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neue Mautgrenzen....der Unsinn geht nun auch in Belgien weit

Verfasst: 2015-11-12 9:05:54
von Bustreter
Siehe Maut
Ch.

Re: neue Mautgrenzen....der Unsinn geht nun auch in Belgien

Verfasst: 2015-11-12 10:06:06
von egn
Ist die nur für LKW oder auch für Wohnmobile?

Re: neue Mautgrenzen....der Unsinn geht nun auch in Belgien

Verfasst: 2015-11-12 11:25:10
von Bustreter
keine Ahnung Emil....müsste mich erst einlesen....
ch.

Re: neue Mautgrenzen....der Unsinn geht nun auch in Belgien

Verfasst: 2015-11-12 11:33:49
von Bustreter
hab nur sowtwas auf die Schnelle gefunden...

Re: neue Mautgrenzen....der Unsinn geht nun auch in Belgien

Verfasst: 2015-11-12 11:55:17
von egn
Beim Betreiber sind nur LKW betroffen.

Ich habe aber eine Anfrage geschickt um das genauer zu klären.

Re: neue Mautgrenzen....der Unsinn geht nun auch in Belgien

Verfasst: 2015-11-12 12:16:52
von Bustreter
Danke!

Re: neue Mautgrenzen....der Unsinn geht nun auch in Belgien

Verfasst: 2015-11-12 15:38:01
von egn
Satellic.be hat geschrieben: Ab dem 1. April 2016 müssen in Belgien alle LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen mit einer funktionierenden On Board Unit (OBU) ausgestattet sein.

Für Fahrzeugkombinationen ist eine OBU nur obligatorisch, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine über 3,5 Tonnen liegt. Zur Bestimmung des zulässigen Gesamtgewichts ist die zugelassene Fahrzeugkombination, also Fahrzeug mit Anhänger, der Referenzpunkt.

Die folgenden Fahrzeuge unterliegen nicht der Mautpflicht:
• Fahrzeuge, die ausschließlich zu Verteidigungszwecken und von den Verteidigungskräften, zum Zivilschutz, zur Brandbekämpfung und von der Polizei benutzt werden und als solche erkennbar sind;
• Fahrzeuge, die spezifisch und ausschließlich für medizinische Zwecke ausgestattet und als solche erkennbar sind;
• Landwirtschaftliche, Gartenbau- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge, die nur in begrenztem Umfang auf öffentlichen Straßen in Belgien unterwegs sind und die nur zu landwirtschaftlichen Zwecken, für den Gartenbau, für die Fischwirtschaft und Gewässerbewirtschaftung und zu forstwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden.

Nur Fahrzeuge, die für den Gütertransport eingesetzt werden, unterliegen der Mautpflicht. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die für den Personentransport (PKW, Busse, Camper und Wohnmobile usw.) bestimmt sind, von der Mautpflicht ausgenommen sind.

Gerne können Sie unter dieser Webseite www.viapass.be oder www.satellic.be mehr Informationen erhalten.

Re: neue Mautgrenzen....der Unsinn geht nun auch in Belgien

Verfasst: 2015-11-12 19:21:54
von Bustreter
Super....emil...danke

Re: neue Mautgrenzen....der Unsinn geht nun auch in Belgien

Verfasst: 2015-11-12 21:52:15
von campo
Kann ich bestätigen.
Nür fur LkW mit Guterntransport.
Nicht fur Wohnmobil !