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Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2018-01-16 8:35:20
von pullmann
Hallo zusammen,
ich möchte gerne im Anschluss ans Unimog treffen in Gaggenau ein Tour durch die Schweiz und Frankreich machen.
Da in der Schweiz ja Schwerlastabgabe zu entrichten ist würden wir die 10 Tages Lösung bevorzugen.
Wir sind unterwegs mit Unimogs 1300l Ex BW. Drei Fahrzeuge sind als so.KFZ Wohnmobil eingetragen und eines als LKW offener Kasten(BW-Shelter)
Wie sind Eure Erfahrungen, hat das Fahrzeug wo als LKW läuft auch die Möglichkeit den 10 Tagespass zu bekommen?
Danke für Eure antworten!
Reiner
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2018-01-16 12:24:10
von matthiasbut
Grüezi Reiner
Der LKW unterliegt der LSVA, ausser er hat einen H Eintrag, heissen in der Schweiz Veteranenfahrzeuge.
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in ... hrzeu.html
Nur die Fahrzeuge mit Wohmobileintrag profitieren von der pauschalen Abgabe.
Gruss
Matthias
LVSA/PVSA-Befreiung Stand in 2022? Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-09 13:40:15
von CdG
Grüß Euch!
Unsere Reisepläne haben sich nun vom einen Schwe… zum anderen Schwe… geändert, Schweiz statt Schweden. ;-)
Ich mache mich gerade schlau zur LVSA/PVSA. Zum Jahresbeginn 2022 hat der Schweizer Zoll aktualisierte Regeln erlassen:
Unter Ausnahmen lese ich:
„Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind;
Hinweis: bei ausländischen Fahrzeugen genügt die Bezeichnung im Fahrzeugausweis nicht. Sie haben die gleichen Kriterien zu erfüllen wie Schweizer Fahrzeuge (vgl. Ziff. 3.2).“
Ziffer 3.2 bringt die Voraussetzungen:
„Veteranenfahrzeuge sind Zeitzeugen. Die Halter betreiben für deren Erhaltung einen be- trächtlichen Aufwand. Sie werden in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder zur Verhinderung von Standschäden im Strassenverkehr eingesetzt. In der Schweiz wird der Ve- teranenstatus erteilt, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
• die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mindestens 30 Jahren;
• die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen und die jährliche Fahrleistung
ist auf durchschnittlich ca. 2ꞌ000 bis 3ꞌ000 km beschränkt;
• sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Umbauten müssen ebenfalls aus der Epoche des Fahrzeugs stammen;
• die Fahrzeuge müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand, sowie über- durchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein;
• sie dürfen nur für private Zwecke und ohne Entgelt verwendet werden.
Im Ausland gelten zwar ähnliche aber nicht die gleichen Bestimmungen wie in der Schweiz. Ausländische Fahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als Veteranenfahrzeug, Oldtimer usw. be- zeichnet sind, werden nur dann von der Schwerverkehrsabgabe befreit, wenn sie die oben aufgeführten schweizerischen Voraussetzungen kumulativ erfüllen.“
Frage: Wer hat 2022 schon Erfahrungen damit gemacht? Fahrleistung ist ja sicher schwierig, ebenso das Thema „regelmäßiger Betrieb“. Werden erfahrungsgemäß weiterhin die Lastabgabenbefreiungen (Formular 56.96) erteilt?
Wir sind mit 1987er Magirus 75-16AW mit Original Magirus-Koffer unterwegs mit Solar auf Dachträger (Ladung), zugelassen als Oldtimer SoKfz Loeschfahrzeug.
Besten Dank und schöne Grüße!
Christian
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-09 17:02:08
von PaFlo911
Hi,
unter folgendem Link habe ich keinerlei Hinweis auf ein verändertes Anforderungsprofil bei Veteranenfahrzeugen gefunden. Eine Quelle wo das steht wär hilfreich..
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/ ... zeuge.html
Dazu habe ich natürlich Informationen aus erster (nämlich meiner Hand) für Dich. Wir sind Anfang Mai diesen Jahres über Basel in die Schweiz eingereist. Ich hatte von vorletztem Jahr die Befreiung noch dabei, allerdings hat sich zwischenzeitlich unser Kennzeichen geändert, folglich wollte ich das Formular neu haben.
