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Anhängerkupplung mit hoher Stützlast

Verfasst: 2013-01-16 20:08:11
von Merlin82
Was haltet Ihr von dieser AHK?

Würde die gern im 125er Mercur verbauen da meine AHK komplett fest und für meine Zwecke ungeeignet ist.

Hab jedoch Zweifel ob man die hier in D eingetragen bekommt (irgendein italienisches Zertifikat).

Das Zugmaul soll nur gelegentlich und weniger auf öffentlichen Straßen genutzt werden.

Wichtig ist mir die Stützlast von min. 1000kg.


http://www.ebay.de/itm/ALKO-KUPPLUNG-AK ... 5d37840d42

Re: Anhängerkupplung mit hoher Stützlast

Verfasst: 2013-01-16 22:43:24
von Pirx
Hallo Merlin82,

diese Kupplung ist im öffentlichen Straßenverkehr am LKW nicht zulässig. Außerdem könnte es sein, daß sie nicht für die üblichen Anhängerzugösen mit 40 mm Durchmesser paßt, sondern nur einen 35-mm-Bolzen (oder noch dünner) hat.

Bevor ich mir sowas an den LKW schraube würde ich eher eine stinknormale Abschleppkupplung nehmen: kostet deutlich weniger, paßt für 40er Ösen und muß nicht eingetragen werden. Außerdem wird an einer solchen Kupplung kein Prüfer was zu meckern haben. Einsatz für Anhängerziehen im öffentlichen Straßenverkehr ist natürlich genauso verboten wie an der AHK aus ebay.

So was meine ich:
http://catalogues.jost-world.com/rockin ... 0.html?L=0

Pirx

Re: Anhängerkupplung mit hoher Stützlast

Verfasst: 2013-01-17 10:15:08
von Merlin82
Naja, eintragen für den öffentlichen Straßenverkehr will und muss ich die Kupplung schon.

Die Kupplung in deinem Link kann ich nicht gebrauchen. Abschlepp-/Rangierkupplungen sind in der Regel nicht für Stützlasten ausgelegt.

Es soll ja auch nur mein landwirtschaftlicher 6to EDK bis max. 25km/h gezogen werden. Bei einigen Rockinger AHK steht auf dem Typenschild eine klare Trennung der Lasten unter und über 25km/h. Die Alko Kupplung gibt es auch als S 1000kg mit CE 89/173 Zulassung.

Werde mal meinen DEKRA Mann befragen, er muss es ja später auch eintragen :unwuerdig: .