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Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-12 20:42:49
von Eisbaer
hallo,

werde wohl oder übel, an meinem THW MAgirus Unterfahrschutz verbauen müssen.
Habt Ihr irgendwo adressen, wo ich solche dinge beziehen kann ?
Und, was für Systeme habt Ihr hinten verbaut ?
Würde gerne hnten was dranbauen, eventuell noch mit Kugelkopf für PKW anhänger.

mfg Sven aus dem Saarland

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-12 20:54:19
von rotertrecker
Moin Sven!

Habe hinten den Westfalia Universal Anhängebock drangeschraubt.
Allerdings ist der für unsere Allradfahrgestelle nicht optimal unter Kugel-Gesichtspunkten, denn die Kugel kommt dann zu hoch.
Mit den originalen Schubkarrenrädern lag ich gerade noch in der Norm, mit den 315ern ist die Kugel jetzt einige cm zu hoch.
Anprobe3.jpg
Hier noch mit den kleinen Rädern.
An dem Bock habe ich schon die längste / tiefste Anschraubplatte verwandt, die ich so bekommen habe. Dadurch darf ich schon keine 3,5 t mehr anhängen, da der D-Wert dieser Platte zu klein ist.

Gruß Sven

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-12 21:27:38
von Eisbaer
Danke,

für die schnelle antwort.
Werde morgen noch einen anderen TÜV-prüfer kontacktieren.

mfg Sven aus dem Saarlandh

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-12 22:07:46
von Fireman2301
Hallo,

den Unterfahrschutz hinten wollte mein TÜV-Prüfer auch haben. Ist ja eigentlich auch o.k. Dazu noch klappbar ist noch besser.
Die beiden Seitlichen Unterfahrschutzteile werden aber nicht benötigt. "Wenn der Zweck des Fahrzeuges mit dem seitlichen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist, kann dieser entfallen. Und Sie möchten doch mit diesem Laster einmal Dünen oder Kuppen befahren ??". (Zitat Prüfer). Dieser hat mir sogar noch die Stelle in den Vorschriften gezeigt, wo man dies nachlesen kann.

Nämlich hier - SIEHE Pkt. 4 !!!

§ 32c Seitliche Schutzvorrichtungen.

(1) Seitliche Schutzvorrichtungen sind Einrichtungen, die verhindern sollen, dass Fußgänger, Rad- oder Kraftradfahrer seitlich unter das Fahrzeug geraten und dann von den Rädern überrollt werden können.

(2) Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells den Lastkraftwagen oder Zugmaschinen gleichzusetzen sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und ihre Anhänger müssen, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht jeweils mehr als 3,5 t beträgt, an beiden Längsseiten mit seitlichen Schutzvorrichtungen ausgerüstet sein.

(3) Absatz 2 gilt nicht für

1. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und ihre Anhänger,

2. Sattelzugmaschinen,

3. Anhänger, die besonders für den Transport sehr langer Ladungen, die sich nicht in der Länge teilen lassen, gebaut sind,

4. Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind.

(4) Die seitlichen Schutzvorrichtungen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.



Das war auch wie bei dir, bevor ich den großen Tank und die Seitenkästen montiert hatte.

Gruß

Andreas

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-12 22:21:23
von Eisbaer
Danke !!!

Da hellt sich der trübe Abend direkt etwas auf.

mfg Sven aus dem Saarland

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-12 23:25:23
von Wüstling

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-13 9:14:11
von Mark86
Die beiden Seitlichen Unterfahrschutzteile werden aber nicht benötigt. "Wenn der Zweck des Fahrzeuges mit dem seitlichen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist, kann dieser entfallen.
Mein Prüfer hat dazu gesagt, dass diese Ausnahme lt. Ausführungsbestimmungen ausschließlich für Behördenfahrzeuge zulässig ist.

