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Unterfahrschutz Hinten klappbar mit Abschleppstange

Verfasst: 2014-02-24 11:42:01
von beboquin
Moin Forum,

habe mich eingelesen in die Beiträge über die UFSs, trotzdem komme ich nicht so richtig weiter.
Ich möchte eine klappbare Variante mit Abschleppstange realisieren. Das die Höhe des H-UFS auf 70cm stehen muss bei meinem Baujahr 170D11FA 1980 , habe ich mir notiert, aber von wo messe ich richtig und wie sieht die Mimik der Adapter aus
Dann ist mir die Aufhängung bzw. Befestigung der Abschleppstange unklar.
Vielleicht hat ausser Pirx Kurzhauber, der ja Baujahr bedingt keine Bauteile Prüfung braucht, schon mal jemand solche Adapter lasern lassen, und hat die Vorlagen bzw. Grafik und Materialangaben noch da?
Ist eine Variante, befestigt durch Verschraubung am Fahrzeugrahmen vorzuziehen oder befestigt man am unteren Kofferrahmen, siehe Bild?
Da bei mir auch noch die AHK mit dem ganzen Gerödel der Adapterplatte und Anhängerbremsenanschluss gelb bzw. Kupplungskopfvorrat rot sitzt!
Fragen über Fragen? Der Herr vom Tüv ist mit einer klappbaren Variante einverstanden.

Teure Lösungen über Katalogbestellungen sind nicht vorgesehen ! :joke:

Ratschläge? Ideen? Unterlagen?

Wie immer im voraus besten Dank!

Gruss Bernd

Re: Unterfahrschutz Hinten klappbar mit Abschleppstange

Verfasst: 2014-02-24 20:17:39
von olaf
Hi,

wenn du Zeit hast, in der Bucht gibt es immer mal klappbare UFS für kleines Geld.

Gruß

Olaf

Re: Unterfahrschutz Hinten klappbar mit Abschleppstange

Verfasst: 2014-02-24 21:15:06
von Pirx
beboquin hat geschrieben:Das die Höhe des H-UFS auf 70cm stehen muss bei meinem Baujahr 170D11FA 1980 , habe ich mir notiert, aber von wo messe ich richtig ...
Hallo Bernd,

das Maß 70 cm ist mir unbekannt. Ich kenne nur die Höhe 55 cm, gemessen ab Boden bis Unterkante Unterfahrschutz. Da ein von hinten auffahrender PKW bei einer Höhe von 70cm wahrscheinlich bis zur Windschutzscheibe (und weiter) unter den Unterfahrschutz rutschen würde, bin ich mir da auch relativ sicher, daß die 55 cm auch für Dein Fahrzeug gelten.

Davon abgesehen muß ein Vorschriftenkonformer Unterfahrschutz-Querträger (also die "Stoßstange") mindestens 10 cm hoch sein, was mit einer Abschleppstange natürlich nicht geht. Falls Dein Prüfer auf den 10 cm besteht: Wombi hat da eine schöne Lösung, wo die Abschleppstange in einem handelsüblichen Blechprofil-UFS-Querträger (gibts öfter mal als nicht-klappbare Ausführung günstig im Internet) eingebaut ist.

Pirx

Re: Unterfahrschutz Hinten klappbar mit Abschleppstange

Verfasst: 2014-02-25 0:03:04
von andi79
hi,

habs leider verbummelt das papier, aber mein tüver, der auf einen UFS bestand hatte mir einen ausdruck gegeben auf dem für mein baujahr (1982) auch sowas um die 70 cm boden-unterkante des ufs vorgeschrieben war. so hab oichs gebastelt und der UFS hängt mit der original 10R22,5 bereifung eigentlich nur wenig unterhalb der original-rückleuchten.
siehe foto

lg
andreas

Re: Unterfahrschutz Hinten klappbar mit Abschleppstange

Verfasst: 2014-02-25 1:14:39
von Z1017
Hi Bernd,
warum überhaupt Unterfahrschutz?

Hat mich selbst gewundert, aber bei meinem wurde beim TÜV
mit folgendem Eintrag

So. Kfz. Motorsportveranst.
Servicefahrzeug

Die SSV Sondersschutzvorrichtung (Heck und Seiten UFS)

ausgetragen, da

mit Verwendugszweck nicht vereinbar.

Auch sonst bestehen keine Einschränkungen am öffentlichen Verkehr teilzunehmen.

GAGA, aber so stehts im Schein.

Vielleicht hilft es ja.

Re: Unterfahrschutz Hinten klappbar mit Abschleppstange

Verfasst: 2014-02-25 10:43:30
von Wilmaaa
Es gibt aaSoP, die lassen sich darauf ein, den hinteren Unterfahrschutz aus- bzw. gar nicht erst einzutragen.
Es gibt aaSoP, die argumentieren mit der Klappbarkeit, und bestehen darauf.

Beides ist möglich, und aus einem bestimmten Fall lässt sich nicht automatisch auf einen anderen Fall schließen.

Re: Unterfahrschutz Hinten klappbar mit Abschleppstange

Verfasst: 2014-02-25 11:27:53
von Ulf H
... UFS hat baujahrabhängig 2 Höhen ... Suchfunktion wird die genauen Daten liefern ...

Gruss Ulf

Re: Unterfahrschutz Hinten klappbar mit Abschleppstange

Verfasst: 2014-03-16 13:34:45
von 4x4UT150
Hallo Zusammen,
hatte dieses Thema letzte Woche erst beim eintragen der 14er Bereifung.
In der STVZO steht ganz klar drin, dass bis zum nächsten harten Auffahrpunkt (in meinem Fall die Ache) <1000mm sein dürfen dann ist die Höhe des Unterfahrschutz irrelevant. Größer 1000mm dann ist von Fahrbahn zur Unterseite des Unterfahrschutzes max. 550mm einzuhalten. Klappbar oder nicht ist völlig egal solange im öffentlichen Straßenverkehr die 550mm eingehalten werden.
Baujahr bedingte Abweichungen sind mir nicht bekannt.

Grüße Lex