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tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-19 16:48:42
von Speed5
Moin zusammen,


ein guter Bekannter hat sich eine Drehleiter gekauft.

Dumm ist nur das der LKW in tagesleuchtrot da steht.

Bild

Wo findet man die gesetzliche Regelung das diese Farbe privat verboten ist.

Gruß Michael

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-19 17:37:07
von Geishardt
Hallo Michael,

gute Frage, wenn ich mich recht entsinne, wurde in Feuerwehrkreisen die Auffassung vertreten, diese Farbe habe eine Signalwirkung und über diese Schiene sei das Verbot zu begründen.

Sofern mein Langzeitgedächnis sich nicht täuscht, hat Pirx mal einen Auszug aus einer "Feuerwehrzeitung" veröffentlicht.

Gruß
Bernd

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-19 17:43:28
von Tomduly
Moin,

nach dem, was man im Web so findet, ist die Mutter der rechtlichen Grundlagen zu den Tagesleuchtfarben der §49a StVZO:

"...(7) Für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche, Warnschilder und dergleichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel verwendet werden..."

Jetzt müsste man nur noch die Vorschriften finden, die darauf basierend, Warnanstriche vorschreiben oder für zulässig erklären...

Eine TÜV-Broschüre schreibt dazu:
"Nur vorgeschriebene
oder ausdrücklich erlaubte "lichttechnische
Einrichtungen" dürfen an Kraftfahrzeugen und Anhängern
montiert werden. Doch was ist eine solche Einrichtung?
Neben sämtlichen Leuchten sind es – so die StVZO –
auch alle "Leuchtstoffe und rückstrahlenden Mittel".
Wer also seinen Pkw mit eindrucksvollen Malereien
verzieren möchte, muss von Tagesleuchtfarben Abstand
nehmen
."

Es wäre in der Tat interessant, welche Bedingungen für eine Zulässigkeit von TLF gelten.

Grüsse

Tom

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-19 17:56:10
von Olbi1904
Moin,

zuallererst mal der §49a Absatz 1 der StVZO.

Dazu muss man wissen, dass reflektierende oder retroreflektierende Lacke als Leuchtstoffe und/oder rückstrahlende Mittel i.S.d. §49a StVZO gelten.


Das Feuerwehren, Polizei usw. retroreflektierende Farben verwenden dürfen, wird duch Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO ermöglicht.

Da die erneute Zulassung wahrscheinlich nicht auf eine Feuerwehr erfolgen wird, wird diese Farbe nicht zulassungsfähig sein.

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-19 17:57:09
von Uwe
Hallo,

die Ausnahmegenehmigung von der StVZO wird für Feuerwehren und RD-Fahrzeuge über entsprechende Erlasse der zuständigen Behörden geregelt. Z.B. habe ich zur Nutzung von Konturmarkierungen an Fahrzeugen des Rettungsdienstes mit einer Länge unter 5 m einen entsprechenden Erlass des hessischen Innenministeriums hier liegen. Das Papier gilt als Grundlage für die entsprechenden TÜV-Begutachtungen. Für Tagesleuchtrot gilt ein analoger Erlass, als Nutzerkreis sind da auch nur Feuerwehren und Rettungsdienste definiert.

Grüße
Uwe

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-19 22:16:11
von magmog
guude,

einfach mal janz dumm stellen und versuchen das fahrzeug anzumelden.
bei ablehnung auf nennung entsprechender gesetze bestehen.
weiteres sieht man dann.
möglicher weise sagt keiner wg. der farbe etwas, sondern meckert wg. der überstands vorne rum (darf nur feuerwhr oder extragenehmigung...bla bla)

tschö! justus.

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-19 22:29:16
von lunschi
Hallo,
wie soll denn das gute Stück zugelassen bzw. genutzt werden? Ich kann mir vorstellen, das ein reiner Feuerwehr-Oldtimer auch mit dieser Farbe zulässig ist (weil es ja die original-Farbe ist). Soll das Fahrzeug aber privat z. B. als Kran oder sonstwas genutzt werden, sehe ich da gemäß dem schon genannten kaum Spielraum.

Gruss
Kai

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-19 22:54:46
von Speed5
Moin,
Auto wird Gewerblich genutzt werden.

Gruß Michael

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-19 23:08:51
von captain T
Das schließt eine Oldtimerzulassung nicht grundsätzlich aus.
Ich würd´s probieren und mit der Originalität argumentieren.