Seitlich ist das aber auch nicht das Thema, da man die Seiten idr. eh mit irgendwas voll baut. Hinter den Rädern braucht man keinen...

@Wüstling: Ich weis ja nicht in welchem Land dein FZ zugelassen ist, aber der hintere Unterfahrschutz ist in Deutschland Vorschrift und muss geprüft sein. Die Seiten kannste selber bauen, aber der hintere geht nicht selbst zu bauen, bzw. schon, aber eben mit entsprechenden Nachweisen, das ist nicht "mal eben".

Bei Fahrzeugen nach alter STVZO bis BJ XX sind es übrigends hinten 720mm, die sollten im Gelände eigentlich ausreichen.
Das Problem mit der AHK / Kugelkopf was oben geschildert wurde kann ich so bestätigen.

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-13 9:30:36
von Wilmaaa
Hattest Du denn mal die Suchfunktion angeworfen?
Es gibt zum Thema grad beim 170er einige Threads, z.B. diesen hier:
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 33&t=43227

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-13 15:03:25
von meggmann
Mark86 hat geschrieben:
Die beiden Seitlichen Unterfahrschutzteile werden aber nicht benötigt. "Wenn der Zweck des Fahrzeuges mit dem seitlichen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist, kann dieser entfallen.
Mein Prüfer hat dazu gesagt, dass diese Ausnahme lt. Ausführungsbestimmungen ausschließlich für Behördenfahrzeuge zulässig ist.

Seitlich ist das aber auch nicht das Thema, da man die Seiten idr. eh mit irgendwas voll baut. Hinter den Rädern braucht man keinen...

@Wüstling: Ich weis ja nicht in welchem Land dein FZ zugelassen ist, aber der hintere Unterfahrschutz ist in Deutschland Vorschrift und muss geprüft sein. Die Seiten kannste selber bauen, aber der hintere geht nicht selbst zu bauen, bzw. schon, aber eben mit entsprechenden Nachweisen, das ist nicht "mal eben".

Bei Fahrzeugen nach alter STVZO bis BJ XX sind es übrigends hinten 720mm, die sollten im Gelände eigentlich ausreichen.
Das Problem mit der AHK / Kugelkopf was oben geschildert wurde kann ich so bestätigen.
... Und mein AAS hat den Paragraph 32 B Absatz 5 brav eingetragen (also weder seitlich noch hinten Unterfahrschutz), bzw. bestehen lassen - ist wohl sehr von der "Tagesform" bzw. dem richtigen AAS abhängig....... Und das, obwohl ich nachweislich keine Behörde bin :joke:

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-13 15:30:33
von Mark86
Vieleicht kanne er die Ausführungsbestimmungen nicht oder meiner wusste was nicht so genau.
Im Endeffekt war das für mich 4h Extraarbeit, um vorne rechts wo die Fahrerkabine aufhört und der Tank anfängt die Lück zu füllen. Da sollte zwar nach Plan meine Treppe hin, aber, der SV sprach "da ist jetzt keine Treppe, also muss da jetzt n Anfahrschutz hin" und fertig. Wenn sonst alles Problemlos läuft, dann baut man halt son Seitenanfahrschutz (habe ich 2 Wochen später wieder abgebaut und entsorgt, so ist eben das Leben) und fertig. Links habe ich n Sandblechhalter, rechts den Tank, beim Sandblechhalter n Zollstock und die Seitenanfahrschutzskizze zur Hand zu nehmen ist ja nichts was Mühe macht...

Hinten musste eh ne Anhängerkupplung dran, von daher war mir das mit dem hinteren Anfahrschutz völlig egal.

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-13 15:35:23
von Wilmaaa
Ob und wann die SSV und der hintere UFS ein- oder ausgetragen werden und ob das so sein kann, darf oder muss, dazu gibt es auch schon einige Diskussionen, da können wir hier im Thread am konkreten Fall bleiben.

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-13 15:38:31
von Mark86
Klar, Wilmaaa.

