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Re: für LKW gesperrte Nebenstrecken in Österreich

Verfasst: 2013-08-26 12:59:49
von Gwenn
MaGna hat geschrieben:
Gwenn hat geschrieben:Würde man die Mauterträge für den Ausbau und Erhaltung der Autobahnen zweckbinden, kann man sie durchaus nur von Ausländern verlangen, wenn man nachweist, dass die Deutschen durch ihre sonstige Abgabenlast für diesen Zweck vergleichbar belastet werden....
Das ist schlicht falsch! Das EU-Recht verbietet die Diskriminierung von Ausländern. Wenn aber nur Ausländer Maut-Gebühren zahlen müssten, Deutsche hingegen nicht, ist das eine solche Diskriminierung von Ausländern.
Jein. Du hast schon recht. Aber wenn man einen Teil der KfZ-Steuer in eine ausdrücklich zweckgebundene Abgabe für den Autobahnbau und -erhaltung umwandelt, könnte man den deutschen Bundesbürgern dann eine Steuergutschrift in Höhe des Mautbetrages anrechnen. Das käme de facto einer Maut nur für Ausländer gleich, hat für den Finanzminister aber den - schwerer wiegenden - Nachteil, über einen Teil der Einkünfte aus den KfZ-Abgaben nicht frei verfügen zu dürfen.

Im wesentlichen geht es beim Diskriminierungsverbot darum, dass EU-Ausländer nicht gegenüber Inländern schlechter gestellt werden dürfen. Das heißt aber nicht, dass Inländer gegenüber EU-Ausländern schlechter bgestellt werden müssen. Würden Inländer bsp. zusammen mit der KfZ-Steuer eine Abgabe leisten müssen, die dezidiert für den Autobahn(aus)bau gewidmet ist, muss es EU-rechtlich möglich sein, sie nicht durch eine Maut doppelt zur Kasse bitten zu müssen.

Natürlich steht auch die KfZ-Steuer allgemein in der Steuerhoheit des Staates. Wenn er eine allgemeine Mautpflicht einführt, und dann die KfZ-Steuer abschafft, bzw. Teile davon in die Mineralölsteuer oder dgl. verschiebt, müsste auch das ohne Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot möglich sein.

Marcus