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Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

Verfasst: 2018-02-03 22:57:15
von Biersieder
Hallo zusammen,

ich möchte gerne wissen was die max. zulässige Höhe für die seitlichen Schutzvorrichtungen ( Seitenanfahrschutz ) ist.
Im Internet haben ich dazu StZVO §32c gefunden. Hier wird dann auf den Anhang zu Vorschrift verwiesen.
Leider kann ich diesen nicht finden.

Kennt jemand diesen Anhang und könnte die Details mitteilen.
Also max. zulässige Höhe ( ich habe mal 550mm vom Boden gehört ).
Wir groß dürfen die Abstände zwische 2 Bauteilen max. sein ?

Danke und Gruß aus dem Sauerland
vom Biersieder

Re: Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

Verfasst: 2018-02-03 23:17:43
von uta+micha
Hallo,

meintest du dieses:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... nhang.html ?

Grüße,
Uta

Re: Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

Verfasst: 2018-02-03 23:21:41
von uta+micha
Und dann:
https://www.jurion.de/gesetze/eu/31989l0297/

Ich hab zwar keine Ahnung von der Materie, aber das sagt mir Tante Google. :blush:

Grüße,
Uta

Re: Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

Verfasst: 2018-02-03 23:23:10
von Biersieder
Hallo Uta,

ja in dieser Auflistung ist auch diese Angang erwähnt, jedoch der Angang als solches nicht dargestellt.
Also die Details zu den Abmessungen.

Danke und Gruß
Stefan

Re: Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

Verfasst: 2018-02-03 23:41:16
von bullyschmiede
Biersieder hat geschrieben:Hallo Uta,

ja in dieser Auflistung ist auch diese Angang erwähnt, jedoch der Angang als solches nicht dargestellt.
Also die Details zu den Abmessungen.

Danke und Gruß
Stefan
hallo,
steht doch alles im anhang 550mm max vom boden bis unterkante sufs
und max. 300mm auseinander
gruß aus thüringen

Re: Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

Verfasst: 2018-02-03 23:49:09
von Lasterlos
Amtsblatt

Markus

Re: Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

Verfasst: 2018-02-03 23:59:04
von Biersieder
Prima - Vielen Dank.

Sorry der zweite Link von Uta - führt zu dem Dokument.
Den hatte ich bei meiner Antwort noch nicht gesehen.

Vielen Dank euch beiden !! :unwuerdig: :unwuerdig:

Re: Anhang zu StVZO §32C seitliche Schutzvorriochtungen

Verfasst: 2018-02-04 12:23:18
von arocs
Beim Durchlesen des Amtsblattes ist besonders der Anhang interessant. Dort heißt es bei den Einschränkungen, dass auf den Verbau der Schutzeinrichtungen bei bestimmten Fahrzeugen verzichtet werden kann, wenn deren eigentliche Verwendung dadurch eingeschränkt wird. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Anleitung nur für bestimmte Fahrzeuge gilt. Da mein eigener ein N3G ist, gilt das Papier NICHT!