Also meine Anhängerkupplung habe ich von Rameder, incl. Eintragung für Heckunterfahrschutz. Das gibts bei Rameder / Kupplung.de einfach zu bestellen unter dem Punkt "Universalanhängeböcke".

Meinen Seitenanfahrschutz habe ich selbst gebaut, Richtlinien findest du im Internet. Sonst gibts Nutzfahrzeugteile dieser Art für bezahlbares Geld im NFZ Katalog von Wessels und Müller, bestellbar idr. über deinen örtlichen Autozubehörladen. So habe ich das jedenfalls gemacht, Onlinekatalog die Nummern rausgesucht, zu Achim gegangen, gesagt "bestell mir die und die Nummern", fertig.

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-15 15:25:27
von Frieland
Obwohl ich keinen hinteren Unterfahrschutz gebraucht hätte, habe ich mich für folgendes Bauteil entschieden:

http://www.waptech.de/pdf/kataloge/0209 ... chutze.pdf
->Seite 2, den WUF-ZKK
Das komlette Bauteil ist EG-Typgenehmigt (entgegen der Aussage im pdf).

Erfüllt die vom Threadstarter gewünschten Funktionen wie Kugelkupplung und UFS in einem.
Leider mit 7xx Euro plus Steuer nicht ganz günstig.

Gruß, Fabian

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-15 16:04:19
von magmog
Guude,

....und mal wieder: Anderen Prüfer suchen, einen der die StVZO und deren § 32b Abs. 3.5 wirklich kennt.
Viele scheitern ja schon am § 32b Abs.1 mit den 1000mm.

Ähnlich sieht es beim Versagen im Verständnis von § 32c StVZO Abs. 3.4 aus.

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-15 21:39:48
von MB613
Hey Gemeinde ,,

Ich habe für das Set ( Seite und hinten ) knap 300€ bei Fa Winkler gezahlt . Ich hatte keine Lust auf die Diskusion mit dem TÜV Onkel , da ich eh schon zweimal Kurzzeitkennzeichen gebraucht habe .

Jetzt hab ich ja Zeit und der Mist kommt weg .

Grüße
Bernd

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-15 21:49:10
von Eisbaer
Die stange hinten ist für mich relativ prackmatisch.

habe eine von Westfalia bestellt, hinzu kommt, dass Sie einen Kugelkopfbock hat.
Werd morgenfrüh noch, einen anlauf bei einem weiteren TÜV-prüfer machen.

mfG Sven aus dem Saarland

Ps.: Das We (bin mit Familie einne Freund besuchen gewesen) hat für mich die nötige kraft und Ruhe in mir gesorgt.

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-16 22:12:43
von Wüstling
@Wüstling: Ich weis ja nicht in welchem Land dein FZ zugelassen ist, aber der hintere Unterfahrschutz ist in Deutschland Vorschrift und muss geprüft sein. Die Seiten kannste selber bauen, aber der hintere geht nicht selbst zu bauen, bzw. schon, aber eben mit entsprechenden Nachweisen, das ist nicht "mal eben".
Sag mal mark86, liest und verstehst Du was man hier schreibt?
Wenn Du meinem ersten Link folgst kannst Du meine Zulassung ansehen und dort lesen, daß seitlicher und Heckunterfahrschutz ausgetragen sind.
Und ja, das Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen!
Mein Prüfer hat dazu gesagt, dass diese Ausnahme lt. Ausführungsbestimmungen ausschließlich für Behördenfahrzeuge zulässig ist.
Sag deinem Prüfer mal, daß er Grütze im Hirn hat!
In Niederbayern fahren viele LKW rum ohne Unterfahrschutz. Die fahren in der Gegend um Straubing rum und bringen die Rüben nach Plattling. Alles keine Behördenfahrzeuge.

Gruß

Ralf

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-16 23:42:53
von Eisbaer
Bei uns haben fast alle Lastwagen eine stange hinten.

