EIn nächtliches Parkverbot zwischen 22- und 6 Uhr kann man halt nur nachts kontrollieren, deswegen können die Kontrolleure erst nach 22 an die Autos klopfen.
Dennoch dokumentiert die BR-Sendung (die am Anfang aufmerksamkeitsheischend sogar eine "Verfolgungsjagd" ankündigt, die dann als nächtliches Herumstolpern am Seeufer stattfindet, ohne dass es Verfolgte geben würde..) einen Rechtsverstoss nach dem anderen - auf Seiten der Ranger.
Es würde völlig ausreichen, die Kennzeichen zu erfassen und dem Halter einen Bussgeldbescheid zu schicken. Das im bajuwarischen Brustton überschwellenden Selbstbewußtseins Zur-Rede-Stellen nachts um drei halte ich persönlich für "Mia san hia die Chefs und ihr habts hier nix verlorn"-Gehabe. Das ist überschießende Behördengründlichkeit, die dem Tatvorwurf nicht mehr angemessen ist. Aber das hat man z.B. bei Verfolgungsjagden durch die Polizei in bewohntem Gebiet unter Inkaufnahme der Gefährdung Unbeteiligter auch. Wenn ich nachts einen Falschparker aus dem Schlaf reisse und ihn zur sofortigen Weiterfahrt nötige und dieser begeht einen fatalen Fahrfehler, hab ich mehr Schaden angerichtet, als die ursprüngliche Tat.
Die Tölzer "Isarranger" überschreiten aber bei ihrer Arbeit permanent (vermutlich vorsätzlich) ihre Befugnisse. Der gezeigte Ranger tritt ja sehr fordernd auf, weist sich auch gegenüber niemand aus und trägt auch keine Uniform, was ihn als Amtsperson erkennbar machen könnte. Insofern würde ich als Betroffener zunächst auch nicht kooperieren, sondern mir seine Befugnis zeigen lassen. Dass er dem einen Wildcamper einen Platzverweis erteilt, halte ich für eine Amtsanmaßung. Ebenso wird er keine Personalien feststellen dürfen.
Die Tätigkeit eines deutschen Rangers
ist bundeseinheitlich geregelt. Das Berufsbild heisst "geprüfter Natur- und Landschaftspfleger". Ein Ranger ist mitnichten ein Mitarbeiter eines Ordnungsamts und hat somit auch keine ortspolizeilichen Befugnisse. Das LRA Bad Tölz weiss das natürlich auch und eiert deshalb bei der
Tätigkeitsbeschreibung der Ranger entsprechend um den heißen Brei herum:
"
Zu den Aufgaben der "Isarranger" gehört u.a.:
Durchsetzen der Verbotsbestimmungen, insbesondere des Feuermachens Mäharbeiten,
Gespräche und Führung von Besuchern,
Aufstellen und Betreuen der Hinweisschilder,
Wegemarkierungen, Wege ausschneiden,
Beseitigen von Feuerstellen, Müllablagerungen,
Beobachtung des Besucherverhaltens als Grundlage weiterer Planungen und Tätigkeiten,
(...)"
Hier ein Zitat aus einem
Merkur-Artikel über die Arbeit der Ranger im Naturpark Wattenmeer:
"
Hinzu käme, dass die Ranger überhaupt keine hoheitlichen Befugnisse hätten. Tatsächlich dürfen Erdmann, Biewer und ihre Kollegen keine Platzverweise aussprechen oder Personalien feststellen."
Man kann als Behörde Rechtsverstöße nicht einfach durch eigene Rechtsverstöße kontern.
Im Nachhinein betrachtet, ist der BR-Report vor allem Sensationsmache. Tatsächlich war nur ein einziger der gezeigten ein Wildcamper, auf den die Definition wörtlich zutrifft - der arme Hund in seinem kleinen roten Zelt am Seeufer, den die Ranger, nachdem sie ihn aus dem Schlaf gerissen und dumm angequatscht haben, nicht weiter verfolgt haben. Die anderen gezeigten Fälle waren Parkverstöße oder Verstöße gegen das Grillverbot auf einem Stellplatz, auf dem das Stehen über Nacht erlaubt ist und der Einzel-Übernachter, der einen (illegalen) Platzverweis ausgesprochen bekam, wird vor Gericht gute Chancen haben, mit "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" durchzukommen. Und das im Vorspann angekündigte Sensationsthema "Die Nacht endete mit einer Verfolgungsjagd!!!" entpuppte sich als vier durchnässte Vertreter der örtlichen Dorfjugend mit ner Kiste Bier, am Feuer, die Nachts und bei Regen keinen Bock mehr hatten, sofort alles aufzuräumen, sondern ins Trockene wollten.
Es gibt ein "Wildcamperproblem", kein Frage, ich könnte da aus unserer Kommune auf der Alb auch Stories erzählen, aber der BR-Bericht hat es nicht wirklich gezeigt. Das BR-Team hatte nichts anderes als eine nächtliche Erlebnisfahrt gebucht, wie heisst es auf der Seite des LRA Bad Tölz so schön (sogar in Fettschrift):
"
Hinweis für die Medien:
Für Anfragen um Begleitreportagen/Interviews etc. der Naturschutz-Ranger wenden Sie sich bitte an die Pressestelle."
Vermutlich ist die Schwere der im Report gezeigten Rechtsverstöße, die die Ranger bei ihrer Arbeit begangen haben größer, als die durch die Falschparker begangenen Taten.
Grüsse
Tom