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Seitlicher Unterfahrschutz
Verfasst: 2010-06-24 22:03:10
von Ingenieur
Hallo,
ein Fz. aus Bj. 1989 hat keinen seitlichen Unterfahrschutz.
Frage:
Muß der nachgerüstet werden ?
Nach meinem Rechtsverständnis gibt es da einen Bestndsschutz.
...
Verfasst: 2010-06-24 22:06:24
von Kami
§72STVZO:
§ 32c (seitliche Schutzvorrichtungen)
gilt nicht für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1975 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Kraftfahrzeuge, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells den Lastkraftwagen oder Zugmaschinen gleichzusetzen sind, und ihre Anhänger müssen mit seitlichen Schutzvorrichtungen spätestens ausgerüstet sein
-
ab 1. Januar 1995, wenn sie von diesem Tag an erstmals in den Verkehr kommen,
-
ab dem Tag der nächsten vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (§ 29), die nach dem 1. Januar 1996 durchzuführen ist, wenn sie in der Zeit vom 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1994 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
also nachrüsten...
Gruss
Kami
Verfasst: 2010-06-24 22:12:00
von Filly
Ja nachrüsten!
Die seitliche Schutzvorrichtung ist eine der ganz wenigen Sicherheitsausrüstungen für die es eine weitreichende Nachrüstpflicht gibt.
Sonst muß immer nur für wenige Jahre nachgerüstet werden oder es gilt nur für Neufahrzeuge.
...
Verfasst: 2010-06-24 22:30:12
von Ingenieur
Hallo,
danke für die Hinweise.
Und was soll das bischen Aluminium helfen ?
Wenn da ein Golf-Fahrer von links außen mit 50 Km/h
gegendonnert sollen die Alu-Profile das Abtauchen
unter den Rahmen hemmen ?
...
Verfasst: 2010-06-24 22:31:44
von Kami
"§32c (1) Seitliche Schutzvorrichtungen sind Einrichtungen, die verhindern sollen, daß Fußgänger, Rad- oder Kraftradfahrer seitlich unter das Fahrzeug geraten und dann von den Rädern überrollt werden können."
von nem Goilf steht da nix ;-)
Gruss
Kami
Verfasst: 2010-06-24 22:33:15
von Andy
Ist eigendlich für die kleinen bestimmt
Fahradfahrer und Moppetfahrer, die man beim abbiegen übersieht.
da gab es meist tötliche unfälle, deshalb diese abweiser
edit: kami war schneller
mfg
Andy
Verfasst: 2010-06-24 22:37:29
von Ingenieur
Hallo,
klasse Idee, und wenn man dann ins Gelände fährt, werden
die Alu-Profile von den Bodenwellen weggebürstet.
...
Verfasst: 2010-06-24 22:40:18
von Joe
Hi,
na ja, es gibt auch welche zum aufklappen - ähnelt dann einer Tragfläche, nur ohne Bespannung. Einer fuhr in Saverne mal so rum - allerdings weit ab von Büschen und Bäumen!

Verfasst: 2010-06-24 22:40:44
von Veit M
Die Dinger dürfen auch klappbar sein, manche bauen da auch die Sandbleche hin. Sieht natürlich an einigen Fahrzeugen Sch... aus aber wenn es hilft.
Evtl. gibt es für Geländefahrzeuge Ausnahmen weil es dem Einsatzzweck im Wege steht.
Ciao
Veit
Verfasst: 2010-06-25 7:22:33
von olaf
Dafür eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen ist sehr schwierig. Ich habe es mal versucht und es dann aufgegeben. Da mich das Ding aber auch immer genervt hat, habe ich nun nur ein Aluprofil entlang der Tankhalterungen. Hat den TÜV bisher nicht gestört. Allerdings gibt es mit Sicherheit Theater mit der Versicherung, wenn einer der geschilderten Unfälle passiert. Ich habe mir hinten auf dem Kotflügel eine Kamera montiert. Beim Hauber ist das allein schon wegen der 3m vor dem Blickfeld des Rampenspiegels sinnvoll und ich kann mir sicher sein, dass da kein Radfahrer neben dem Fahrzeug ist.
http://www.fibrem.de/index.php?option=c ... &Itemid=71
Gruß
Olaf
Verfasst: 2010-06-25 7:37:06
von Christian H
Hi
Große Staukisten und Tanks werden auch akzeptiert.
Leider kann man die dann nicht wegklappen.
