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Zuatzscheinwerfer vom TüV absegnen lassen???

Verfasst: 2010-09-27 23:32:38
von Pumba
Hallo an alle,
möchte gern vorne bei meinem 911er Zusatzscheinwerfer anbauen. Jetzt meinte ein Spezl von der Werkstatt, dieses müsste in den Papieren eingetragen werden. Wie ist das nun? Muss ich Zusatzscheinwerfer eintragen lassen oder nicht?

Danke

Harry

Verfasst: 2010-09-27 23:57:02
von Ingenieur
Hallo,

wenn die Zusatzscheinwerfer Arbeitsscheinwerfer sind, die sich
getrennt von Abblend- und Fernlicht schalten lassen,
kann man ohne Genehmigung anbauen, was mann will.

...

Verfasst: 2010-09-28 0:55:54
von Tomduly
Moin,

lt. Hella gilt die summierte Lichtmenge als massgebliches Kriterium, wieviel Licht man sich ans Auto schrauben darf:

"Die Referenzzahl (Ref.) ist ein Wert, der sich auf Fernscheinwerfer bezieht. Laut ECE-Regelung darf diese
Referenzzahl die Obergrenze von 75 pro Fahrzeug nicht überschreiten. Gezählt werden hier die beiden Werte
des serienmäßigen Fernlichts (linker und rechter Hauptscheinwerfer) zuzüglich der Werte weiterer montierter
Fernscheinwerfer
. Der Wert ist auf der Streuscheibe zugelassener Scheinwerfer eingetragen." (Quelle: Hella)

Ferner sollten Zusatz-(Fern-)Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen eintragungsfrei sein. Was einen aber nicht von der Beachtung obiger Referenzzahlgrenze befreit.

Die StVZOist als Informationsquelle diesbezüglich zu allgemein formuliert, das steht vermutlich in den Durchführungsvorschriften detaillierter...

Grüsse

Tom

Verfasst: 2010-09-28 8:53:31
von Wilmaaa
Guck mal hier, da hab ich ein pdf verlinkt, in dem alles zum Thema Licht erklärt ist, inkl. Maße und Einbauhöhen:
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 246#164246

Verfasst: 2010-09-28 10:38:19
von mabdt
Hallo,
zwei Zusatzscheinwerfer fuer Fernlicht und zwei fuer Nebel sind erlaubt ohne gesonderte Eintragung.(mehr nicht,mehr gibts auch nicht mit einer Eintragung,aber wenn man mehr )Zusatzscheinwerfer wie 2 anbaut,muessen die abgedeckt sein)
Arbeitsscheinwerfer auch,die duerfen aber nicht mit dem Licht zusammen angehen.Muessen halt einen extra Schalter haben.
Ist auch ohne Eintragung erlaubt.
Gruss
Manfred

Verfasst: 2010-09-28 14:14:40
von eumel
Moin,

Arbeitscheinwerfer müssen nicht abgedeckt werden. Davon kann man sich soviele ans Auto schrauben wie Platz ist. Die einzige Vorschrift dazu ist das sie nicht während der Fahrt an sein dürfen.

Gruß,

Ch.

PS: http://www.dekra.de/de/c/document_libra ... upId=10100