Die meisten "Kipper" könne sie nach oben klappen.

Morgen kommt meine neu stange für hinten.
War heute beim nächsten prüfer, gleiches spiel wie die letzten beiden male. Denke es wird auf einne Bautruppwagen rauslaufen. Dann kann ich wenigstens das Sonntagsfahrverbot umgehen. Denn ein Hobby wird ja schliesslich und endlich am Wochenende ausgeübt.

mfG Sven aus dem Saarland

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-17 10:01:34
von Mark86
Ja, ich lese alles was man hier schreibt. Nur, dein Bild habe ich mir nicht angeschaut.
Die fahren in der Gegend um Straubing rum und bringen die Rüben nach Plattling.
Wenn das Landwirtschaft ist, gelten da eh andere Vorschriften, in der Landwirtschaft ist alles anders.
In Niederbayern fahren viele LKW rum ohne Unterfahrschutz.
Schön, hier in NRW aber nicht.
Vieleicht sind die Ausführungsbestimmungen dazu auch Ländersache, vieleicht haben die Prüfinstitutionen in Bayern dazu auch andere interne Richtlinien, so tief habe ich mich mit der Rechtslage nicht beschäftigt, aber hier braucht man den halt.

Das man alles irgendwie in so nen Schein schreiben kann weis ich, nützt dem Eisbären aber wenig.

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-17 11:47:06
von Michael
gelöscht..

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-17 12:44:57
von Wüstling
Wenn das Landwirtschaft ist, gelten da eh andere Vorschriften, in der Landwirtschaft ist alles anders.
Stimmt, wenn man von einem LKW mit grünem Nummernschild überrollt wird tut's nicht so weh... :joke:

Gruß

Ralf

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-17 12:58:03
von ktorte
Moin,

so nu kann ich auch was dazu sagen:

War gestern beim TUEV zur Verbesprechung Umschreibung LKW Wohnmobil, zum Thema Unterfahrschutz hinten, meinte er nur, das sei doch ein Fahrzeug fuer Gelaendeeinsatz
und wird dort doch ueberwiegend auch eingesetzt...., also auf den Unterfahrschtuz hinten kann ich verzichten., Seite war eh dran.
Dafuer muss ich an den Koffer Umrissleuchten oben anbringen, aber damit kann ich leben, TUEV ist gar nicht so schlimm :angel:


Gruss
Thorsten

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-17 23:04:43
von Eisbaer
@Torsten

Du glücklicher !!!

Der letzet TÜV-prüfer meinte: " Unterfahrschutz hinten, aufprallschutz seidlich muss eine, Sie fahren ja nicht dauerhaft im Gelände ? Und wenn ja, die Dinger gibts auch Klappbar. "

Soviel zum thema.

Fakt ist, weiner der Ingenieure meinte: " die hintere höhe, des aufbaus darf maximal 550mm über dem Asphalt liegen, und nicht weiter als 1000mm von mitte hinterachse weg sein. Hat mir das auch plausibel erklärt, denn s ene Motorhaube iss elten länger wie ein meter, und die gild es ja zu stoppen, sonst wird der arme MEnsch als letztes im leben meine anhängerkupplung von Rockinger sehen, die ihm ungebremst ins gesicht schlägt.
Bin da auch überzeugt von, dass hinten eine vernünftige Stosstange dran gehört.

Aber, mit dem seidlichen Kram tu ich mir eben schwer. Links iss ein grosse staukiste, und vorn die trittbretter für die DOKA. Links ebenfalls ein trittbrett, dahinter hängt das Reserverad.


