Steuerbefreiung für Allradfahrzeuge über 3,5t mit Wohnaufbau
Verfasst: 2017-04-01 4:13:56
Hallo Allradfreunde!
Endlich haben die da oben mal was Vernünftiges für unseren Freundeskreis beschlossen.
Hab alle Informationen, die hierüber bereits zu erhalten waren, kurz zusammengefasst.
Begründung für die steuerliche Freistellung sind nach Angaben des Verteidigungsministerium:
Die Erweiterung des bereits bestehenden § 14/A, der die Inanspruchnahme von Baufahrzeugen, Bussen sowie jegliche Art von Transportfahrzeugen im Verteidigungsfall durch die Bundeswehr regelt. Nun sollen auch allradangetriebene Wohnmobilfahrzeuge, die den Vorgaben entsprechen, im Verteidigungsfall eingezogen werden können, wenn die Eigentümer dem vorab zustimmen. Die Aufnahme der G-Womo-Fahrzeuge wird im Zusatz §14 A/01 geregelt. Das Besondere ist, wer zustimmt, erhält als Gegenleistung eine Steuerbefreiung für sein Gelände-Wohnmobil. Im Gesetz als G-Womo bezeichnet.
Hiermit sollen den einberufenen Soldatinnen oder alleinerziehenden Soldaten mit Kindern im Verteidigungsfall die Möglichkeit geschaffen werden, dass durch den Einsatz der G-Womos den Soldaten/inen mit ihren Kindern ein Zusammenleben ermöglicht wird und sie ihren Dienst antreten können.
Nach Aussagen der Frau Ministerin von der Leyen wird hierdurch möglich, dass rund 44% der weiblichen Streitkräfte in rückwärtigen Versorgungseinheiten ihren Dienst ausüben könnten ohne von ihren Kindern getrennt zu sein.
Wie auf Nachfrage unseres Reporters Karl Heinz lirpA zu erfahren war, sollen bei je 10 G-Womos dann noch eine GG-Womo (Groß G-Womo) mit Kita-Einrichtung eingesetzt werden.
Die TAZ schreibt hierzu:
Frau von der Leyen bezweckt damit einmal, dass sie auf einfachste Art und Weise dem US-PräsidentenTrump nachweisen kann, dass sie den Wehretat wie von ihm zu recht gefordert, erhöht hat.
Bei den erwarteten 10.000 G-Womo Registrationen, die sie zu einem pauschalen Neuwert von 100.000 Euro je Fahrzeug berechnen will, kommt bereits eine Summe von 1 Milliarde zusammen, die sie als Ausgabensteigerung des Wehretats verbuchen könnte.
Ausgeben wird sie aber durch die Steuerermäßigung nur einen Bruchteil.
Auch der Verkehrsminister Dobring war sofort einverstanden, was keiner im Kabinett verstand, da er sonst doch nur für jeden Unsinn zu haben ist.
Die WELT schreibt hierzu:
Es handelt sich doch hier nur um ein wahlorientiertes Gesetz, dass die naturverbundenen Wähler mit ihren Geländefahrzeugen ansprechen soll, denen hiermit eine nicht bestehende Wichtigkeit für die Verteidigung zugestanden wird.
Sicher ist es lobenswert, das Wohl der Soldatinnen und ihrer Kinder in einem Verteidigungsfall durch die zur Verfügung - Stellung eines mobilen Heims zu fördern und hierdurch die Wehrbereitschaft zu erhöhen. Aber ist hierfür ein Steuererlass für diese ökologisch nicht sinnvollen G-Fahrzeuge nötig?
Im Verteidigungsfall lässt das Gestellungs- und Requirierungs-Gesetz von 1961 eine Beschlagnahme dieser Fahrzeuge zu.
Da kommt nun wirklich der Gedanke auf, dass hier rein rechnerisch ein erhöhte Wehrbereitschaft und eine Erhöhung des Etas schön gerechnet werden.
