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Fahrverbot für LKWs vor 1992 in Ost-Österreich ab 1.7.2008
Verfasst: 2008-07-01 12:35:36
von urologe
Jetzt wird´s langsam eng.
Ich weiß nicht , ob ich das hier überlesen habe , will aber auf die neue Situation in Wien und Burgenland hinweisen , wo lat HFS im KAT_Forum folgendes gepostet ist :
Vorsicht!
Ab 1.7.2008 00:00 gelten allgemeine Fahrverbote für LKW welche vor dem 1.1.1992 erstmalig zugelassen wurden in Wien, dem Burgenland und Teilen Niederösterreichs. Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind nur gewerbliche Fahrten zum Zwecke der Ladetätigkeit in den "Sperrbezirken". Diese Fahrverbote gelten für ALLE LKW (also auch jene unter 3.5 Tonnen) - ausschlaggebend ist die Eintragung der Fahrzeugklasse "N" im Zulassungsschein.
In den Ausführungsbestimmungen habe ich bisher zusätzlich gefunden , daß auch private LKWs mit Umbau für Pferdetransporte oder auch zB zu Wohnmobilen umgebaute Sattelauflieger zählen !!!
Ebenso natürlich alle Ausländer im Transit.
Das wäre das Aus für alle Fahrten nach Österreich.
Weiß jemand was genaueres bzgl umgebauten Wohnmobilen oder anderen SoKfz ?
Verfasst: 2008-07-01 12:42:31
von Offroadfun
....das währe wohl sch....
da sollte der adac oder öamtc (oder wie der österreichiche adac lautet) eine antwort geben können.
werde wenn ich zeit hab mal nachfragen
lg
offroadfun
Verfasst: 2008-07-01 12:42:32
von Pirx
Ich kann dazu nur so viel sagen:
Fahrzeugklasse "N" bedeutet in der EU "LKW". Wohnmobile sind nach EU-Klassifizierung Fahrzeuge der Klasse "M" = "PKW". Die sollten dann also auf jeden Fall nicht unter diese Regelung fallen.
Pirx
Verfasst: 2008-07-01 12:57:07
von mbmike
Das schau her:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.w ... 6sterreich
Ausnahmen für Fahrzeuge die historisch sind = älter 25 Jahre, braucht´s da noch nen anderen Nachweis (wie H-Kennzeichen oder so?) für?
Von Campingfahrzeugen steht da nix - bisher war mein Kenntnisstand so, dass für WoMos die LKW-Beschränkungen in Ö nicht gelten.
Weiß darüber jemand mehr? Ich fahr nächstes Wochenende nämlich durch Ö!
Tante Edit sacht -> Ergänzung (
erst lesen, dann schreiben
lieber Mike !!!! )!!!
Auszug aus dem oben zitierten Dokument:
Da die Fahrverbote für LKW und Sattelzugfarzeuge gelten, sind Sonderkraftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und ähnliche Fahrzeuge (zB. Wohnmobile) nicht vom Fahrverbot betroffen. Nur jene Kraftfahrzeuge, die im Zulassungsschein die Eintragung Lastkraftwagen oder Sattelzugfahrzeug aufweisen, sind vom Fahrverbot betroffen!
Verfasst: 2008-07-01 13:14:05
von wayko
Meines Wissens nach sind in Österreich mit dem LKW-Symbol wirklich nur gewerbliche LKW gemeint, und nicht wie in Deutschland alle Fahrzeuge über 3,5t (ausgenommen Busse). Mit WoMo-Zulassung hast Du also keine Probleme beim LKW-Zeichen.
Verfasst: 2008-07-01 20:03:13
von lakto
Hi,
also da steht:
Da die Fahrverbote für LKW und Sattelzugfarzeuge gelten, sind Sonderkraftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und ähnliche Fahrzeuge (zB. Wohnmobile) nicht vom Fahrverbot betroffen. Nur jene Kraftfahrzeuge, die im Zulassungsschein die Eintragung Lastkraftwagen oder Sattelzugfahrzeug aufweisen, sind vom Fahrverbot betroffen!
Es betrifft Alle die ihre Kiste als Wohnmobil zugelassen haben schon mal nicht.
Gruss
lakto
Verfasst: 2008-07-01 21:54:44
von urologe
hallo Pirx et al,
da habt Ihr mir aber eine Freude gemacht
einen Moment hab ich gedacht - jetzt hast Du drei Jahre vor Dich hin gebaut und im Jahr der Fertigstellung kannst Du ihn in der Garage für immer stehen lassen...