Grüße aus dem Schwarzwald
Captain T

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-20 2:37:47
von joern
In Braunschweig fährt ein tagesleuchtfarbener Opel Kombi ex Feuerwehr privat zugelassen rum.

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-20 8:13:45
von Olbi1904
Manchmal wachen die Straßenverkehrsämter aber auch spät auf und dann stehst du da.

Im Januar wollte ich drei neue RTW zulassen, die hatten eine Verkehrswarnsystem am Heck montiert (vier gelbe LED-Leuchten, die leuchten wenn Blaulicht an ist und die Handbremse angezogen ist). Bisher kein Problem, wir habe ja schon 16 Fahrzeuge damit. Auf einmal wollten Sie die Ausnahmegenehmigung dazu sehen. Ohne Genemigung keine Zulassung (Für die Feuerwehr der gleichen Stadt).

Im Gutachten zu dem Fahrzeug stand nämlich: Ausnahmegenehmigung für Heckwarneinrichtung gemäß § Haumichblau erforderlich. Und die wollten die tatsächlich sehen. :angry:
Nach langen Suchen wurde dann eine generelle Ausnahmegenehmigung für den Träger des Brandschutzes und Rettungsdienstes, erteilt vom Regierungspräsidenten der Bezirksregierung, gefunden. Die lag sogar dem Amt seit 2007 per Mail vor. :wack:

Ich wollte es nur erzählen, das Fahrzeug hatte wohl noch keine deutsche Zulassung (Beschriftung Mannschaftstüren), es wird eine Vollabnahme fällig. Wer weiß wass der Prüfer dann in sein Gutachten schreibt....

Im übrigen: Tolles Auto, Glückwunsch!

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-20 16:26:29
von Speed5
Moin,


so mein Freund war beim TÜV, es gab einige schwere Mängel die eine Abnahme nicht möglich machten.
Diese waren alle bis auf einen bekannt und sind bei der Budgetplanung berücksichtigt worden.

Aber der Hammer ist, TÜV sagte ne die Farbe geht nicht, aber ich frage mal nach. :eek:

Es dauerte eine gute Stunde, dann kam ein FAX von einer Behörde( ich weiß nicht genau welcher)
die Farbe ist ok, Sondergenehmigung wurde erteilt. :eek: :eek: :rock: :spiel:

Hmm was so alles geht in Bayern. :positiv:

Ach ja das umlackieren war auch im Budget berücksichtigt, aber das Geld können sie sich jetzt sparen.


Gruß Michael

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-20 16:33:53
von LutzB
Speed5 hat geschrieben:Es dauerte eine gute Stunde, dann kam ein FAX von einer Behörde( ich weiß nicht genau welcher)
die Farbe ist ok, Sondergenehmigung wurde erteilt. :eek: :eek: :rock: :spiel:

Hmm was so alles geht in Bayern. :positiv:
In NRW ist für so eine Sondergenehmigung der RP zuständig. Und da wird viel mehr genehmigt, als man gemeinhin denkt. Es muss eben ein Antrag gestellt und nicht von vornherein "geht sowieso nicht" gedacht werden.
Bei H-Zulassung sollen die angeblich recht großzügig sein.

Lutz

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-20 16:49:47
von ChristianNO
@LutzB

das RP ist manchmal grosszügiger als das Strassenverkehrsamt.

Mein Strassenverkehrsamt wollte meinen BV202 uuf keinen Fall zulassen und hat alle möglichen Hebel
in Bewegung gesetzt. Ist aber bei meinem TÜVer ca. 5-6 Mal mit irgendwelchen Ideen abgeprallt
und zum Schluss beim RP, das den Ausnahmeantrag genehmigt hat und explizit darauf hingewiesen hat.... ZULASSEN.

Man muss sich nur im Klaren sein, dass so ein Antrag/Genehmigung auch mal 150€ extra kosten kann.

Mvh

Christian

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-20 16:57:59
von tonnar
Nicht ganz zum Thema, aber ein Kumpel von mir hat in der letzten Woche einen IFA W50 als Feuerwehr angemeldet (zwei Wochen zuvor direkt von der Stadtfeuerwehr gekauft) und hat jetzt sogar 2 Jahre TÜV. :eek:

Re: tagesleuchtrot wo finde ich gesetzliche Regelung?

Verfasst: 2013-02-20 19:26:55
von magmog
guude,

sach ich doch, die probs die man vorher sieht sind keine, aufgerollt wird man meistens von dingen. an die man nie gedacht hat.

tschö! justus.