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Anhängerkupplung demontieren - Eintrag im KFZ-Schein?

Verfasst: 2022-01-20 18:44:35
von Rabi4
Hallo zusammen,

es gibt ja viele Beiträge zum Thema "größere Anhängerkupplung anbauen". Ich möchte aber aus Gewichtsgründen die an unserem Mercur verbaute originale Ringfeder-Kupplung mitsamt dem abstützenden Längsträger (zur Abstützung der Last auf die beiden letzten Rahmen-Traversen) ausbauen. Damit spare ich mir einiges an Eisen, wofür ich dann lieber anderes Material im Aufbau mitnehme. Und einen großen Anhänger möchte ich nicht ziehen, zumal das bei unserem Einkreis-Bremssystem ja sowieso nicht mehr zulässig wäre.
Vielleicht ersetze ich die Kupplung auch durch eine einfache Abschleppkupplung, so was z.B. download/file.php?id=121146&mode=view (aus dem Beitrag von AutoVilla in Dezember 2021)

Im KFZ-Schein ist noch die zulässige Anhängelast angegeben mit max. 8.500kg (gebremst) und 1.500kg (ungebremst). Beides ist ja dann nicht mehr gegeben, wenn die Original-Kupplung nicht mehr verbaut ist. D.h. die technische Realität entspricht nicht mehr der Zulassung.

Deshalb die Frage: Muss ich die Eintragung im Schein korrigieren lassen? Würde das Fahrzeug vielleicht sogar seine Zulassung verlieren, wenn die Kupplung wech ist? Eigentlich interessiert das ja nicht, solange ich damit nix ziehe. Aber klar, bei einem evtl. Verkauf müsste ich einen neuen Besitzer darauf natürlich deutlich hinweisen.

Bin gespannt auf Eure Beurteilung.

Viele Grüße, Thorsten

Re: Anhängerkupplung demontieren - Eintrag im KFZ-Schein?

Verfasst: 2022-01-20 19:38:02
von Dieselsurfer
ich würde da keine schlafenden Hunde wecken und noch diverse Euros für Gutachten ausgeben...

Re: Anhängerkupplung demontieren - Eintrag im KFZ-Schein?

Verfasst: 2022-01-20 20:22:16
von Ingenieur
Hallo,

für die Eintragungen ist es piepegal was für ein Haken hinten dran ist.

Zudem sind Anhängerkupplungen mit e-Nummer seit über 20 Jahren von der Eintragung befreit.


...

Re: Anhängerkupplung demontieren - Eintrag im KFZ-Schein?

Verfasst: 2022-01-20 21:58:14
von LKW Micha
Ja, einfach nix machen, abschrauben und einlagern.

Re: Anhängerkupplung demontieren - Eintrag im KFZ-Schein?

Verfasst: 2022-01-20 23:15:35
von MAN Fahrer
"" Früher"" waren die Anhängelasten immer von vorn herein eingetragen. Also kein Problem, wenn das drinnen steht.

Heut zu Tage darf man das alles gegen teure Talers nachträglich machen. Also ruhig so lassen.

Re: Anhängerkupplung demontieren - Eintrag im KFZ-Schein?

Verfasst: 2022-01-21 13:59:12
von stonedigger
Hallo,

hab ich auch gemacht. Gegen ne Schleppkupplung ersetzt.

Damit habe ich nebenbei noch Platz für das Ersatzrad unter dem Rahmen erhalten und auch gleich noch das defektanfällige Anhängerbremsventil entfernt. Was man nicht hat, kann auch nicht kaputt gehen.

Hat den Prüfer nicht interessiert.

SD

Re: Anhängerkupplung demontieren - Eintrag im KFZ-Schein?

Verfasst: 2022-01-21 14:24:35
von Rabi4
perfekt, Danke Euch allen. Ich wollte nichts anderes hören/lesen. Schön, wenn die Aussagen so deckungsgleich sind. :rock:
Dann fliegt das Ding jetzt raus

Viele Grüße, Thorsten

Re: Anhängerkupplung demontieren - Eintrag im KFZ-Schein?

Verfasst: 2022-01-21 15:17:01
von Uwe
Auch wenn ich schon zu spät bin:

Abbauen einer AHK ist das eine, Veränderung des Endquerträgers und Montage einer anderen AHK das andere. Beim ersten Fall bleibt die Anhängelast bestehen, beim zweiten ändert sie sich. Formal wäre sie auszutragen bzw. anzupassen.

Wie du ja aber schon selbst festgestellt hast, lässt sich die zulassungsrechtliche Seite auch ganz gut ignorieren :ninja:

Uwe

Re: Anhängerkupplung demontieren - Eintrag im KFZ-Schein?

Verfasst: 2022-01-22 5:39:12
von Ulf H
... neu gibts nur noch Anhänger mit 750 kg ungebremst ... mehr wird auch am Fahrzeug selten eingetragen ... sowas wuerde ich nicht ohne Not aufgeben ...

Gruss Ulf