Ich bin von der französischen Seite kommend an der AB zum grossen Zoll.
Die Zöllner meinten zunächst, ich brauch kein neues, kann das Formular behalten, reicht. Mit dem Hinweis auf das geänderte Kennzeichen und den Oldtimerstatus im Schein haben sie mir dann doch ein neues ausgestellt, allerdings mit der Frage: "Sie reisen ja nur durch?" - "Ja, klar" -- Sind wir tatsächlich..
Und die Antwort meiner Frau auf die Frage "Was ist das denn führ ein Fahrzeug?" - "Eine zum Wohnmobil umgebaute Feuerwehr" sorgte für eine angehobene Augenbraue, hatte aber auch keine weiteren Folgen.
Mit dem gestempelten Formular und der zusätzlichen Aussage, dass ich das nicht jedes mal neu bräuchte(also bei Neueinreise), sind wir dann wieder losgezogen.
Weil da am Grenzübergang grad viel gebaut wird und mich mein Junior mittles geschickter Verwirrungstaktik aus dem Konzept gebracht hatte, hab ichs geschafft erstmal wieder in die falsche Richtung nach Frankreich loszuziehen. Wir sind dann über einen kleineren Übergang nun endgültig eingereist und wurden da auch prompt angehalten und kontrolliert...
"Ist ihnen die PSVA ein Begriff?" - Neu erworbenes Formular gezeigt, alles richtig und OK -"Weiterfahren"...
Bei der Ausreise über den Simplon hat sich heuer keiner für uns interessiert, kann aber passieren (uns 2020), also Formular nicht verbummeln und griffbereit haben....
Von einer Änderung der Anforderungen keine Spur. Das Fahrzeug hat keinen hinterm Schreibtisch vorgenötigt um da mal eine Inspektion zu veranstalten (Nach dem Motto. UIUIUI! Da! DA!! Dahier!! Rost!!!! U N W Ü R D I G !!!!).. Insofern... alles easy.
Für mich hat das jetzt 3 mal in Folge funktioniert
Beste Grüsse,
Flo
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-09 17:10:33
von Willi Jung
Hallo Flo,
ich hatte die Info bekommen (bei einer Gelegenheit, wo ich das alte Dokument vorzeigte), dass ich bei JEDER Neueinreise ein neu ausgestelltes Formular benötige. Auch, wenn ich nur kurz zum Tanken zurück nach Deutschland fahren im Grenzgebiet und dann wieder einreise.
Ansonsten bin ich sehr froh über deine Ausführungen bzgl. der Handhabung.
Liebe Grüße
Willi
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-09 17:36:20
von Pirx
Willi Jung hat geschrieben: ↑2022-06-09 17:10:33
ich hatte die Info bekommen (bei einer Gelegenheit, wo ich das alte Dokument vorzeigte), dass ich bei JEDER Neueinreise ein neu ausgestelltes Formular benötige. Auch, wenn ich nur kurz zum Tanken zurück nach Deutschland fahren im Grenzgebiet und dann wieder einreise.
Das ist korrekt und steht so auch direkt auf dem Formular selbst.
Wurde aber auch bei uns nie so gehandhabt, es reichte immer das "alte" Dokument.
Pirx
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-09 18:47:01
von Willi Jung
Hallo Pirx,
danke für den Erfahrungsbericht.
Dann werde ich das in Zukunft auch so probieren. Liebe Grüße
Willi
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-11 21:02:16
von CdG
Hey Flo,
Ich danke Dir sehr für deine aktuellen Erfahrungen aus erster Hand! Ich hatte mich an der Richtline 15.02.05 gestoßen, die das neue Darum 01.01.2022 trägt. Also viel Sorge um nichts, das beruhigt doch wieder :-))
https://www.bazg.admin.ch/dam/bazg/de/d ... .pdf#page7
Liebe Grüße und noch einmal besten Dank!
