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Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-07 11:35:32
von marylin
rambaz hat geschrieben:Aber mal grundsätzlich zum Thema Auslands-Reise-KV:

Wenn die Reise höchstens 60 Tage dauert, gibts ja noch akzeptable Angebote, auch für Senioren.
Aber wenn der Ausflug mal was länger dauern soll, dann wirds teuer, besonders für Senioren.

Mal eine Frage:
Hat hier schonmal jemand den Fall erlebt, dass er im Ausland krank wurde bzw. einen Unfall hatte, und dass er dann seiner Reise-KV nachweisen musste, dass er noch keine 60 (?) Tage unterwegs war? Oder liegt die Beweislast bei der KV? Muss die nachweisen, dass der Patient schon länger unterwegs war?

Wie soll sowas überhaupt innerhalb der EU gehen? Es gibt doch keine Ein- und Ausreisestempel mehr im Pass.
Gähn....Du willst also bescheissen?
Lies einfach mal alle Beiträge hier durch, dann wirst Du auf Hanse-merkur etc stossen.

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-07 11:59:43
von Kilian
Das Problem entsteht ja nicht, wenn man sich irgendeine medizinische "PaarHundertEuro"-Banalität zuzieht.

Sondern dann, wenn man mit irgendeiner fiesen Tropenkrankheit mit Langzeitschäden und 5-6-stelligen Behandlungskosten in den nächsten Jahren zurückkommt. Dann schauen plötzlich alle (egal ob PKV oder GKV) ganz genau hin. Und im Sinne der Versichertengemeinschaft halte ich das auch für richtig.

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-07 12:13:55
von Bernhard_h
das verstehe ich schon, aber die Versichengemeinschaft wird auch durch unvernünftigen Lebenstil in Deutschland belasted (rauchen, zuviel essen/trinken ....). Und eine blöde Reisegeschichte kann man sich auch in 2 wochen pauschalurlaub einfangen. Ich halte Leute die ohne ausreichenden Impfschutz in gefährdete Regionen fahren auch für leichtsinnig selbst wenn das Infektionsrisiko gering ist, der Impfschutz leicht mehrere hundert euro´s kosten kann und selbst zu tragen ist. Ausserdem geht es ja auch um banalere Sachen wie z.B.: einen Verkehrsunfall während der Tour.
Wegen einer Erkältung oder anderen minimalen Einschränkungen gehe ich nicht zum Arzt, für mich ist die Krankenversicherung eigentlich nur eine Versicherung gegen unwägbarkeiten die ich nicht selber im Griff habe.

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-07 12:34:54
von rambaz
marylin hat geschrieben: Gähn....Du willst also bescheissen?
Unbehandelte Schlafkrankheit wegen fehlender KV, oder was ist mit Dir?
Nein, es geht nicht ums Bescheissen, es geht um Klarheit.

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-07 17:25:41
von Ulf H
Geishardt hat geschrieben: Personenkreis A: stehen im Erwerbsleben und oder haben keinen Rentenanspruch.

A: Kündigung wegen Auslandsaufenthalt - außerhalb der EU und bilateralen Vertragsstaaten- möglich.
Während dem Auslandsaufenthalt eine Anwartschaft bei der GKV zu bezahlen bringt keinen Vorteil.l

Grundsatz : §16SGB V (1) Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte
1.sich im Ausland aufhalten, und zwar auch dann, wenn sie dort während eines vorübergehenden Aufenthalts erkranken, soweit in diesem Gesetzbuch nichts Abweichendes bestimmt ist, .....

Rückkehr:
b. außerplanmäßige Rückkehr infolge einer Erkrankung

§ 52a Leistungsausschluss SGBV
Auf Leistungen besteht kein Anspruch, wenn sich Personen in den Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs begeben, um in einer Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 oder auf Grund dieser Versicherung in einer Versicherung nach § 10 missbräuchlich Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Nähere zur Durchführung regelt die Krankenkasse in ihrer Satzung.

Dies kann man annehmen wenn z.B. die Reisekrankenversicherung den Heimtransport veranlaßt und weitere stat. Behandlung im Heimatland erforderlich ist.

Gegen diesen GAU hilft auch keine Anwartschaft.
... tja, was hilft dann? ...

Gruss Ulf

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-07 17:45:31
von Geishardt
Bernhard_h hat geschrieben:... Aber warum hilft für den von dir als "GAU" bezeichneten Fall für den nicht rentenbeziehenden Personenkreis die Anwartschaft nicht ?, das war der Grund warum ich eine hatte und vermutlich wieder haben werde. Da war meine GKV mal eindeutig, die Awartschaft garantiert unbedingt eine Wiederaufnahme, auch bei reisebedingten Erkrankungen.
Aber das kann die Krankenkasse wohl individuell behandeln. Desweiteren habe ich angenommen das die Anwartschaft immer als Versicherungszeit angerechnet wird so das man damit auch diese 90% Regel gut bedient.

