Seite 1 von 1
für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO ?
Verfasst: 2013-06-09 6:11:05
von Tomix
Womöglich ist das ja hier oder woanders schon bis zum Erbrechen ventiliert werden aber mich würde mal interessieren:
Für welche Fahrzeuge (Zulassungsart) gilt eigentlich das Zusatzzeichen mit dem WoMo-Piktogramm ?
Ich frag deswegen weil ich kein WoMo sondern ein LKW bin und wahnsinnig gerne dort parken würde wo es WoMos nicht dürfen ;-)
Hab zwar nur schwache Hoffnungen darauf eine Gesetzeslücke gefunden zu haben aber man weiß ja nie und versucht alles **lol**
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 7:04:20
von egn
Zeichen 1048-17 gilt genau nur für Wohnmobil. LKW dürfen dort nicht parken.
Dagegen dürfen Wohnmobile beim Zeichen 1048-12 parken.
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 8:19:38
von tauchteddy
1048-17 gilt nur für Womo, 1048-12 gilt auch für Womo, wenn es über 3,5 t zGM hat. Es ist weder ein PKW noch ein KOM.
Jetzt ist nur die Frage, ob mit dem jeweiligen "Hauptschild" etwas erlaubt, geboten oder verboten wird.
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 12:31:57
von urologe
ist die Begrenzung auf 7,5 to nicht mehr gültig , die noch als Nachsatz in Wikipedia steht :
Auszug aus Wikipedia "Wohnmobil" :
Anders jedoch in Österreich: Laut österreichischer Straßenverkehrsordnung bezieht sich das LKW-Symbol nicht generell auf Kraftfahrzeuge, sondern lediglich auf Lastkraftwagen über 3,5 t. Wohnmobile mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t, sind von den entsprechenden Fahr- und Überholverboten nicht betroffen.[2]
das hat mich doch etwas irritiert.
Gruß
Ralf
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 13:06:10
von egn
Für welche Fahrzeuge das LKW Symbol gilt ist in jedem Land anders. Meines Wissens gilt auch in A die Einschränkung auf 7, 5 t nicht.
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 14:53:32
von Tomix
egn hat geschrieben:Zeichen 1048-17 gilt genau nur für Wohnmobil. LKW dürfen dort nicht parken.
Dagegen dürfen Wohnmobile beim Zeichen 1048-12 parken.
Mich interessiert vor allem der "Andersrum-Fall" in dem ein "Parken über Nacht" speziell für Wohnmobile (eben mit diesem Zusatzzeichen) befohlen wird. Das ist oft in Touristengebieten der Fall in denen die WoMos auf Campingplätze oder Stellplätze (oder eben in Hotels) gezwungen werden sollen.
Ich will also wissen, ob mich so ein Schild zu interessieren hat wenn mein Fahrzeug kein Sonder KFZ WoMo sondern ein LKW mit Wohnkiste als Ladung ist
Nachdem es ein STVZO-Zeichen ist betrifft das ganze von vorneherein natürlich nur Deutschland.
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 17:23:46
von laforcetranquille
Im Zweifelsfalle würde ich mal davon ausgehen das . wenn ein Übernachtparkverbot oder generelles Parkverbot für Wohnmobile angezeigt ist , eine ähnliche Verordnung für den angezeigten Verkehrsraum auch für Lkw gilt. Es ist eher unwahrscheinlich das man Womos verbietet , schwere Lkw aber uneingeschränkt zulässt. Die haben die lokalen Behörden ja noch mehr im Blick als Womos.
Gruss Wim
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 17:35:28
von Klettenberger
Hallo,
Du hast eine Lücke gefunden. Parken ist für PKW, LKW und Busse erlaubt nur nicht für WoMos.
Natürlich könnte man die Intention für das Aufstellen dieses Verkerszeichens hinterfragen. Wenn man dann daraus ableitet, dass eigentlich alle "größeren" Fahrzeuge gemeint sind, kann man entweder in vorauseilendem Gehorsam woanders parken, oder solange dort parken bis die Ordnungsmacht ein Schild "nur PKW" aufhängen lässt.