Dass der Bundesrat dieses Gesetz einstimmig durchwinkte, war umso erstaunlicher.
Auf eine Frage unseres Reporters Kalle Gabelmist an den Grünen Ministerpräsidenten Kretchmar, wieso das sinnvoll und nötig sei und er dem Gesetz zugestimmt habe, antwortet dieser:
" Ein Kat 8x8 Kita G-Womo ist die einzige Möglichkeit, um die Kleinen immer sicher in die Nähe ihrer Mütter zu bringen. Wir Grünen konnten uns deshalb nicht aus der Verantwortung schleichen, Kinderwohl geht einfach vor. Leider wurde jedoch unser Vorschlag nicht angenommen, dass im Verteidigungsfall eine Kriegsführung in den ausgeschilderten Grünen Umweltzonen der Städte nicht stattfinden dürfe."
Auch der Berliner Grüne Erdo Zicklebük im Fachrat für Verkehrstechnik begrüßte das neue Gesetz:
Hier würden fortschrittliche Fahrzeuge gefördert, die bereits seit Jahrzehnten mit Gender-Toiletten ausgerüstet wären und deren Feinstaub-Emission gegen Null ging. Seines Wissens wäre hier bereits bei den meisten G-Womos seit Jahren die Flockenemission die vorherrschende Technik. Und nachweislich wären die Flocken wegen ihrer Größe nun mal nicht mit dem schädlichen Feinstaub zu vergleichen, der die Atemwege belasten würde.
Der Sprecher der Linken Fraktion Roy Wendehals fand die Äußerungen der Grünen populistisch, da diese doch die meisten Verbotsschilder in Wald und Feld aufgestellt haben und in der Vergangenheit besonders diesen Fahrzeughaltern das Leben erschwerten. Es handele sich nur um eine wahltaktische Zustimmung.
Er selbst habe sich oft bei seinen Wanderungen über neue Wege gefreut, die von diesen Fahrzeugen angelegt wurden. Besonders die von schweren Fahrzeugen geschaffene Doppelspur entwickelte sich oft zu wunderbaren Radwegen für das immer beliebtere Mountainbike. Durch die Doppelspur wird eine zweigleisige Rad Bahn geschaffen, die die Gefahr von Zusammenstößen minimiere. Wir begrüßen dieses Gesetz.
Voraussetzungen zur Steuerbefreiung
Die vollkommene Steuerbefreiung für Gelände-Wohnmobilen (G-Womo) kann nach §14 A/01 BW-Eingliederungsgesetz zur Nutzung von mobilen Wohneinheiten für den erweiterten Verteidigungsfall zur Sicherstellung emotionaler Bindung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
(Abgekürzt: BW-Eg/NmWER-VeK) zu ihren eigengeborenen Kindern erlangt werden wenn:
1. Das Fahrzeug Allradantrieb, über 3,5 t Gesamtgewicht und Einzelbereifung auf allen Achsen besitzt.
2. Wenn das G-Womo einen Diesel betriebenen Motor mit einer Leistung von mindestens 12 KW je Tonne des Gesamtgewichts hat.
1. Der Wohnaufbau mehr als zwei Schlafplätze hat und mit einem Babyphone ausgestattet ist.
2. Eine Kücheneinrichtung vorhanden ist, bestehend aus einem Kocher mit mindesten zwei Feuerstellen sowie einem Spülbecken.
3. Eine Dieselheizung für das Beheizen der Kabine auf mindestens 22 °C, die bei einer Außentemperatur von Minus 25°C und einer
Windgeschwindigkeit von 12 Km/h diese Temperatur über 24 h hält.
4. Eine Toiletteneinrichtung mit kindgerechter Brille sowie luftdicht verschließbarem 8 Liter Windelkasten.
5. Einen Tarnanstrich in einen der beiden in Anlage 1.4 vorgegebenen Ausführungen besitzt.
6. Dauerhaft das Taktische Zeichen der Verwendung dieses Fahrzeuges für den Truppengebrauch in der Mindestgröße von 248x324mm vorn und hinten nach Vorschrift 1.4-17 aufgebracht hat.