Christian
Verfasst: 2010-06-25 8:09:04
von Lassie
Hi,
sprich doch mal mit deinem TÜV-Menschen darüber. Mir wurde erklärt, dass das 'Spaltmass' - d.h. ein nicht abgedeckter Bereich zB zwischen Tanks und Staukasten nicht mehr als 30 cm (bin mir nicht mehr genau mit diesem Mass sicher) sein darf. Wenn mehr, muss ein seitlicher UFS dran. Ansonsten eben nicht.
Wenn du dem Sachverständigen erklärst, dass du natürlich keine Gefährdung von Personen willst, andererseits dein LKW ein Geländefzg mit entsprechender Nutzung ist, sind die meisten wohl recht hilfsbereit und kulant bei der Auslegung der Regeln.
Ansonsten eben UFS aus Sandblechen / Aluleiter oder klappbar / abnehmbar machen.
Viele Grüsse, Jürgen
Verfasst: 2010-06-25 9:27:56
von Offroadfun
....naja es gibt aber auch immer wieder welche (prüfer) die eine eintragung machen.
....seitl. sutzvorr. mit einsats zweck nicht vereinbar. geländefahrzeug nach EG...
nur der hintere unterfahrschutz wurde bei mir verlangt dann halt als klappbarer
lg
andreas
Verfasst: 2010-06-25 12:34:56
von magmog
guude,
muß nicht unbedingt, siehe unter 4:
4. Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind.
§ 32c StVZO - Seitliche SchutzvorrichtungenStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)
(1) Seitliche Schutzvorrichtungen sind Einrichtungen, die verhindern sollen, dass Fußgänger, Rad- oder Kraftradfahrer seitlich unter das Fahrzeug geraten und dann von den Rädern überrollt werden können.
(2) Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells den Lastkraftwagen oder Zugmaschinen gleichzusetzen sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und ihre Anhänger müssen, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht jeweils mehr als 3,5 t beträgt, an beiden Längsseiten mit seitlichen Schutzvorrichtungen ausgerüstet sein.
(3) Absatz 2 gilt nicht für 1. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und ihre Anhänger,
2. Sattelzugmaschinen,
3. Anhänger, die besonders für den Transport sehr langer Ladungen, die sich nicht in der Länge teilen lassen, gebaut sind,
4. Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind.
gut allrad! justus.
So isses
Verfasst: 2010-06-25 20:18:38
von Seneca
magmog hat geschrieben:guude,
muß nicht unbedingt, siehe unter 4:
4. Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind.
Habe gerade problemlos eine Neuabnahme (ohne Unterfahrschutz) so bekommen. Ist allerdings als LKW abgenommen, nicht als WoMo (falls das eine Rolle spielt)...
Da aber eh Staukisten vor die Achse sollen wäre das eigentlich auch egal.
Verfasst: 2010-06-26 9:05:28
von AndreasU2150
Hallo
Kommt drauf an was Du für ein Fahrzeug hast.
Die Unimogs sind von allen Schutzeinrichtungen befreit. Hat bei meinem auch problemlos geklappt, mit Womo-Zulassung.
Die Versagungsurkunde für den Seitenanfahrschutz wurde dem Unimog mit EG-Zertifikat: e1-89/297-00011 erteilt, die Versagung für den Heckunterfahrschutz unter EG-Zertifikat: e1-70/221-0485 für Baumuster 408-418 und e13-70/221-1557 für U 427-437.
Gruß Andreas
Verfasst: 2010-06-26 10:32:25
von Wilmaaa
Die SSV an Luigi ist hochklappbar - und hält problemlos auch den Kontakt mit Büschen aus.
Beim 170er wurden die Staukästen und der Tank als SSV bei der Vollabnahme akzeptiert, da mussten wir nichts nachrüsten.
Verfasst: 2010-06-27 8:50:41
von mabdt
Hallo,
ganz wie magmog es geschrieben hat.
Allradfahrzeuge(egal welcher Fahrzeugart)sind von dem SEITENANFAHRSCHUTZ,nicht Unterfahrschutz(Ausnahme Unimog)befreit,da die sonst in Ihrer Funktion nicht mehr zu verwenden sind,befreit.Da gibt es auch keine Diskussion mit dem TUEV etc.ist ganz klar in der STVZO nachzulesen. Einzige mir bekannte Ausnahme ist die BW,die auch an Ihren 1017etc.die Dinger nachgeruestet hat,waere rein rechtlich aber nicht noetig.
Gruss
mabdt
Verfasst: 2010-06-27 9:44:24
von Deutzinside
mabdt hat geschrieben:Hallo,
ganz wie magmog es geschrieben hat.