Gruß
Klette
der findet das es schon genug Regelungen gibt und man es sich nicht selbst nicht noch komplizierter machen sollte.
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 18:09:25
von Ulf H
... diese Schilder, die Womos auf Campingplätze zwingen sollen, sind erfahrungesgemäss sehr saisonabhängig aktiv ... in der nebebsaison schert sich keiner drum ... in der Haupsaison hat man recht schnell jemanden an der Karre, der einen mehr oder weniger freundlich auf sein "Fehlverhalten" hinweisst ...
Gruss Ulf ... es pisst wie Weltuntergang ...
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 19:03:47
von Tomix
laforcetranquille hat geschrieben:Im Zweifelsfalle würde ich mal davon ausgehen das . wenn ein Übernachtparkverbot oder generelles Parkverbot für Wohnmobile angezeigt ist , eine ähnliche Verordnung für den angezeigten Verkehrsraum auch für Lkw gilt.
Na logisch. LKWs wollen die an dieser Stelle erst recht nicht.
Es kommt aber halt nunmal drauf an was aufm Schild steht und nicht darauf, was sie wollen.
Wir sind ja schließlich in Deutschland, eh ? ;-)
Die haben halt einfach nicht dran gedacht, das richtige Schild (oder eines mehr) aufzustellen
weil sie sich halt selbst nicht mehr im Paragrafendschungel auskennen :-)
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 19:15:23
von Tomix
Klettenberger hat geschrieben:Du hast eine Lücke gefunden. Parken ist für PKW, LKW und Busse erlaubt nur nicht für WoMos.
Natürlich könnte man die Intention für das Aufstellen dieses Verkerszeichens hinterfragen. Wenn man dann daraus ableitet, dass eigentlich alle "größeren" Fahrzeuge gemeint sind, kann man entweder in vorauseilendem Gehorsam woanders parken, oder solange dort parken bis die Ordnungsmacht ein Schild "nur PKW" aufhängen lässt.
Also ich glaube, ich habs nicht so mit dem vorauseilenden Gehorsam :-)
Diese Schilder sind doch eigentlich modernes Raubrittertum bei dem Dörfer die richtig geil drauf sind Touristen zu schröpfen die Hand aufhalten daß es schlimmer gar nicht mehr geht. Die sind durch einen glücklichen Zufall in einer Situation daß sie tolle Natur vor der Nase haben und glauben jetzt daß es ihr exklusives und gottgegebenes Recht sei, das für sich ausbeuten zu dürfen obwohl es sich um öffentlichen Raum handelt.
Wer nicht ins Hotel geht um teures Geld für schlechten Service zu zahlen und nicht überall für jeden Mist Gebühren und Eintritte zahlt ist nicht erwünscht. Ich kann mich nicht überwinden, dafür viel Verständnis zu entwickeln.
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 21:20:06
von seppr
Na ja, ganz so negativ muss man die Absicht der lokalen Behörden auch nicht sehen.
Die besagten Wohnmobilverbotsschilder kamen doch erst nach den Wohnmobilen. Also zuerst sind die gefragten Gegenden( z.B.Bodensee) von Wohnmobilen überschwemmt worden. Als Folge davon wurden zunehmend diese Schilder aufgestellt. Und die richten sich tatsächlich nur gegen die große Zahl, und das sind eben die weissen Schüsseln. Ob da jetzt ein einzelner LKW steht dürfte der Bevölkerung egal sein, Lieferwagen stehen ja auch rum. Wegen diesem einen LKW mit Wohnladung stellt man kein eigenes Schild auf, der soll doch da stehen. Es ist also legal.
Es ist auch den Gatronomen inzwischen bekannt, dass Wohnmobilurlauber nicht zum Schlafen ins Hotel gehen. Dafür aber zum Essen ins Lokal. Also so unbeliebt sind wir in den Touristenregionen auch wieder nicht.
