Seite 1 von 1
Sandbleche als Seitenunterfahrschutz ...
Verfasst: 2011-01-10 12:11:45
von klettermaxe
Hi zusammen,
wie es aussieht wird der TÜV hier bei uns nicht nur auf einen
hinteren Unterfahrschutz sonderen auch auf einen Seitenunterfahrschutz bestehen.
Prinzipiell habe ich nix dagegen, kostet nur und ist eigentlich nicht geplant.
Ich wollte mal fragen hat jemand von euch damit Erfahrungen Alusandbleche als Seitenunterfahrschutz zu nutzen ?
Was sagt euer TÜV ?
Wenn ja reicht eins quer oder doch besser 2 pro Seite ?
Ich denke da an Sandbleche wie Sie DÄRR oder auch im anderen
Thread bei eBay vertrieben werden, mit einer Länge von ca. 1.5 m
und Breite von 0,4 m.
Viele Grüße
Klettermaxe
Verfasst: 2011-01-10 12:36:39
von Lassie
Hi,
ich hatte die Diskussion auch mal mit einem TÜV-Menschen, der mir für meinen Mog Unterfahrschutz rundum verpassen wollte.
Zitat:
'... es sollen keine Freiräume grösser als 30 cm rundum zu finden sein. Ob sie nun Staukisten, Tanks, Sandbleche oder eben Alu-Unterfahrschutz hinmachen ist egal. Hauptsache es gibt keine scharfen Kanten oder es stehen Ecken über die Fahrzeug-Kontur vor. Und Hauptsache es kann kein Fussgänger oder Radfahrer seitlich unters Hinterrad kommen... '
Wenn du im Internet etwas suchst, findest du viele Fzg mit Sandbleche als seitlicher Unterfahrschutz - ist also kein Problem.
Viele Grüsse, Jürgen
Verfasst: 2011-01-10 13:30:39
von HildeEVO
Hi Klettermaxe,
es sollte genug Info's hier im Forum haben um den Gesetztestext bzw. die Eintragung/Austragung des UFS zu finden!!!
Schaust Du z.B. hier!
Grüße Chris
Verfasst: 2011-01-10 14:00:48
von 911er
Hi Klettermaxe,
kann die Ausführungen von Jürgen nur bestätigen. Habe dieses "Problem" mit Rundumstaukästen aus Riffelblech gelöst - FERTIG
Die Unterfahrstange hinten kann Man(n) zum hochklappen im Gelände "basteln"
LG
Hilmar
Verfasst: 2011-01-10 16:21:22
von papupower
Tag zusammen!
Bei mir hat der TÜV die Sandbleche immer als Seitenaufprallschutz gelten lassen! Aber wie immer eine Frage/Ansicht des Herrn, der gerade kontrolliert!
Gruß Timo
Verfasst: 2011-01-10 18:10:49
von M&MPower
Bei uns war das kein Problem die Bleche als Unterfahrschutz anzuerkennen und wenn das in München geht dann dürfte es woanders erst recht kein Problem sein.
Verfasst: 2011-01-11 10:11:27
von klettermaxe
Vielen Dank an euch alle. Eure Informationen haben mir sehr
weitergeholfen.
Viele Grüße
Klettermaxe
Verfasst: 2011-01-11 14:03:17
von colli1979
dabei habe ich mal gehört, das grade die Überprüfungs- & Eintragungsvereine im Süden dieses schönen Landes relativ gelassen sein sollen. Sonst würden Mercedes, BMW usw. da nicht sein, weil die wohl ihre Fahrzeuge dort typisieren lassen.
ob s stimmt?
Verfasst: 2011-01-11 14:07:17
von Pirx
colli1979 hat geschrieben:dabei habe ich mal gehört, das grade die Überprüfungs- & Eintragungsvereine im Süden dieses schönen Landes relativ gelassen sein sollen. Sonst würden Mercedes, BMW usw. da nicht sein, weil die wohl ihre Fahrzeuge dort typisieren lassen.
ob s stimmt?
Ein schönes Märchen! Und Du glaubst das wirklich?
Pirx
Verfasst: 2011-01-11 15:01:11
von colli1979
steht das denn irgendwo? das war lediglich eine wiedergegebene Hörensagensache.
durchaus in der heitigen Zeit schwer vorstellbar
Verfasst: 2011-01-11 15:05:55
von 911er
Hi,
Pirx hat Recht - es ist ein "Märchen".
Dabei habe ich noch Glück, ich habe einen "mitdenkenden" Tüvler
Hilmar
Verfasst: 2011-01-11 15:11:32
von Wombi
Und ich einen schwermetallfahrenden.....
Gruß, Wombi
Verfasst: 2011-01-11 15:44:44
von mbmike
...und ich hatte einen besoffenen!