Hier ein Beispiel unten

7. Die G-Womos dürfen nur im Verteidigungsfall einberufen werden. Bei Zerstörung oder Beschädigung erfolgt eine Entschädigung nach dem Zeitwert.
Die Abnahme beim TÜV reicht aus, um das Fahrzeug amtlich als G-Womo beim StVA einzutragen.
Als pauschaler Kostenersatz für die Lackierung in Reinweiß-Matt-Matt oder Schattengrau Matt-Matt wird die für das vorrausgehende Jahr gezahlt Steuer vom Finanzamt erstattet.
Anträge können aber nur bis zum Ersten April des folgenden Jahrs eingereicht werden.
Die beiden für das Erlangen der Steuerbefreiung möglichen Tarnanstriche, hier 1.4-17-1 der Wintertarnanstrich, einschließlich der Weißwandreifen werden durch eine einmalige Steuerrückzahlung gefördert.
Siehe Beispielfoto unten:

Da Fahrzeuge der Luftwaffe zumeist unter Tarnnetzen stehen und somit im Schatten ist der Tarnanstrich - hier 1.4-17-2 der sogenannte Schattentarnanstrich - in Schattengrau ebenfalls möglich.
Siehe Beispielfoto unten:

Wie auf den Beispielfotos gut zu erkennen ist, ist der geforderte Tarnanstrich von hoher Qualität und lässt somit durch Nichterkennen der Fahrzeuge höchste Sicherheit zu.
Interessenten können die gesamten BW-Anforderungsunterlagen nach §14 A/01 BW-Eingliederungsgesetz hier einsehen.
KLICK hier für das Antragsformular BW-1-4
Also ich denke die Steuerbefreiung ist eine gute Idee.
Habe bereits einen Termin beim TÜV beantragt.
Oder gibt es hier von mir nicht erkannte Nachteile für unsere Fahrzeuge?
Endlich haben die da oben mal was Vernünftiges für unseren Freundeskreis beschlossen.
Hab alle Informationen, die hierüber bereits zu erhalten waren, kurz zusammengefasst.
Begründung für die steuerliche Freistellung sind nach Angaben des Verteidigungsministerium:
Die Erweiterung des bereits bestehenden § 14/A, der die Inanspruchnahme von Baufahrzeugen, Bussen sowie jegliche Art von Transportfahrzeugen im Verteidigungsfall durch die Bundeswehr regelt. Nun sollen auch allradangetriebene Wohnmobilfahrzeuge, die den Vorgaben entsprechen, im Verteidigungsfall eingezogen werden können, wenn die Eigentümer dem vorab zustimmen. Die Aufnahme der G-Womo-Fahrzeuge wird im Zusatz §14 A/01 geregelt. Das Besondere ist, wer zustimmt, erhält als Gegenleistung eine Steuerbefreiung für sein Gelände-Wohnmobil. Im Gesetz als G-Womo bezeichnet.
Hiermit sollen den einberufenen Soldatinnen oder alleinerziehenden Soldaten mit Kindern im Verteidigungsfall die Möglichkeit geschaffen werden, dass durch den Einsatz der G-Womos den Soldaten/inen mit ihren Kindern ein Zusammenleben ermöglicht wird und sie ihren Dienst antreten können.
Nach Aussagen der Frau Ministerin von der Leyen wird hierdurch möglich, dass rund 44% der weiblichen Streitkräfte in rückwärtigen Versorgungseinheiten ihren Dienst ausüben könnten ohne von ihren Kindern getrennt zu sein.
Wie auf Nachfrage unseres Reporters Karl Heinz lirpA zu erfahren war, sollen bei je 10 G-Womos dann noch eine GG-Womo (Groß G-Womo) mit Kita-Einrichtung eingesetzt werden.