Da die Rahmenvorschrift §52a SGBV in der Satzung detailiert geregelt werden kann, macht es keinen Sinn darüber zu diskutieren.
Greif doch einfach meinen Vorschlag auf und las es Dir von der GKV schriftlich geben.

Eine individuelle Regelung ist nicht möglich.

Deine Formulierung" garantiert unbedingt eine Wiederaufnahme, auch bei reisebedingten Erkrankungen" ist nicht eindeutig. Darunter fällt auch der Malariaschub der 6 Monate nach der Rückkehr auftritt.


volvo c1314 hat geschrieben: Rentner können ihre Krankenversicherung nur kündigen, wenn sie ihren Wohnsitz für mindestens 3 Jahre ins Ausland verlegen. Dann ist aber ohne deutsche Meldeadresse auch Schluß mit Rente. (Auskunft Barmer Fachabteilung.)
Diese Auskunft ist falsch. Las Dir doch mal erklären, wie bei einem deutschen Staatsbürger der in den USA lebt und keine deutsche Meldeadresse hat nach 3 Jahren die Rente eingestellt wird.


rambaz hat geschrieben: Unbehandelte Schlafkrankheit wegen fehlender KV, oder was ist mit Dir?
Nein, es geht nicht ums Bescheissen, es geht um Klarheit.
Ich vermute Du sprichst hier von einer afrikanischen Schlafkrankheit " Trypanosoma brucei " Die Erreger leben in Ländern in den Visumpflicht besteht. Die Einreise ist also nachweisbar.

Beweislast: wer aus einer Behauptung einen Vorteil erzielen will, muss diese beweisen. Es gibt einige wenige Ausnahmen nachzulesen unter dem Stichwort "Beweislastumkehr".

Da der Versicherungsschutz immer endet, wenn der Versicherte sein Heimatland aufsucht ist eine unbehandelte Schlafkrankheit keine Frage.

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-07 18:23:33
von rambaz
Geishardt hat geschrieben: Ich vermute Du sprichst hier von einer afrikanischen Schlafkrankheit " Trypanosoma brucei ".
äähhmmm, nee, ich sprach eigentlich von meinem Vorredner, der seinen Beitrag mit "Gähn" eingeleitet hatte. Aber nichts für ungut. Ich weiss Deinen Hinweis zu schätzen.
:joke:

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-07 18:41:52
von uraljack
rambaz hat geschrieben:
Geishardt hat geschrieben: Ich vermute Du sprichst hier von einer afrikanischen Schlafkrankheit " Trypanosoma brucei ".
äähhmmm, nee, ich sprach eigentlich von meinem Vorredner, der seinen Beitrag mit "Gähn" eingeleitet hatte. Aber nichts für ungut. Ich weiss Deinen Hinweis zu schätzen.
:joke:
Die Diskussion hier ist wieder einmal sehr sachlich. Ulf hat eine konkrete Frage gestellt und solche Beiträge sind unnütz wie ein Kropf.

:motz:

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-08 16:28:04
von Geishardt
Ulf H hat geschrieben: Gegen diesen GAU hilft auch keine Anwartschaft.

... tja, was hilft dann? ...

Gruss Ulf
Hallo Ulf,

Die Norm §52a SGBV wird von der Rechtssprechung sehr eng ausgelegt. Beispiel: deutscher Rentner lebt in Thailand ohne Krankenversicherung. Ihm wird in Thailand eine Endoprothese eingesetzt, es kommt zu einer Infektion. Der Erkrankte kehrt nach Deutschland zurück. Die GKV wird verurteilt die Behandlungskosten zu tragen. s. LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2015 - L 1 KR 246/12

Im Extremfall Sozialhilfe SGB XII / SGB II nachdem das persönliche Vermögen aufgebraucht ist.

Gruß
Bernd

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-08 16:33:29
von Ulf H
... sorry das verstehe ich jetzt nicht ... warum eng ausgelegt, die Kasse musste doch zahlen ... auch für einen, der ohne Krankenversicherung krank einreiste ... da die Kasse zahlen musste hatte der Rentner wohl keinen Missbrauch begangen ...

... interessanterweise scheint niemand daran interssiert zu sein, mir eine freiwillige Krankenversicherung zu verkaufen ...

Gruss Ulf

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-08 18:25:01
von marylin
Wo hast Du schon überall gefragt? PS es ist eine Pflichtversicherung- wissen die das?