Christian
PaFlo911 hat geschrieben: ↑2022-06-09 17:02:08
Hi,
unter folgendem Link habe ich keinerlei Hinweis auf ein verändertes Anforderungsprofil bei Veteranenfahrzeugen gefunden. Eine Quelle wo das steht wär hilfreich..
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/ ... zeuge.html
Dazu habe ich natürlich Informationen aus erster (nämlich meiner Hand) für Dich. Wir sind Anfang Mai diesen Jahres über Basel in die Schweiz eingereist. Ich hatte von vorletztem Jahr die Befreiung noch dabei, allerdings hat sich zwischenzeitlich unser Kennzeichen geändert, folglich wollte ich das Formular neu haben.
Ich bin von der französischen Seite kommend an der AB zum grossen Zoll.
Die Zöllner meinten zunächst, ich brauch kein neues, kann das Formular behalten, reicht. Mit dem Hinweis auf das geänderte Kennzeichen und den Oldtimerstatus im Schein haben sie mir dann doch ein neues ausgestellt, allerdings mit der Frage: "Sie reisen ja nur durch?" - "Ja, klar" -- Sind wir tatsächlich..
Und die Antwort meiner Frau auf die Frage "Was ist das denn führ ein Fahrzeug?" - "Eine zum Wohnmobil umgebaute Feuerwehr" sorgte für eine angehobene Augenbraue, hatte aber auch keine weiteren Folgen.
Mit dem gestempelten Formular und der zusätzlichen Aussage, dass ich das nicht jedes mal neu bräuchte(also bei Neueinreise), sind wir dann wieder losgezogen.
Weil da am Grenzübergang grad viel gebaut wird und mich mein Junior mittles geschickter Verwirrungstaktik aus dem Konzept gebracht hatte, hab ichs geschafft erstmal wieder in die falsche Richtung nach Frankreich loszuziehen. Wir sind dann über einen kleineren Übergang nun endgültig eingereist und wurden da auch prompt angehalten und kontrolliert...
"Ist ihnen die PSVA ein Begriff?" - Neu erworbenes Formular gezeigt, alles richtig und OK -"Weiterfahren"...
Bei der Ausreise über den Simplon hat sich heuer keiner für uns interessiert, kann aber passieren (uns 2020), also Formular nicht verbummeln und griffbereit haben....
Von einer Änderung der Anforderungen keine Spur. Das Fahrzeug hat keinen hinterm Schreibtisch vorgenötigt um da mal eine Inspektion zu veranstalten (Nach dem Motto. UIUIUI! Da! DA!! Dahier!! Rost!!!! U N W Ü R D I G !!!!).. Insofern... alles easy.
Für mich hat das jetzt 3 mal in Folge funktioniert
Beste Grüsse,
Flo
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-12 22:36:10
von meggmann
Bin jetzt glaube ich 10 mal in oder durch die Schweiz (zuletzt März 2022) - LKW H, immer mit Form 56.96 - außer die Zulassungsbescheinigung hat noch niemand was angeschaut.
Beim ersten Mal hab ich mich ganz brav bei „LKW nix zu verzollen“ angestellt - hat für Verwirrung gesorgt. Danach immer auf der Busspur und dann ins Häuschen.
Mein in D als LKW H zugelassener Limolaster gilt übrigens in CH als schwerer Wohnmotorwagen, egal was in den Papieren steht. Sonst dürfte man ja auch nicht nachts oder am WE fahren.
Und ja man braucht jedesmal ein neues Formular (in der Schweiz bin ich lieber immer vorsichtig - alles so teuer, aber für kurz mal nur tanken….

)
Gruß Marcel
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-12 22:45:27
von franz_appa
meggmann hat geschrieben: ↑2022-06-12 22:36:10
Mein in D als LKW H zugelassener Limolaster gilt übrigens in CH als schwerer Wohnmotorwagen, egal was in den Papieren steht. Sonst dürfte man ja auch nicht nachts oder am WE fahren.
Hi Marcel
Das ist wiederum eine sehr Interessante Aussage:
Heißt das , das gilt für alle LKW-H Zulassungen aus D ??
