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Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-09 12:21:17
von Der Bootsbauer
Ich bin gestern beim TÜV durchgefallen, weil mein Saurer (BJ 69) keineScheibenwaschanlage und keine Seitenreflektoren hat. Beides hat bisher noch kein Prüfer bemängelt, und ich finde auch nix zu einer Nachrüstpflicht. Was ist jetzt richtig?
Gruß Frank
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-09 12:42:36
von frizzz
Seitenreflektoren sind längenabhägig- ab 6 Meter
Scheibenwasche ist auch nötig:
(3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Wies bei 6 Rädern und mehr ausschaut?
Aber wenn da noch nie eine dran war, denke ich nicht daß NAchrüstpflicht besteht
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-09 12:45:24
von Der Bootsbauer
Bei aktuellen Fahrzeugen sind sie Pflicht, kine Frage! Aber bei Baujahr 1969?
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-09 13:03:00
von möp
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-09 13:51:24
von Mark86
Ich glaube die kam ab 68.
Dafür müsstest du eine STVZO von 69 haben, dann kannst du nachlesen was dein KFZ haben muss.
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-09 15:37:43
von spongebob
wie das immer so ist, finde ich den link nicht auf die schnelle, aber ich meine auf einer ADAC seite gabs mal ne auflistung der änderungen nach baujahr.....
ab 1969 gabs irgendwelche änderungen..... scheibenwaschanlage? keine ahnung....
glaube ich eher nicht..... wechsel den TÜV fuzzi und gut.
grüsse
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-09 23:07:16
von Michael
Tag Frank,
hast du einen Warnblinkschalter verbaut ????
Wenn nicht, dann sei froh, daß er nicht auf die Idee gekommen ist.
Mein Tüver hatte damals bei der Abnahme an den fehlenden Warnblinkschalter nicht mehr gedacht.... Glück gehabt. Habe den aber nachträglich doch noch dran gebaut. Nicht ganz einfach bei den 2-Fach Heckleuchten....
Gruß Michael
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-10 7:17:55
von steyr-680-austrian-power
Hallo,
da hast du Diskussionsbedarf mit deinem Prüfer:
Lt. § 40 StVZO "Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben"
Abs. (3) "... vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Absatz 3 müssen mit Scheiben,
Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungs-
anlagen ausgerüstet sein..."
In den Übergangsvorschriften (§ 72) zur StVZO steht dazu:
"§ 40 Abs 3 (Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher Entfrostungs-
und Trocknungsanlagen für Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs 3)
ist spätestens ab dem 17. Juni 2003 für erstmals in den Verkehr kom-
mende Kraftfahrzeuge anzuwenden."
Jetzt kannst du mit deinem Prüfer diskutieren, wie dieses "spätestens" zu interpretieren ist. Ist im Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug eine Ausnahme formuliert oder hat der amtlich anerkannte Sachverständige das damals übersehen?
Seitliche Rückstrahler sind nach § 51 a StVZO für Fahrzeuge ausgenommen Pkw mit einer Länge von mehr als 6 Metern ab 01.01.1981 Pflicht.
LG, R.
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-10 7:59:27
von keine-eile
Hallo!
Seitliche Rückstrahler sind Pflicht für alle Fahrzeuge
ab Baujahr 1981.
Das hat uns auch der ADAC bestätigt.
Quelle:
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374 ... 010-12.pdf
Auf Seite 37
3.10 Seitenmarkierungsleuchten und seitliche
Rückstrahler
3.10.1 Seitliche Rückstrahler
(FundsteIle: ECE-R48; StVZO § 51 a)
Vorhandensei n :
vorgesch rieben fü r Kfz mit einer FzLänge
>
6
m ;
erst ab EZ 0 1 . 0 1 . 8 1 , lof Zg m . m it b b H
<
30
km /h ab EZ 0 1 . 0 1 . 89
Viele Grüße
Steffi
Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-10 8:56:25
von cutcorne3
Hallo,
ich werde zunehmend verwirrter hier.
1) Baujahr ist nicht Erszulassung. Es gilt in dieser Frage EZ, richtig?
2) Ein seitl. Rückstrahler ist kein Seitenreflektor, oder? der Threadersteller sagt sein TÜV will ein Reflektor.