Verfasst: 2011-01-16 12:34:19
von zurrmaxe
colli1979 hat geschrieben:dabei habe ich mal gehört, das grade die Überprüfungs- & Eintragungsvereine im Süden dieses schönen Landes relativ gelassen sein sollen. Sonst würden Mercedes, BMW usw. da nicht sein, weil die wohl ihre Fahrzeuge dort typisieren lassen.
ob s stimmt?
Moin erstmal
Aus beruflichen Gründen habe/hatte ich auch viel mit den Sachverständigen (TÜV /DEKRA uw.) zu tun gehabt.
Vor einigen Jahren gab es nur das Monopol des TÜV.
Mittlerweile gibt es einen Haufen freier Sachverständiger und somit auch einen zunehmenden Wettbewerb unterhalb der Organistatonen.
Was beim einen Prüfer nicht geht, geht bestimmt wo anders.
Zu meinen Zeiten der Umbauten an PKWs gab es einen regelmäßigen Tourismus zu bestimmten Sachverständigen. Diese sind in der Szene bekannt und freuen sich zunehmen Umsatz.
Und wenn das Fahrzeug älter als 35 Jahre ist, braucht es eh keinen seitlichen Schutz.
zu =>
klettermaxe
In Papenburg gab es mal die Käferschmiede. Dort gab es mal so einen freizügigen Prüfer, der ...... wie gesagt, gab!
gruss
Alfred
Verfasst: 2011-01-16 12:41:46
von Transporter
zurrmaxe hat geschrieben:Und wenn das Fahrzeug älter als 35 Jahre ist, braucht es eh keinen seitlichen Schutz.

Heißt dass, ich kann die Teile (obwohl eingetragen)
theoretisch legal auch wieder abschrauben? MAG ist dieses Jahr 35 geworden...
Zumindest wenn man eine länger Reise macht wäre das ja intressant.
Grüße,
Transporter.
Verfasst: 2011-01-16 13:21:29
von Wilmaaa
Das Alter ist relativ, es kommt auf das Datum der Erstzulassung an. Meines Wissens ist die SSV ab 1.1.1975 Pflicht.
Das steht auch irgendwo geschrieben - vielleicht sogar hier im Forum mit Verweis auf den §
Wilmaaa

Verfasst: 2011-01-16 15:09:20
von Transporter
Merde
Naja, was solls....

Ein Versuch wars wert....
Grüße,
Transporter
Verfasst: 2011-01-17 15:59:42
von zurrmaxe
Wilmaaa hat geschrieben:Das Alter ist relativ, es kommt auf das Datum der Erstzulassung an. Meines Wissens ist die SSV ab 1.1.1975 Pflicht.
Wilmaaa

§ 72 Abs 2 der StVZO besagt zu § 32c StVZO, dass Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1975 erstmals in den Verkehr gekommen sind, nicht mit einer seitlichen Schutzvorrichtung ausgerüstet sein brauchen.
Auch der rückwärtig anzubringende Unterfahrschutz ist nur dann anzubringen, wenn das Fahrzeug erstmals nach dem 31. Dezember 1974 in den Verkehr gebracht wurde.
gruss
Alfred
Verfasst: 2011-02-07 10:23:22
von Wüstling
Das Thema kommt ja immer wieder???
Meine Unterfahrschütze seitlich und hinten sind ausgetragen.
Grundlage war Paragraph sowieso mit dem Verwendungszweck unvereinbar blablabla...
Gruß
Ralf
PS: hat seit Jahren auch keinen Prüfer mehr interessiert!!!
PPS: meiner ist BJ 1987