Sepp
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 21:26:14
von Ulf H
.. da gilt halt einfach "andere Mütter haben auch schöne Töchter" ... wenn ein Ort oder eine Gegend diesbezüglich übertreibt werde ich deise in Zukunft meiden und das auch weit und breit rumerzählen ... in Österreich zählen Silveretta Hochalpenstrasse und Seefeld in Tirol zu sochen Gegenden, in der Schweiz das Engadin ... dort werde ich künftig nur noch durchfahren und versuchen möglichst wenig Geld liegen zu lassen ...
Gruss Ulf
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 22:11:17
von egn
Nochmal, der abgebildete LKW heißt nicht nur dass LKW davon betroffen sind, sondern alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5t, ausgenommen Busse und PKWs. Eine Zulassung als was anderes als Wohnmobil hst hier also keinen Vorteil.
Wenn das Übernachten verhindert werden soll dann kommt häufig ein ein zeitlich begrenztes Parkverbot zum Einsatz. Manchmal ist das auch auf Wohnmobile beschränkt.
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 23:49:12
von Tomix
da geb ich Euch beiden Recht !
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-09 23:53:46
von Tomix
egn hat geschrieben:Nochmal, der abgebildete LKW heißt nicht nur dass LKW davon betroffen sind, sondern alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5t, ausgenommen Busse und PKWs. Eine Zulassung als was anderes als Wohnmobil hst hier also keinen Vorteil.
Wenn das Übernachten verhindert werden soll dann kommt häufig ein ein zeitlich begrenztes Parkverbot zum Einsatz. Manchmal ist das auch auf Wohnmobile beschränkt.
@Emil:
Es ist kein LKW abgebildet sondern ein Wohnmobil.
Aber richtig: Zeitlich begrenztes Parkverbot, aber eben mit dem Wohnmobil-Zusatzsschild. Das sollte dann eigentlich auch wirklich nur bedeuten daß das Parken in der angeschrieben Zeit (nachts) für Wohnmobile nicht erlaubt ist. Für alle anderen sollte es dann aber eigentlich erlaubt sein.
Die Frage war lediglich ob mit dem Wohnmobil-Zusatzschild nur solche Wohnmobile erfaßt werden die laut Papieren ein Sonder-KFZ Wohnmobil sind oder auch andere Fahrzeuge (mit anderer Zulassungsart) die halt aussehen wie ein Wohnmobil.
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-10 0:02:37
von ClausLa
Moin,
Verkehrszeichen, die eine bestimmte Fahrzeugart betreffen, gelten nur für Fahrzeuge, die auch so zugelassen sind.
Wenn LKW-Parkverbot, dann gilt das für LKW.
Wenn Wohnmobil-Parkverbot, dann für Wohnmobil.
Wär ja sonst ein Kuddelmuddel, jeder Ordnungshüter könnte nach Gutdünken entscheiden.....
Stell Dir vor, Du fährst ein Wohnmobil, das sieht für den einen aus wie selbiges, der andere sieht einen LKW, der dritte ein Feuerwehrauto und der Finanzbeamte sieht einen PKW...
Gruß Claus
Ausserdem heisst es NICHT Sonder-Kfz, sondern sonstiges...
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-10 1:52:25
von Tomix
Also ich muß echt sagen, ich find eine LKW-Zulassung mit H-Kennzeichen inzwischen sehr viel interessanter als eine WoMo-Zulassung:
- H-Kennzeichen hab ich schon (und entsprechend günstige Versicherung)
- Lenk- und Ruhezeiten sind irrelevant wegen der Ausnahme für Oldtimer
- Ich werd demnächst die Maubefreiung von Toll Collect kriegen.
- Und bei einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot bin ich auch nicht pessimistisch (das kommt danach dran)
Jetzt noch die Extrawurst beim Parken trotz WoMo-Parkverbot.
Gar nicht schlecht :-)
Mehr Vorteile als Nachteile :-)
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-10 7:03:48
von egn
Es gibt genügend andere Nachteile bei LKW-Zulassung gegenüber Wohnmobil:
- halbjährliche SP
- höhere Fährkosten
- Einreihen an Grenzen in die LKW-Schlange
- Verkehrszeichen mit LKW Symbol gelten auch im Ausland
@Clausla:
Nur wen "LKW" auf einem Schuld geschrieben ist, betrifft es nur den LKW. Wenn das Symbol des LKWs abgebildet ist, dann gilt das in D für alle Fahrzeuge und Fahrzeug mit Anhänger ab 3,5 t, ausgenommen Busse und PKW.
