ich bin zwecks Ablastung meines AL-28 auf der Suche nach jemandem, der einen abgelasteten AL-28 fährt.
Ich möchte gerne meinem TÜV eine Kopie eines Fahrzeugscheins mitbringen, um die Sache etwas zu erleichtern.

Gruß
Carl
Moderator: Moderatoren
Da muss ich ausnahmsweise wiedersprechen!Ulf H hat geschrieben: ... die genannten 3,4 t leer gelten für ein Pritschefahrzeug !!! ...
Bitteschön:Freddy hat geschrieben:Moin Ulf!
Woher hast du die 25% ?
Ich wills nicht anzweifeln, ich suche nur schon lange nach einer handfesten Angabe die irgentwo steht und bin bislang nicht fündig geworden.
Das ist korrekt,tauchteddy hat geschrieben:In dem verlinkten Thread im Verkehrsportal wird darauf hingewiesen, dass es in der Arbeitsanweisung heißt "sollte" und es wird gefragt, woher denn nun das "muss" kommt. Leider wurde das nicht beantwortet.
Nein.... als LKW gilt: 25% vom ZGG müssen Zuladung sein ...