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-08 20:05:19
von rambaz
Geishardt hat geschrieben:Beispiel: deutscher Rentner lebt in Thailand ohne Krankenversicherung. Ihm wird in Thailand eine Endoprothese eingesetzt, es kommt zu einer Infektion. Der Erkrankte kehrt nach Deutschland zurück. Die GKV wird verurteilt die Behandlungskosten zu tragen.
Der deutsche Rentner war wahrscheinlich so klug, seinen Wohnsitz und damit seine KV in D zu behalten, oder? Aber warum läßt er sich dann ausgerechnet in Thailand eine Prothese verpassen, wenn er da keine KV hat und kommt erst nach D zurück, wenn es Komplikationen gibt?

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-09 15:23:42
von Ulf H
... hier: https://www.tk.de/tk/antraege-bescheini ... aft/109540 beschreibt die Techniker Krankenkasse die angeblich für die GKV nicht notwendige Anwartschaft für genau meinen Fall ... die TK bietet soweit ich weiss nur gesetzliche Krankenversicherung an ... was nun? ... Anwartschaft soll etwas über 50 EUR / Monat kosten und damit etwa 1/3 des Beitrages für freiwillige Versicherung ...

Gruss Ulf

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-09 15:39:01
von Uwe
Naja, sie sagen ja nicht, dass es notwendig sei, sondern beschreiben nur die Vorteile aus ihrer sicht. Ob Du Dich der Argumentation anschließt bleibt Dir überlassen...

Grüße
Uwe

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-09 16:26:21
von marylin
Anwartschaft ist sinnvoll, bei FREIwilliger ges. KV

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-09 16:47:35
von Donnerlaster
marylin hat geschrieben:Anwartschaft ist sinnvoll, bei FREIwilliger ges. KV
Wieso soll das sinnvoll sein?

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-09 21:55:30
von madarajo
marylin hat geschrieben:Anwartschaft ist sinnvoll, bei FREIwilliger ges. KV
Bitte lasse uns nicht dumm sterben....

Neugierige Grüße
madarajo

Re: Krankenversicherung und Langzeitreise diesmal deutsche G

Verfasst: 2016-11-09 23:45:50
von Geishardt
Hallo Ulf,

ich wollte mit der Formulierung "eng" nur darlegen, dass die Rechtssprechung hohe Anforderung stellt, bis der Begriff "Mißbrauch" erfüllt ist.

Die TK bietet auch freiwillige Versicherungen an -s. §9 SGB V. Eine freiwillige Versicherung darf nur abgeschlossen werden, wenn die Voraussetzungen s. §9 SGB V erfüllt sind.

In dem Merkblatt werden von TK folgende Vorteile für eine Anwartschaft angegeben.

Sie können sich zwar möglicherweise wieder gesetzlich krankenversichern, Ihre Krankenkasse jedoch nicht frei wählen.
Aus meiner Sicht kein echter Vorteil, da die Leistungen aller GKV´ s bis auf winzige Details gleich sind.

Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr selbstständig tätig sind, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld.

Diese Nachteile können Sie mit der Anwartschaft vermeiden: Sie führen einfach Ihre Mitgliedschaft bei der TK zu deutlich ermäßigten Beiträgen als freiwillig versichertes Mitglied weiter.O.K nicht angegeben wurde, dass dafür dann der normale Beitragssatz (0,6% höher) in Ansatz kommt. Ich sehe nicht als Vorteil an, aber das sollte Jeder für sich entscheiden.

Die Anwartschaft bietet einen wichtigen Vorteil: sie wird als Vorversicherungszeit für eine Krankenversicherung der Rentner angerechnet. Gleiches gilt für die Pflegeversicherung.
Für Rentner und Personen die in der 1. Hälfte Ihres Erwerbslebens stehen uninteressant.

Personen die in der II.Hälfte des Erwerbsleben stehen und mit Hilfe der Anwartschaft 90% der Zeit der II Hälfte des Erwerbslebens bei einer GKV versichert sein werden - Schlußtermin= Rentenbeginn, sollten darüber nachdenken. Besonders beachten sollten Sie, dass das gesamte Einkommen z.B. privaten Lebensversicherung Einnahmen aus Vermietung bei der Beitragsberechnung herangezogen werden. Als Alternative sehe ich die PKV die eine derartige Anrechnung nicht kennt


Die Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die KV die Pflegeversicherung wurde nicht berücksichtigt.
Anwartschaft ist sinnvoll, bei FREIwilliger ges. KV
Nicht haltbar, nur wenn Jemand nach seiner Rückkehr selbständig tätig werden will kann man darüber diskutieren -siehe oben-.