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-10 7:24:28
von wayko
Ich denke auch, daß das Schild Zeichen 1048-12 eindeutig ist. Es betrifft alle Fahrzeuge (außer PKW und Busse) über 3,5t, also auch Wohnmobile.
Unklar ist das Zeichen 1048-17. Bezieht sich das auf die Fahrzeugzulassung, oder auf die Nutzung? Die Frage ist, wer kann einem das rechtssicher beantworten? Der ADAC sicher nicht, von dem habe ich schon mehrfach falsche Infos bezüglich Verkehrsschildern bekommen? Der Ramsauer? Oder wer "erfindet" denn diese Schilder?
Und gilt das nur für Womos mit Alkoven?
Viele Grüße
Clemens
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-10 10:44:33
von makabrios
wayko hat geschrieben: Die Frage ist, wer kann einem das rechtssicher beantworten?
Hallo,
gleich vorweg: MAK hat auch keine rechtssichere Antwort parat, aber einen Vorschlag:
Befestige an deinem Spiegelhalter einen Abreißblock mit 20€ Scheinen. Falls du nach Überfahren ( das heißt ausdrücklich nicht: Plattmachen!

) irgendwelcher unnötiger Verkehrszeichen angehalten werden solltest kann sich Grünmann/Grünfrau mit Grünsternen/Silbersternen auf den Schultern gleich nen Gutschein für ne Brotzeit ziehen.

Mußt gar nicht mal stehen bleiben. Das funzt sogar bei Schrittgeschwindigkeit
Solche Prämien sind in anderen Teilen der Welt gang und gäbe und du hast obendrein das erhebende Gefühl, welches sonst nur einem Scheinwerfer vorbehalten ist
Gruß
MAK
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-10 16:20:58
von frizzz
Sorry Medels- ich muss Euch schwer enttäuschen- (angesehen davon, dass solche Lückensucher nur immer mehr Schilder hervorrufen...)
Bei diesen Schildern ist in Deutschland der Ordnungshüter gehalten, nach NUTZEN des Fahrzeuges zu entscheiden.
Wenn Du im LKW pennst, wird er als WOMO genutzt und darf NIT parken, wenn du im WOMO nur Kisten drinne hast, darf er auch NIT parken, weil er eben kein womonutzen erkennbar ist...
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-11 0:47:40
von Tomix
frizzz hat geschrieben:Sorry Medels- ich muss Euch schwer enttäuschen- (angesehen davon, dass solche Lückensucher nur immer mehr Schilder hervorrufen...)
Bei diesen Schildern ist in Deutschland der Ordnungshüter gehalten, nach NUTZEN des Fahrzeuges zu entscheiden.
mich interessiert eigentlich eher, wie Richter entscheiden, denn gottseidank haben nur DIE das sagen.
Ist das bei denen auch so ? Weiß Du das ?
frizzz hat geschrieben:
Wenn Du im LKW pennst, wird er als WOMO genutzt und darf NIT parken, wenn du im WOMO nur Kisten drinne hast, darf er auch NIT parken, weil er eben kein womonutzen erkennbar ist...
den zweiten Teil von diesem Satz versteh ich nicht.
WIE ist das mit den Kisten ?
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-11 8:10:01
von franz_appa
Also Jungs - ehrlich...
Schraubenschlüssel zur Hand?
Schild abschrauben und gut is...
Was nützt die ganze Lückensucherei wenn du eine gefunden hast von der der Mann in Grün nix weiß?
Was nützt mir wenn ich "recht" habe, wenn man gezwungen ist eine Diskussion mit Ordnungshütern zu führen, während das Essen auf dem Herd steht, ich schon 3 Bier getrunken habe oder schon im Bett liege???
Na?? heute schon "recht" gehabt?
Und die Diskussion über den "öffentlichen Raum" der jedem gehört (aber bitteschön von den Gemeinden sauber gehalten werden soll!! ), und dem Raubrittertum betreffs irgendwelcher Parkverbotsschilder... - weiß nicht...
