Anhängerkupplung demontieren - Eintrag im KFZ-Schein?
Verfasst: 2022-01-20 18:44:35
Hallo zusammen,
es gibt ja viele Beiträge zum Thema "größere Anhängerkupplung anbauen". Ich möchte aber aus Gewichtsgründen die an unserem Mercur verbaute originale Ringfeder-Kupplung mitsamt dem abstützenden Längsträger (zur Abstützung der Last auf die beiden letzten Rahmen-Traversen) ausbauen. Damit spare ich mir einiges an Eisen, wofür ich dann lieber anderes Material im Aufbau mitnehme. Und einen großen Anhänger möchte ich nicht ziehen, zumal das bei unserem Einkreis-Bremssystem ja sowieso nicht mehr zulässig wäre.
Vielleicht ersetze ich die Kupplung auch durch eine einfache Abschleppkupplung, so was z.B. download/file.php?id=121146&mode=view (aus dem Beitrag von AutoVilla in Dezember 2021)
Im KFZ-Schein ist noch die zulässige Anhängelast angegeben mit max. 8.500kg (gebremst) und 1.500kg (ungebremst). Beides ist ja dann nicht mehr gegeben, wenn die Original-Kupplung nicht mehr verbaut ist. D.h. die technische Realität entspricht nicht mehr der Zulassung.
Deshalb die Frage: Muss ich die Eintragung im Schein korrigieren lassen? Würde das Fahrzeug vielleicht sogar seine Zulassung verlieren, wenn die Kupplung wech ist? Eigentlich interessiert das ja nicht, solange ich damit nix ziehe. Aber klar, bei einem evtl. Verkauf müsste ich einen neuen Besitzer darauf natürlich deutlich hinweisen.
Bin gespannt auf Eure Beurteilung.
Viele Grüße, Thorsten
es gibt ja viele Beiträge zum Thema "größere Anhängerkupplung anbauen". Ich möchte aber aus Gewichtsgründen die an unserem Mercur verbaute originale Ringfeder-Kupplung mitsamt dem abstützenden Längsträger (zur Abstützung der Last auf die beiden letzten Rahmen-Traversen) ausbauen. Damit spare ich mir einiges an Eisen, wofür ich dann lieber anderes Material im Aufbau mitnehme. Und einen großen Anhänger möchte ich nicht ziehen, zumal das bei unserem Einkreis-Bremssystem ja sowieso nicht mehr zulässig wäre.
Vielleicht ersetze ich die Kupplung auch durch eine einfache Abschleppkupplung, so was z.B. download/file.php?id=121146&mode=view (aus dem Beitrag von AutoVilla in Dezember 2021)
Im KFZ-Schein ist noch die zulässige Anhängelast angegeben mit max. 8.500kg (gebremst) und 1.500kg (ungebremst). Beides ist ja dann nicht mehr gegeben, wenn die Original-Kupplung nicht mehr verbaut ist. D.h. die technische Realität entspricht nicht mehr der Zulassung.
Deshalb die Frage: Muss ich die Eintragung im Schein korrigieren lassen? Würde das Fahrzeug vielleicht sogar seine Zulassung verlieren, wenn die Kupplung wech ist? Eigentlich interessiert das ja nicht, solange ich damit nix ziehe. Aber klar, bei einem evtl. Verkauf müsste ich einen neuen Besitzer darauf natürlich deutlich hinweisen.
Bin gespannt auf Eure Beurteilung.
Viele Grüße, Thorsten