Und wo hast du die Aussage her? Wir sind vor 2 Jahren dann halt nicht am WE gefahren, aber wenn man nicht drauf achten müsste wäre natürlich noch besser
Greets
natte
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-12 22:50:02
von meggmann
Also es muss schon wie ein Wohnmobil aussehen / zu nutzen sein (wie es ja bei vielen hier ist). Also LKW mit Wohnkabine.
Kann man aber auch hier irgendwo nachlesen. Wenn ich’s wiederfinde setze ich den Link rein.
Gruß Marcel
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-13 8:48:30
von CdG
Danke Marcel, das klingt gut! Also nehmen wir die Busspur am Schweizer Zoll und gehen ins Häuschen. An der deutschen Kontrolle fährt man ja vermutlich einfach vorbei, nicht wahr?
Liebe Grüße,
Christian
meggmann hat geschrieben: ↑2022-06-12 22:36:10
Bin jetzt glaube ich 10 mal in oder durch die Schweiz (zuletzt März 2022) - LKW H, immer mit Form 56.96 - außer die Zulassungsbescheinigung hat noch niemand was angeschaut.
Beim ersten Mal hab ich mich ganz brav bei „LKW nix zu verzollen“ angestellt - hat für Verwirrung gesorgt. Danach immer auf der Busspur und dann ins Häuschen.
Mein in D als LKW H zugelassener Limolaster gilt übrigens in CH als schwerer Wohnmotorwagen, egal was in den Papieren steht. Sonst dürfte man ja auch nicht nachts oder am WE fahren.
Und ja man braucht jedesmal ein neues Formular (in der Schweiz bin ich lieber immer vorsichtig - alles so teuer, aber für kurz mal nur tanken….

)
Gruß Marcel
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-13 8:55:22
von meggmann
Moin,
Basel Autobahn hat kurz vorm Häuschen mehrer große Parktaschen rechts - da fahr ich rein und dann ums Eck (beim letzten Mal hat der Zöllner vergessen mir meine Papiere zurückzugeben (und ich vergessen danach zu fragen) - die waren dann daheim im Briefkasten, als ich wieder heim kam

).
Einmal meinte eine Zöllnerin, wir sollten zu den LKW - hab dann gesagt, die hätten mich schon beim letzten Mal hier hin geschickt

und ein älterer Zöllner aus dem Hintergrund „das machen wir immer hier“…..
Gruß und viel Spaß in der Schweiz
Marcel
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-13 15:25:10
von CdG
Moin Marcel,
Danke für die Tipps… und ich hoffe mal, dass die mir nicht die Papiere nachsenden müssen ;-)
Immerhin hast Du ja dann aber die Papiere offenbar im Urlaub nicht mehr benötigt… Wir sind mal gespannt, wie es wird. Erste große Fahrt mit dem Dicken :-)
Liebe Grüße,
Christian
meggmann hat geschrieben: ↑2022-06-13 8:55:22
Moin,
Basel Autobahn hat kurz vorm Häuschen mehrer große Parktaschen rechts - da fahr ich rein und dann ums Eck (beim letzten Mal hat der Zöllner vergessen mir meine Papiere zurückzugeben (und ich vergessen danach zu fragen) - die waren dann daheim im Briefkasten, als ich wieder heim kam

).
Einmal meinte eine Zöllnerin, wir sollten zu den LKW - hab dann gesagt, die hätten mich schon beim letzten Mal hier hin geschickt

und ein älterer Zöllner aus dem Hintergrund „das machen wir immer hier“…..
Gruß und viel Spaß in der Schweiz
Marcel
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-14 8:08:39
von Xapathan
Hi Christian,
da sind wir schon zwei. Nachdem wir jahrelang die Schweiz gemieden haben (wohnen nicht weit von der Grenze), soll es heuer wieder dadurch gehen.
Die via App habe ich gestern geladen, Maut gekauft (Womo +3,5t) und bin gespannt, was wird. Der erste Eindruck ist professionell.
Aber der Transfer wird ein Abenteuer...

Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-14 9:40:48
von CdG
Hi,
Die Maut als Womo +3,5t aber nur, weil keine Veteranenzulassung/H-Zulassung?