3) Beispiel: Ich habe eine MB LA911. BJ 1978, EZ 1983. Länge 7260 mm. Müssen da jetzt seitliche Rückstrahhler oder Reflektoren dran? Habe ich bei Referenzfahrzeugen gleiches Alters hier im Forum noch nicht gesehen.
LG
Jochen
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-10 10:59:45
von frizzz
1.Bj ist NICHT EZ
2. Papp halt für 3 euro nen runden gelben Rückstrahler hin. die müssen nicht leuchten
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-10 11:08:08
von Ulf H
... Dannnn erkläre mir den Unterschied zwischen Rückstrahlern und Reflektoren ... Ich kenne den nämlich nicht ...
... Bei neueren Fahrzeugen sind statt der passiven Reflektoren aktive Leuchten gefordert ...
... Nachrüstpflicht besteht für beides nicht ...
... Wenns nur daran liegt papp einige won den Dingern hin und es ist Ruhe ... Hab ich auch gemacht, wohl wissend, dass die Dinger an dem Fahrzeug nicht vorgeschrieben sind ... Der Prüfer wollte sie, er hat sie bekommen und war nicht zuletzt deswegen recht umgänglich ...
... Ab wann es Scheibenpisser braucht, weiss ich leider auch nicht ... An allen meinen Kraftfahzeugen war sie offensichtlich serienmässig verbaut ... Bei der französischen Lösung ( Schlauch am Wischerarm sabbert direkt auf Scheibe) spart man sich die gerne mal verstopfenden Düsen ... Nur für den Fall, dass Du dieses manchmal doch sehr hilfreiche Detail nachrüsten magst ... Pumpsprühflasche in der Mittelkonsole tuts mit starken Komforteinbussen auch ...
... Sollte der 2DM serienmässig keinen Scheibenbiesler haben, so müsste das Problem hier schon öfters aufgetreten sein ... Schweizer Fahrzeuge werden soweit ich weiss erst seit Anfang der 1990-er Jahre nach exakt den selben Vorschriften zugelassen wie in der EU ... Die abweichenden schweizer Vorschriften waren aber tendenziell eher strenger ...
Gruss Ulf
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-10 11:18:01
von Der Bootsbauer
Natürlich gilt icht das Bj, sondern die EZ, sind in dem Fall aber identisch.
Für mich sind Reflektoren und Rückstrahler das gleiche.
Aber die muß ich wohl nicht nachrüsten, wobei die ja auch schnell angebappt wären.
Die Scheibenwascher sind eben nicht ganz so schnell eingebaut, aber da scheint hier auch keiner nix genaues zu wissen.
Die ADAC Liste ist nur für PKW, und darin finde ich auch nix über Scheibenwaschanlagen. Über google finde ich auch nix.
Um es selber sicher nachvollziehen zu können bräuchte man alle STVZOs SEIT '69 um eben die behauptete Nachrüstpflicht zu widerlegen.
PS
Warnblinker ist schon lange drin. Das ist die einzige Nachrüstpflicht, die mir für meine alte Karre bekannt ist.
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-10 12:27:52
von rossi
Der Bootsbauer hat geschrieben:Natürlich gilt icht das Bj, sondern die EZ, sind in dem Fall aber identisch.
Für mich sind Reflektoren und Rückstrahler das gleiche.
Aber die muß ich wohl nicht nachrüsten, wobei die ja auch schnell angebappt wären.
Die Scheibenwascher sind eben nicht ganz so schnell eingebaut, aber da scheint hier auch keiner nix genaues zu wissen.
Die ADAC Liste ist nur für PKW, und darin finde ich auch nix über Scheibenwaschanlagen. Über google finde ich auch nix.
Um es selber sicher nachvollziehen zu können bräuchte man alle STVZOs SEIT '69 um eben die behauptete Nachrüstpflicht zu widerlegen.
PS
Warnblinker ist schon lange drin. Das ist die einzige Nachrüstpflicht, die mir für meine alte Karre bekannt ist.
Hallo,
warum nimmst du deinen Prüfer nicht in die Pflicht und lässt dir von ihm den Passus zeigen, in dem steht, das dein Fz. Bj. 69 nachrüstpflichtig ist? M.M.n. besteht Auskunftspflicht für den Prüfer, mit Beleg (zumindest sagen meine Prüfer (verschiedene) das). Btw, in der hier liegenden StVZ v. 1965 existiert der von frizzz zitierte Satz 3 (noch) nicht. !969 habe ich leider nicht, sollte aber zu finden sein.