Die TAZ schreibt hierzu:
Frau von der Leyen bezweckt damit einmal, dass sie auf einfachste Art und Weise dem US-PräsidentenTrump nachweisen kann, dass sie den Wehretat wie von ihm zu recht gefordert, erhöht hat.
Bei den erwarteten 10.000 G-Womo Registrationen, die sie zu einem pauschalen Neuwert von 100.000 Euro je Fahrzeug berechnen will, kommt bereits eine Summe von 1 Milliarde zusammen, die sie als Ausgabensteigerung des Wehretats verbuchen könnte.
Ausgeben wird sie aber durch die Steuerermäßigung nur einen Bruchteil.
Auch der Verkehrsminister Dobring war sofort einverstanden, was keiner im Kabinett verstand, da er sonst doch nur für jeden Unsinn zu haben ist.
Die WELT schreibt hierzu:
Es handelt sich doch hier nur um ein wahlorientiertes Gesetz, dass die naturverbundenen Wähler mit ihren Geländefahrzeugen ansprechen soll, denen hiermit eine nicht bestehende Wichtigkeit für die Verteidigung zugestanden wird.
Sicher ist es lobenswert, das Wohl der Soldatinnen und ihrer Kinder in einem Verteidigungsfall durch die zur Verfügung - Stellung eines mobilen Heims zu fördern und hierdurch die Wehrbereitschaft zu erhöhen. Aber ist hierfür ein Steuererlass für diese ökologisch nicht sinnvollen G-Fahrzeuge nötig?
Im Verteidigungsfall lässt das Gestellungs- und Requirierungs-Gesetz von 1961 eine Beschlagnahme dieser Fahrzeuge zu.
Da kommt nun wirklich der Gedanke auf, dass hier rein rechnerisch ein erhöhte Wehrbereitschaft und eine Erhöhung des Etas schön gerechnet werden.
Dass der Bundesrat dieses Gesetz einstimmig durchwinkte, war umso erstaunlicher.
Auf eine Frage unseres Reporters Kalle Gabelmist an den Grünen Ministerpräsidenten Kretchmar, wieso das sinnvoll und nötig sei und er dem Gesetz zugestimmt habe, antwortet dieser:
" Ein Kat 8x8 Kita G-Womo ist die einzige Möglichkeit, um die Kleinen immer sicher in die Nähe ihrer Mütter zu bringen. Wir Grünen konnten uns deshalb nicht aus der Verantwortung schleichen, Kinderwohl geht einfach vor. Leider wurde jedoch unser Vorschlag nicht angenommen, dass im Verteidigungsfall eine Kriegsführung in den ausgeschilderten Grünen Umweltzonen der Städte nicht stattfinden dürfe."
Auch der Berliner Grüne Erdo Zicklebük im Fachrat für Verkehrstechnik begrüßte das neue Gesetz:
Hier würden fortschrittliche Fahrzeuge gefördert, die bereits seit Jahrzehnten mit Gender-Toiletten ausgerüstet wären und deren Feinstaub-Emission gegen Null ging. Seines Wissens wäre hier bereits bei den meisten G-Womos seit Jahren die Flockenemission die vorherrschende Technik. Und nachweislich wären die Flocken wegen ihrer Größe nun mal nicht mit dem schädlichen Feinstaub zu vergleichen, der die Atemwege belasten würde.
Der Sprecher der Linken Fraktion Roy Wendehals fand die Äußerungen der Grünen populistisch, da diese doch die meisten Verbotsschilder in Wald und Feld aufgestellt haben und in der Vergangenheit besonders diesen Fahrzeughaltern das Leben erschwerten. Es handele sich nur um eine wahltaktische Zustimmung.