Schade dass die LVSA/PVSA-Befreiung nicht auch gleich auf so eine Art digitalisiert werden kann.
Welcher Transfer ist ein Abenteuer? Du meinst die Fahrt generell?
Liebe Grüße,
Christian
Xapathan hat geschrieben: ↑2022-06-14 8:08:39
Hi Christian,
da sind wir schon zwei. Nachdem wir jahrelang die Schweiz gemieden haben (wohnen nicht weit von der Grenze), soll es heuer wieder dadurch gehen.
Die via App habe ich gestern geladen, Maut gekauft (Womo +3,5t) und bin gespannt, was wird. Der erste Eindruck ist professionell.
Aber der Transfer wird ein Abenteuer...
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-15 0:50:44
von DocZero
pullmann hat geschrieben: ↑2018-01-16 8:35:20
Wie sind Eure Erfahrungen, hat das Fahrzeug wo als LKW läuft auch die Möglichkeit den 10 Tagespass zu bekommen?
Hallo Reiner,
Von Gaggenau aus wirst du vermutlich die A5 nehmen, um in die Schweiz einzureisen. Wie du schon vermutet hast, wird in der Schweiz die Schwerlastabgabe fällig.
Das Dokument bekommst du an der Grenze beim Schweizer Zoll und bezahlst um die 30 Euro herum. Du kannst dann 10 Tage eintragen, in denen du mit dem Laster auf der Straße bist.
Damit kannst Du daher zum Beispiel 30 Tage Urlaub machen, aber an Wandertagen trägst du nichts ein. Sondern erst wieder, wenn der LKW bewegt wird.
Ich hab mich damals nach folgendem Blog Eintrag gerichtet:
https://www.25u.de/lkw-autobahn-maut-fa ... -tunesien/
Das ist aber nicht mehr ganz aktuell, da es inzwischen von der Schweiz eine app gibt. Tipp Mal schwerlastabgabe im Google App Store ein. Das scheint aber nur für 6 Tage zu gehen. Ich hab damals nach der Anleitung (siehe oben) die Papier Version gemacht.
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-15 9:47:16
von Xapathan
CdG hat geschrieben: ↑2022-06-14 9:40:48
Hi,
Die Maut als Womo +3,5t aber nur, weil keine Veteranenzulassung/H-Zulassung?
Schade dass die LVSA/PVSA-Befreiung nicht auch gleich auf so eine Art digitalisiert werden kann.
Welcher Transfer ist ein Abenteuer? Du meinst die Fahrt generell?
Ja, ich habe keine "Veteranenzulassung" eingetragen. Deshalb zahle ich das. Die App war einfach zu benutzen, ganz im Gegenteil zu dem System in Polen.
Und ja, eine Fahrt durch solch ein Land ist immer mit Bauchschmerzen verbunden.
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-16 15:29:01
von AutoVilla
Darf ich fragen warum?
Xapathan hat geschrieben: ↑2022-06-15 9:47:16
eine Fahrt durch solch ein Land ist immer mit Bauchschmerzen verbunden.
Liegt es an den Eingeborenen oder der Topologie oder sonst was
Gruss aus der Zentralschweiz

Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-16 15:32:39
von Willi Jung
AutoVilla hat geschrieben: ↑2022-06-16 15:29:01
Darf ich fragen warum?
Xapathan hat geschrieben: ↑2022-06-15 9:47:16
eine Fahrt durch solch ein Land ist immer mit Bauchschmerzen verbunden.
Liegt es an den Eingeborenen oder der Topologie oder sonst was
Gruss aus der Zentralschweiz
...oder am 7,5 Tonner
Liebe Grüße
Willi
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-16 23:11:52
von p+c-8150
... ich denke AUFPASSEN
wie in #17 geschrieben: an Wandertagen nicht entwerten stimmt m.E. nicht. Siehe Link in #2
*Beim Zahlungsnachweis für 10 Einzeltage müssen Sie vor der Einfahrt den entsprechenden Tag und danach jeden weiteren Aufenthaltstag in der Schweiz selbstständig entwerten.
Gruss, Pitta
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-17 1:45:38
von Wombi
So kenne ich das auch und noch nie Probleme gehabt.