Grüße
Rüdiger
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-10 12:36:47
von frizzz
Scheibenbiesler mit Fusspumpe.....
dann das Wasser direkt auf die Wischerarme anklemmen- ähnlich wie bei neueren Bussen etc
Sollte einfach zu lösen sein.
Im zweifel sogar mit Kabel und E Pumpe...
Aber klar- wenns ned muss....
Nur: Im herbst ohne Scheibenbiesler? ICH nicht....
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-11 0:26:24
von Der Staubauer
Hallo Zusammen,
meinMagirus Bj. und EZ 1966 hat beides nicht. War bisher nie Thema bei der HU.
Gruß
Der Staubauer
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-11 22:58:18
von RaBu55
Falls es hilft:
In der Strassenverkehrszulassungsordnung Stand 1988 kennt der § 40 (noch) keinen Scheibenwascher.
Fundstelle: Bundesgesetzblatt Teil I vom 28.09.1988 Nr. 49 Seite 1793
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-14 20:35:46
von Wüstling
Seitliche Rückstrahler sind nach § 51 a StVZO für Fahrzeuge ausgenommen Pkw mit einer Länge von mehr als 6 Metern ab 01.01.1981 Pflicht.
Hab ich nicht und hat bei der HU auch nie jemand nach gefragt.
Und ich habe das Auto seit 2002.
Gruß
Ralf
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-15 10:26:01
von Der Bootsbauer
Ich hab beschlossen, daß ich keine Diskussion mit dem Prüfer anfange, sondern ein-und anbaue was er sehen will.Für die Scheibenwaschanlage bastel ich erstmal ein Provisorium aus einer Spritzflasche und...
Hat jemand zufällig eine mechanische Wascherpumpe für die schöne Ausführung rumliegen?
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-15 11:15:01
von Michael
Wahrscheinlich ist eine mechanische aufwendiger zu besorgen als eine Elektrische. Die kannst du auch vom Schrottplatz holen.
2 Stück in Reihe geschaltet und dann jeweils eine Leitung zum Scheibenwicher gelegt...... wäre so eine Lösung. Dann brauchst du auch keine Verbindungen und Kupplungen, die in dem dünnen Format schnell zum Problem werden.
Gruß Michael
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-15 15:15:35
von Der Bootsbauer
Michael hat geschrieben:Wahrscheinlich ist eine mechanische aufwendiger zu besorgen als eine Elektrische. Die kannst du auch vom Schrottplatz holen.
2 Stück in Reihe geschaltet und dann jeweils eine Leitung zum Scheibenwicher gelegt...... wäre so eine Lösung. Dann brauchst du auch keine Verbindungen und Kupplungen, die in dem dünnen Format schnell zum Problem werden.
Gruß Michael
Das wäre auch eine Lösung
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-16 20:07:19
von magmog
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-16 20:43:26
von akkuflex
Ich würde mir nichts ins Auto bohren wenns net sein muss.
Meine Emma und mein Mog hatte auch keine und viele andere aus den Baujahren auch nicht.
Ich weis auch von keiner Nachrüstpflicht. Ich würde mir das erst mal darlegen lassen das ich die nachrüsten muss.... bis jetzt kenn ich ne Nachrüstprlicht nur vom Warnblinker
Gruß
Martin
Re: Scheibenwaschanlage Pflicht?
Verfasst: 2015-05-17 7:30:46
von Christian La322
Hallo!
Mein Auto ist von 63 (MB 322) und hat unten eine Fusspumpe ,im Motorraum hängt ein blauer Plastikbeutel wo so ca. 0,5 L Wasser reinpassen.Auf der Motorhaube befindet sich ein Kleiner Chromnippel wo die Düsen drin sind.
Ich habe das Teil noch nie benutzt,bei dem Tempo der Scheibenwischer ist der Behälter schon leer bevor die Scheibe sauber ist. Ich wollte immer mal zu einem Schrottplatz fahren und mir so eine komplette Tankpumpenkombi von irgend nem Golf oder anderem Auto holen.
Am Mittwoch mache ich mal zwei Bilder,ich denke das die Konstruktion original ist
Gruß der Christian aus Moers