren als die Verlängerung des Hauptrahmens?
Oder: hat schon jemand Erfahrungen mit diesem Modell und der Verlängerung und kann mir sagen, ob das problemlos geht?
Vielen Dank!
Georg
ich lese schon länger bei euch mit, bin jetzt aber als aktiver Schreiber ganz neu hier.
Ich habe mit Sohnemann in den letzten Wochen einen MB 1113 Bj. 54 Doka Feuerwehr vom Aufbau, Tank und Pumpe befreit. Ziel ist es daraus eine familienfreundliche Unterkunft für die ganze Familie (zwei Erwachsene, 4 Kinder) zu schaffen. Deshalb brauchen wir auch die kurze Doka.
Radstand ist 3600 mm. Wegen Platzmangel, wollen wir das Fahrgestell natürlich maximal verlängern. Es würde dann ja 2160 mm über die Hinterachse hinausragen.
Irgendwie hab ich dabei ganz fleissig die Aufbaurichtlinien übersehen. Natürlich gleich alles durchsucht, was die sagen, mir geht es da aber wie so vielen hier: nicht zu finden. Und ich will jetzt auch nicht danach fragen, weil ich schon gesehen habe, dass das in den letzten Jahren einigen Unmut erzeugt hat. ich versuche über Mercedes oder irgendwie dran zu kommen.
Allerdings habe ich die Befürchtung, dass das nicht so gern gesehen wird, wenn man so am Rahmen rumbastelt.
Hier also meine Frage: was passiert, wenn ich einfach den Hilfsrahmen so lang baue, wie ich ihn brauche, den Originalrahmen aber so lasse wie er ist. Der letzte Meter oder so wäre dann nur Hilfsrahmen.
Bitte zerreisst mich jetzt nicht gleich in der Luft, wenn das eine besonders dumme Frage war. War nur so eine Idee. Würde der TÜV das eher akzeptieren als die Verlängerung des Hauptrahmens?
Oder: hat schon jemand Erfahrungen mit diesem Modell und der Verlängerung und kann mir sagen, ob das problemlos geht?
Vielen Dank!
Georg