Er selbst habe sich oft bei seinen Wanderungen über neue Wege gefreut, die von diesen Fahrzeugen angelegt wurden. Besonders die von schweren Fahrzeugen geschaffene Doppelspur entwickelte sich oft zu wunderbaren Radwegen für das immer beliebtere Mountainbike. Durch die Doppelspur wird eine zweigleisige Rad Bahn geschaffen, die die Gefahr von Zusammenstößen minimiere. Wir begrüßen dieses Gesetz.
Voraussetzungen zur Steuerbefreiung
Die vollkommene Steuerbefreiung für Gelände-Wohnmobilen (G-Womo) kann nach §14 A/01 BW-Eingliederungsgesetz zur Nutzung von mobilen Wohneinheiten für den erweiterten Verteidigungsfall zur Sicherstellung emotionaler Bindung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
(Abgekürzt: BW-Eg/NmWER-VeK) zu ihren eigengeborenen Kindern erlangt werden wenn:
1. Das Fahrzeug Allradantrieb, über 3,5 t Gesamtgewicht und Einzelbereifung auf allen Achsen besitzt.
2. Wenn das G-Womo einen Diesel betriebenen Motor mit einer Leistung von mindestens 12 KW je Tonne des Gesamtgewichts hat.
1. Der Wohnaufbau mehr als zwei Schlafplätze hat und mit einem Babyphone ausgestattet ist.
2. Eine Kücheneinrichtung vorhanden ist, bestehend aus einem Kocher mit mindesten zwei Feuerstellen sowie einem Spülbecken.
3. Eine Dieselheizung für das Beheizen der Kabine auf mindestens 22 °C, die bei einer Außentemperatur von Minus 25°C und einer
Windgeschwindigkeit von 12 Km/h diese Temperatur über 24 h hält.
4. Eine Toiletteneinrichtung mit kindgerechter Brille sowie luftdicht verschließbarem 8 Liter Windelkasten.
5. Einen Tarnanstrich in einen der beiden in Anlage 1.4 vorgegebenen Ausführungen besitzt.
6. Dauerhaft das Taktische Zeichen der Verwendung dieses Fahrzeuges für den Truppengebrauch in der Mindestgröße von 248x324mm vorn und hinten nach Vorschrift 1.4-17 aufgebracht hat.
Hier ein Beispiel unten

7. Die G-Womos dürfen nur im Verteidigungsfall einberufen werden. Bei Zerstörung oder Beschädigung erfolgt eine Entschädigung nach dem Zeitwert.
Die Abnahme beim TÜV reicht aus, um das Fahrzeug amtlich als G-Womo beim StVA einzutragen.
Als pauschaler Kostenersatz für die Lackierung in Reinweiß-Matt-Matt oder Schattengrau Matt-Matt wird die für das vorrausgehende Jahr gezahlt Steuer vom Finanzamt erstattet.
Anträge können aber nur bis zum Ersten April des folgenden Jahrs eingereicht werden.
Die beiden für das Erlangen der Steuerbefreiung möglichen Tarnanstriche, hier 1.4-17-1 der Wintertarnanstrich, einschließlich der Weißwandreifen werden durch eine einmalige Steuerrückzahlung gefördert.
Siehe Beispielfoto unten:

Da Fahrzeuge der Luftwaffe zumeist unter Tarnnetzen stehen und somit im Schatten ist der Tarnanstrich - hier 1.4-17-2 der sogenannte Schattentarnanstrich - in Schattengrau ebenfalls möglich.
Siehe Beispielfoto unten:

Wie auf den Beispielfotos gut zu erkennen ist, ist der geforderte Tarnanstrich von hoher Qualität und lässt somit durch Nichterkennen der Fahrzeuge höchste Sicherheit zu.
Interessenten können die gesamten BW-Anforderungsunterlagen nach §14 A/01 BW-Eingliederungsgesetz hier einsehen.
KLICK hier für das Antragsformular BW-1-4
Also ich denke die Steuerbefreiung ist eine gute Idee.
Habe bereits einen Termin beim TÜV beantragt.

Oder gibt es hier von mir nicht erkannte Nachteile für unsere Fahrzeuge?