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Rundumlicht
Verfasst: 2016-09-15 12:40:32
von weissmann
Hallo zusammen
War gestern beim Tüv. er bemängelte das ich 2 Rundumkennleuchten auf dem Fahrzeug habe.
Meinen Vorschlag des abdeckens mit einer Haube wollte er nicht hören.
er besteht auf die Demontage.
Ist das so richtig?
Wenn nicht wo steht das in welcher Vorschrift?
Gruß Udo
Re: Rundumlicht
Verfasst: 2016-09-15 13:02:31
von wayko
Das sind doch alles Kasperbuden. Ich war im Juli bei der HU, und habe extra noch die offenen Gläser durch abgeklebte Ersatzgläser ersetzt. Spricht mich doch tatsächlich der Prüfer drauf an, warum ich die den abgeklebt hätte, da würde man doch die schönen Leuchten garnicht sehen
Ich hoffe, ich konnte zur Verunsicherung beitragen, § habe ich keine.
Viele Grüße
Clemens
Verfasst: 2016-09-15 13:04:20
von Wilmaaa
Um welche Farbe geht es?
Re: Rundumlicht
Verfasst: 2016-09-15 13:44:38
von Pele
Hallo Udo,
wenn Du wirklich beim "TÜV" warst, so kann ich nur meine Erfahrung wieder geben, dass das wirklich zum Teil Korinthenkacker sind.
Ich gehe nicht mehr zu denen für die Hauptuntersuchung, sondern nur noch zur DEKRA bzw. fahre in eine Werkstatt wohin der Prüfer kommt. Die Prüfer sind bei mir dann ganz entspannt und Sachen die der TÜV - Prüfer vor Jahren bemängelt hat interessiert sie nicht.
Ich würde einen anderen Prüfer ausprobieren, bevor ich mich auf eine Paragraphenreiterei einlassen würde. Wenn TÜV für Eintragungen o.a. notwendig ist, hat es bei mir auch geholfen mal in einen anderen Kreis zu fahren und die dort auszuprobieren. Mein TÜV in Kleve wollte zum Beispiel unbedingt den Unterfahrschutz haben und Fahrtenschreiber da Fahrzeug über 7,5 to. In Wuppertal war da gar keine Frage nach. Ebenso bei der Eintragung größerer Reifen, TÜV A wollte Bremsgutachten, TÜV B hat direkt eingetragen.
Also viel Erfolg !
Peter
Re: Rundumlicht
Verfasst: 2016-09-15 13:47:32
von Ulf H
... abgedeckt = nicht vorhanden ... von daher hat da der Prüfer nix gegen zu haben ... bei Demontage Löcher im Dach sorgfältig verschliessen, ich hab da schlechte Erfahrungen gemacht ...
Gruss Ulf
Re: Rundumlicht
Verfasst: 2016-09-15 21:09:17
von micha der kontrabass
Bei mir hat damals die Zulassungsstelle die Demontage verlangt (obwohl nur Gelb).
Darauf der Dekramann, der die Vollabnahme (im Osten) gemacht hat: "Und, was soll ich da jetzt eintragen? Mit ohne Rundumleuchten? oder was".
Hab sie dann runter gemacht, die Löcher waren nie richtig dicht, also in Schweden wieder drauf gemacht, intressiert hier kein Schwein.
Hilft dir aber nicht wirklich weiter.
Ich würde wo anders prüfen gehen.
Gruß
micha d.k.
Re: Rundumlicht
Verfasst: 2016-09-15 23:14:11
von cloppy
Moin
Ich habe ne Magirus-Feuerwehr gekauft - Nähe Fulda, bereits ohne Blaulicht und Lalülala , darf ja nicht für Privat!!!...
Vorher bereits bei uns auf dem Verkehrsamt gefragt - Nein! darf nicht für Privat!!!...
Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen zum Tüv? - Wo ist den Dein Blaulicht und Dein Lalülala???...
Schnell im Bekanntenkreis Blaulicht und Tatütata besorgt, nächsten Tag wieder zum Tüv zur H-Abnahme und zum Umschlüsseln...
Blaulicht auf´s Dach gestellt, Foto gemacht, H-Kennzeichen erhalten mit Eintragung So-Kfz-Löschfahrzeug - geht für Privat?!!...
Zum Land - Ausnahmegenehmigung für Blaulicht und Tatütata erhalten - geht für Privat?!!! ( Zumindest die nächsten 3 Jahre und natürlich abgedeckt )...
So kann´s gehen...
Suche Dir einen passenden Tüv-Menschen, der Lust hat auf Dein Fahrzeug und selber auch mal ölige schwarze Finger hat dann klappt es bestimmt auch mit deinen Rundumkennleuchten - und merke Dir seinen Namen für das nächste Mal
Ich brauche für meinen D 192 jedenfalls irgendwoher wieder die originalen blauen Lampen ( die organisierten passen nicht in die originalen Löcher) und Lalülalas - ich darf Sie ja haben...
Gruß Cloppy