Aber jetzt ist für mich endgültig die Entscheidung für reine Wohnmobilzulassung und nicht So-Kfz gefallen.
Danke an alle Beteiligten.
Verfasst: 2008-07-02 20:55:30
von Offroadfun
hi , hatte beim adac mal angefragt wie es mit meinem sokfz ist, hier nun die antwort vom ADAC
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Sehr geehrter Herr ......,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Fahrverbote gelten lediglich für als Lkw bzw. Sattelzugschlepper zugelassene Kraftfahrzeuge, die dem gewerblichen Gütertransport dienen. Somit ist Ihr Kfz vorliegend nicht von der Regelung betroffen. Zur ausführlicheren Information zum Thema übersenden wir Ihnen gerne die beigefügte Datei im pdf-Format.
<<Fahrverbote in Ostösterreich.pdf>>
Mit Fragen zu weiteren Fahrverboten in Europa wenden Sie sich bitte an die ADAC-Touristik, die unter der Rufnummer 01805-101112 zu erreichen ist.
Mit freundlichen Grüßen
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also erstmal entwarnung
lg
offroadfun
Verfasst: 2008-07-02 21:03:14
von Wombi
@ Urologe
Aber jetzt ist für mich endgültig die Entscheidung für reine Wohnmobilzulassung und nicht So-Kfz gefallen.
Nichts verwechseln....
Sonder-Kfz. ist eine gaaanz andere Baustelle......
Wir sind So-Kfz ( sonstige Kfz ) Wohnmobil über 2,8 to.....
Aber der Gedankengang ist schon richtig...Womo....kein LKW Sperrschild in Ö beachten....außer mit Gewichten, da muß man ein wenig aufpassen.
In der Schweiz das gleiche .......schwerer Motorwohnwagen......kein Nachtfahrverbot.....
Gruß, Wombi
Verfasst: 2008-07-02 21:20:50
von Ducati
Wombi hat geschrieben:
In der Schweiz das gleiche .......schwerer Motorwohnwagen......kein Nachtfahrverbot.....
.....die genau Bezeichnung heisst "schwerer Wohnmotorwagen" so steht es in meinem Fahrzeugausweis.
Gilt für die Fahrvebote mit einem LKW auf der Verbotstafel. Dies ist bei uns ein Lastkraftwagen...
Ist ein Bus / Reisebus auf der Verbotstafel gilt es auch für die "schweren Wohnmotorwagen"
Ja die Schweizer haben halt da wieder eigene Gesetzte aber auch mal zu unserem Vorteil....
Gruss
Ducati
Verfasst: 2008-07-03 9:32:32
von Veit M
Sch...., ich war gerade froh meine Kiste als LKW zugelassen zu haben da noch nicht 30 Jahre. Mit So-KFZ kannte sich der Prüfer wohl nicht so aus. Na ja, dieses Jahr NOCH kein Problem. Mal sehen ob ich da was ändern kann in Zukunft. Der Weg nach Kroatien ist jetzt ja etwas verbaut. Bin mal gespannt wann die Italiener dann zu machen (oder ist da schon dicht?). Sich über Feldwege ans Ziel kämpfen ist sicher nett, verhindert aber nicht erwischt zu werden.

Außerdem verringert es die Aufenthaltszeit im Zielgebiet.
Ciao
Veit
Verfasst: 2008-07-03 9:43:20
von Bustreter
das ganze gefummel macht össiland noch unatraktiver
Historische LKW (Bj. 1955 und älter bzw. unter bestimmten Voraussetzungen älter als 25 Jahre) sind vom Fahrverbot ausgenommen.
was heist unter bestimmten vorraussetzungen?? das ist doch genau so ein paragraph wie ihn ein aufgeblasener Ö-Bulle braucht um sich wohl zu fühlen...

Verfasst: 2008-07-03 10:04:02
von Ulf H
Ausser leidlich günstigem Sprit hat Ösiland kraftfahrttechnisch nichts zu bieten.
Wenn irgend möglich sollte man auf dem Weg nach Süden drumherumfahren.
Gruß Ulf
Verfasst: 2008-07-03 19:53:57
von palexy
schweiz ist auch günstiger...
gruß palexy