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Um Bregenz in die Schweiz?

Verfasst: 2019-11-14 15:11:34
von ingolf
Hallo,
die Presse berichtet https://web.de/magazine/auto/oesterreic ... e-34181132die österreichische Autobahn A14 wäre bis zur Abfahrt Hohenems jetzt mautfrei.
Damit wäre die Fahrt an Bregenz vorbei durch den Pfändertunnel möglich ohne Go-Box. Durch Bregenz ist es über 3,5 t verboten.
Hat jemand Erfahrungen mit dem Grenzübertritt in die Schweiz durch Lustenau oder Diepoldsau? Ich könnte mir Verbote nach Gewicht auch dort vorstellen oder kann man dort mit 7,5 in die Schweiz einreisen?
Grüße, Ingolf

Re: Um Bregenz in die Schweiz?

Verfasst: 2019-11-14 15:46:21
von Flammkuchenklaus
Es geht um die Klebepickerln bis 3,5 To .
Mit der Go-Box würde ich weiterhin fahren .
Entweder Maut frei oder sie bucht ab.

Re: Um Bregenz in die Schweiz?

Verfasst: 2019-11-14 16:35:37
von Puffi
ingolf hat geschrieben:
2019-11-14 15:11:34
Hallo,
die Presse berichtet https://web.de/magazine/auto/oesterreic ... e-34181132die österreichische Autobahn A14 wäre bis zur Abfahrt Hohenems jetzt mautfrei.
Damit wäre die Fahrt an Bregenz vorbei durch den Pfändertunnel möglich ohne Go-Box. Durch Bregenz ist es über 3,5 t verboten.
Hat jemand Erfahrungen mit dem Grenzübertritt in die Schweiz durch Lustenau oder Diepoldsau? Ich könnte mir Verbote nach Gewicht auch dort vorstellen oder kann man dort mit 7,5 in die Schweiz einreisen?
Grüße, Ingolf
Ich würde den Gesetzesbeschluß im Dezember erst mal noch abwarten. Nach den ersten Infos zu der neuen Regelung hat die Gemeinde Hohenems Widerspruch eingelegt.

Gruß Puffi

Re: Um Bregenz in die Schweiz?

Verfasst: 2019-11-14 17:37:14
von Garfield
Von Lindau am See entlang :Die 3,5 to gelten nur für gewerblichen Verkehr , Womozulassung ist frei . Das Schild mit dem Zusatz gilt nicht für Womo ,steht aber erst kurz vor der Grenze .

Re: Um Bregenz in die Schweiz?

Verfasst: 2019-11-14 23:21:30
von DER Knut
Hallo
Das Gesetz ist auf den Weg gebracht, bedarf aber noch einer Zustimmung im Bundesrat, welche aber wahrscheinlich ist.
Allerdings ist mir nur bekannt, das dies bis 3,5 Tonnen, bzw. Vignettenpflichtige Fahrzeuge gilt.

Grüße Knut