Mein Kumpel, hat ende letzten Jahres seinen 1300 Unimog direkt vom Bund TÜVen lassen. Alles ohne probleme !!
Denn, für den Unimog 1300 (glaube es gibt sie sogar für alle Unimogs) gibt es eine Europaweite Freigabe, dass die keinen unterfahrschutz, und seidliche aufprallschürzen brauchen.
Ok, Neuzulassungen mal ausgenommen. Da muss ich dann immer mit den Ohren schlackern, wenn ich sowas hör. Dneke es ist gefährlicher, seidlich einen Unimog zu rammen, als meinen GKW1.

mfG Sven aus dem Saarland

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-18 0:14:41
von Flammkuchenklaus
Hallo
der seitliche Anfahrschutz ist für Fußgänger und Radfahrer gedacht und erfüllt den Zweck gut.
Klaus

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-18 11:45:57
von Ulf H
Eisbaer hat geschrieben:... hintere ... nicht weiter als 1000mm von mitte hinterachse weg sein. Hat mir das auch plausibel erklärt, denn s ene Motorhaube iss elten länger wie ein meter, und die gild es ja zu stoppen, sonst wird der arme MEnsch als letztes im leben meine anhängerkupplung von Rockinger sehen, die ihm ungebremst ins gesicht schlägt. ...
... nach der Erklärung müsste es aber heissen, der Unterfahrschutz darf maximal 1000 mm VOR Fahrzeugende angebracht werden ... und genauso ist das, meine ich, auch gergelt ...

Gruss Ulf, baujahrbedingt "unten ohne"

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-18 12:31:57
von Eisbaer
Wenn die Achse nicht weiter als 1000mm vom hinteren ende des fahrzeugs ist, muss kein Unterfahrschutz.
Kann sein, dass ich mich da etwas "missverständlich" ausgedrückt habe.

mfg Sven aus dem Saarland

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-18 12:38:55
von Fireman2301
Hallo ,

das mit den 1000 mm wäre gut. Mein TÜV-Prüfer wolle den hinteren UFS max. 400 mm von Ende des Shelters sehen. Deshalb musste ich diesen um riesige 80 mm nach hinten setzen.

Gruß

Andreas

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-18 12:57:54
von schweiger
MB613 hat geschrieben:Ich habe für das Set ( Seite und hinten ) knap 300€ bei Fa Winkler gezahlt .
Bernd, ist der UFS hinten klappbar? Was ist das für ein Set - hast Du da vielleicht einen Link?

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-18 13:38:38
von trabuco11
Also mein Steyr ist auch ohne seitlichen und hinteren Unterfahrschutz. War vorher als Belgeitfahrzeug für Motorradtouren zugelassen. Habe ihn im Februar auf SoKfZ WoMo umschlüsseln lassen. Die erste Frage vom TÜV war: Wo issn denn der Unterfahrschutz?
Ich habe dann erklärt, daß wir das Teil extra für Marokokoko und Island gekauft haben, und daß das dann mit dem Einsatzzweck nicht vereinbar sei etc etc... und siehe da, der TÜVler war einsichtig. Hat dann nochmals nachgelesen (die notwendigen Gesetzesblätter habe ich auch gleich mitgeliefert).

Jetzt ist der Steyr ein SoKfZ WoMo ohne Unterfahrschutz. Und das legal, ohne daß ich eine Ausnahmegenehmigung vom LRA bräuchte.
Fakt ist: es geht, aber nicht bei jedem TÜV.

Re: Unterfahrschutz hinten, links und rechts

Verfasst: 2015-03-18 14:16:46
von Bahnhofs-Emma
Hallo,
Eisbaer hat geschrieben:Wenn die Achse nicht weiter als 1000mm vom hinteren ende des fahrzeugs ist, muss kein Unterfahrschutz.
Kann sein, dass ich mich da etwas "missverständlich" ausgedrückt habe.

mfg Sven aus dem Saarland
so kenne ich das auch von meinem Einachs-Anhänger. Der Sachverständige hat dann lange geprüft, was alles zur Achse gehört und hat den hintersten Punkt der Reifen als relevanten Messpunkt festgelegt. :angel: :cool:

Grüße

Marcus