Schon vor 20 Jahren sagte uns ein Schweizer Polizist, entwertet den nächsten Tag VOR dem Schlafengehen.
Es gibt Kollegen, die klopfen gerne um 2 Uhr morgens und wollen den Wisch sehen
Kein Eintrag ..... Strafe.
Selbst auf dem Privatgrundstück von Freunden geparkt, müssen die Tage entwertet werden.
Aber daß die Schweiz deswegen anstrengend wäre .....
Ist doch alles super geregelt.
Nur mit dem Gewicht kennen die eben keinen Spaß.
Gruß, Wombi
.
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-17 6:32:35
von Borsty
Wombi hat geschrieben: ↑2022-06-17 1:45:38
Nur mit dem Gewicht kennen die eben keinen Spaß.
Gruß, Wombi
.
Waren ja auch Jahrelang das einzige Land mit einer 28 Tonnen Beschränkung. Ist glaube ich jetzt 22 Jahre her. Ansonsten hätten wir hier kaum dicke Brummer mit 40 Tonnen im Transit
Gruss Uwe
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-19 2:14:42
von DocZero
p+c-8150 hat geschrieben: ↑2022-06-16 23:11:52
... ich denke AUFPASSEN
wie in #17 geschrieben: an Wandertagen nicht entwerten stimmt m.E. nicht. Siehe Link in #2
*Beim Zahlungsnachweis für 10 Einzeltage müssen Sie vor der Einfahrt den entsprechenden Tag und danach jeden weiteren
Aufenthaltstag in der Schweiz selbstständig entwerten.
Gruss, Pitta
Aber warum sollte man dann 10 Tage einzeln eintragen können ? Das Dokument ist zudem ein Jahr gültig.
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-19 6:24:02
von Wombi
DocZero hat geschrieben: ↑2022-06-19 2:14:42
p+c-8150 hat geschrieben: ↑2022-06-16 23:11:52
... ich denke AUFPASSEN
wie in #17 geschrieben: an Wandertagen nicht entwerten stimmt m.E. nicht. Siehe Link in #2
*Beim Zahlungsnachweis für 10 Einzeltage müssen Sie vor der Einfahrt den entsprechenden Tag und danach jeden weiteren
Aufenthaltstag in der Schweiz selbstständig entwerten.
Gruss, Pitta
Aber warum sollte man dann 10 Tage einzeln eintragen können ? Das Dokument ist zudem ein Jahr gültig.
Weil es Leute geben soll, die mehrmals übers Wochenende in die Schweiz fahren .......
Gruß, Wombi
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-19 9:01:02
von p+c-8150
... oder durchqueren, so gross ist die Scheiz ja nicht
Pitta
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-19 10:25:12
von Mister Catdriver
Die Regelung ist bei objektiver Betrachtung absolut fair und günstig. Der Weg von Deutschland nach Italien den Weg über die Schweiz kostet bei Einzelentwertung ca. 2,50 € (!!!) PSVA! Beim ersten Pieps der GoBox im Nachbarland sind da erfahrungsgemäß schon mehr weg. Seit man das mit der Via-App machen kann ist es noch bequemer.
Aber es wird in der Tat regelmäßig kontrolliert, v. a. an den Grenzen.
VG Jörg
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-19 18:26:21
von Xapathan
Mister Catdriver hat geschrieben: ↑2022-06-19 10:25:12
... Weg über die Schweiz kostet bei Einzelentwertung ca. 2,50 € (!!!) PSVA!
Ich habe heute entwertet und das waren 3,25 CHF, also 3,19 EUR
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-06-19 22:34:11
von Mister Catdriver
Re: Nachbarland Schweiz und seine Besonderheiten
Verfasst: 2022-07-18 13:07:02
von Gelaendesteyr
Mir wurde von den Zöllnern erklärt der Schein ist jefen Tag den man sich in det Schweiz aufhält auszufüllen und wird bei auffälligen Fahrzeugen auch schon mal auf dem Campingplatz kontrolliert.Allerdings darf man jedet Zeit damit ein und ausreisen. Habe allerdings nicht nachgefragt wie lange der Schein insgesamt gilt