Allradfahrzeuge(egal welcher Fahrzeugart)sind von dem SEITENANFAHRSCHUTZ,nicht Unterfahrschutz(Ausnahme Unimog)befreit,da die sonst in Ihrer Funktion nicht mehr zu verwenden sind,befreit.Da gibt es auch keine Diskussion mit dem TUEV etc.ist ganz klar in der STVZO nachzulesen. Einzige mir bekannte Ausnahme ist die BW,die auch an Ihren 1017etc.die Dinger nachgeruestet hat,waere rein rechtlich aber nicht noetig.
Gruss
mabdt
Bei mir war es umgekehrt,Seitenfahrschutz muss sein,ein hinterer ist nicht nötig.
Hast Du da nicht was verwechselt?
Verfasst: 2010-06-27 9:56:52
von holgi4474
Bei mir war es umgekehrt,Seitenfahrschutz muss sein,ein hinterer ist nicht nötig.
Hast Du da nicht was verwechselt?[/quote]
Nein das ist schon richtig so wie er es geschrieben hat. Der hintere muss fast immer nachgerüstet werden, da er als klappbare Ausführung auch bei einem 4x4 nicht stört.
Ich habe in meinen papieren drinstehen ohne seitlichen und hinteren Unterfahrschutz.
Gruss Holger
Verfasst: 2010-06-27 12:33:21
von MarkusG
Ich hatte diese Woche ein Gespräch mit unseren Dienststellenleiter vom TÜV, da ich einige Umbauten machen will.
Dabei habe ich ihn auch wegen einem hinteren Unterfahrschutz angesprochen.
Seine Aussage "ist doch ein Geländefahrzeug, da braucht es keinen"
Der seitliche Unterfahrschutz stört mich eigentlich nicht, so bleibt er auch drann.
Verfasst: 2010-06-27 13:54:35
von mabdt
Hallo,
ich bin 100% sicher,Seitenanfahrschutz ist bei Allradfahrzeugen nicht noetig,bzw.nicht nachzuruesten,da die Autos sonst in der eigentlichen Aufgabe(gelaendefahren)nicht mehr zu verwenden sind.Da gibts auch keine "Auslegungssache",wenn einer was anderes behauptet(Tuev,Dekra etc.)ist das schlichtweg falsch.
Gruss
mabdt
Verfasst: 2010-06-27 14:47:08
von Uwe
§32 StVZO.
Allradgetriebene Fahrzeuge sind hierin nicht explizit erwähnt. Also bleibt es doch Auslegungssache, inwieweit eine SSV nicht doch zu verbauen ist - schließlich gibt es auch konstruktive Lösungen, die den Geländeeinsatz weiterhin ermöglichen.
Wenn mir der Allradantrieb die Feldwegetauglichkeit des Fahrzeugs verbessert, aber kein hochmobiles Fahrgestell daraus macht, ist eine Diskussion darüber, dass eine SSV die Geländeeigenschaften zunichte macht albern. Bei einem Unimog oder einem MAN SX sehe ich ein, dass eine SSV stört, bei so ziemlich allen anderen Fahrgestellen nicht.
Grüße
Uwe
Verfasst: 2010-06-28 22:31:12
von Wüstling
Ich, bzw. mein Auto hat weder seitlichen noch Heckunterfahrschutz.
Wurde beides ausgetragen, weil unvereinbar mit der Geländefahreigenschaft.
Zuerst wurde der seitliche ausgetragen, bei diesem TÜV Termin wurde die Austragung am Heck verweigert.
Ein anderer TÜV hat's dann doch ausgetragen.
Ist natürlich für den TÜV auch eine gute Einnahmequelle, da ich die Gebühr doppelt bezahlt habe.

Re: Seitlicher Unterfahrschutz
Verfasst: 2016-05-06 10:35:03
von happylandy
Hallo
Bei DEKRA Frankfurt/Oder habe ich Vollabnahme (DAF T244, Bj. 1991) und Erstzulassung mit Ausnahme nach:
§4. Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind.
bekommen.
Ich habe werde hinteren noch seitlichen Unterfahrschutz.
Kabine hat keinen Durchgang.
Zeigt dass es Auslegungssache ist.
Grüße
Martin
Re:
Verfasst: 2016-05-06 14:34:02
von Bahnhofs-Emma
Joe hat geschrieben:Hi,
na ja, es gibt auch welche zum aufklappen - ähnelt dann einer Tragfläche, nur ohne Bespannung. Einer fuhr in Saverne mal so rum - allerdings weit ab von Büschen und Bäumen!

Ja,
das ist die Standardausstattung der 110-17er von der Bundeswehr. Ich finde den in Saverne schon etwas lästig.
Grüße
Marcus