Wenn man merkt: "die wollen "uns" hier nicht" - dann fahr halt weiter, dafür hast du so'n Karren
immer gute Schlafplätze wünscht
natte
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-11 8:36:25
von Pinzlinger
frizzz hat geschrieben:Sorry Medels- ich muss Euch schwer enttäuschen- (angesehen davon, dass solche Lückensucher nur immer mehr Schilder hervorrufen...)
Bei diesen Schildern ist in Deutschland der Ordnungshüter gehalten, nach NUTZEN des Fahrzeuges zu entscheiden.
Wenn Du im LKW pennst, wird er als WOMO genutzt und darf NIT parken, wenn du im WOMO nur Kisten drinne hast, darf er auch NIT parken, weil er eben kein womonutzen erkennbar ist...
Hallo,
steht das mit dem Nutzen auch irgendwo? Weil das wäre andersherum praktisch wenn man mit LKW unterwegs ist und die Wohnbox als Ladung hat.
Ich bin auch dafür das eigentlich der eahre Nutzen entscheidet, nicht was auf dem papier steht, aber interessant ist ob das wo festgelegt ist.
Interessant wäre das in österreich, wo man in Tirol mit LKW unter EURO4 garnicht mehr durch darf; Wenn aber der Nutzen entscheidet ist das mit der Wohnbox hinten schon eindeutig. Andersrum isses auch eindeutig nur sollte es immer gleich gehandhabt werden.
Grüsse
Stefan
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-11 18:52:20
von Tomix
Pinzlinger hat geschrieben:
wo man in Tirol mit LKW unter EURO4 garnicht mehr durch darf
Was ? Man darf in Tirol nur noch mit Euro 4 oder besser fahren ??
Ist das wirklich so ?
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen ...
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-12 15:08:39
von wayko
Ok, ich habe nun doch mal beim ADAC nachgefragt. Die Frage wurde weitergeleitet an die juristische Abteilung. Vorab hat man mir zur Info, wie ein WoMo definiert ist, jedoch das zugeschickt:
Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle
aufweist.
Klärt aber nicht, ob nur diese Eigenschaften zutreffen müssen, oder ob das Fahrzeug als WoMo zugelassen sein muß.
Ansonsten finde ich diese Übersicht des ADAC aber ganz interessant:
http://campingfuehrer.adac.de/ratgeber/ ... e_1_12.pdf
Viele Grüße
Clemens
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-12 15:56:07
von egn
Eine zusätzliche Spalte "Womo > 7,5 t" wäre auch nicht schlecht. Da gibt es dann noch ein paar Besonderheiten, wie z.B.
- regelmäßiges Parken nicht in allg. Wohngebieten, ... in der Zeit von 22-8 Uhr
- TÜV alle 12 Monate
- Mindestabstand 50 m
Und jetzt noch das Gleiche individuell für jedes der EU-Länder.

Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-12 21:56:22
von Pinzlinger
Tomix hat geschrieben:Pinzlinger hat geschrieben:
wo man in Tirol mit LKW unter EURO4 garnicht mehr durch darf
Was ? Man darf in Tirol nur noch mit Euro 4 oder besser fahren ??
Ist das wirklich so ?
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen ...
Leioder isses so, aber alles über 7.5t....
Grüsse
Stefan
Re: für welche Fahrzeuge gilt das WoMo-Zeichen 1048-17 StVO
Verfasst: 2013-06-12 22:27:19
von Tomix
Woodbridge hat geschrieben:
Nehmen wir mal an, da steht ein Schild - kein Wohnmobil und ich stell mich mit einem LKW dahin, ich hab ja schliesslich kein Wohnmobil sondern einen LKW.
Dann kommt der Gemeindediener und sagt -weg da.
Du sagst - Nix da, ich hab nen LKW
Als nächstes kommt dann ein Auto blau -weiss mit blauen Eimern auf m Dach.
...
...
Ne. Da kommt niemand. Das Verbot gilt ja erst ab 22 Uhr (bis zum nächsten Morgen) und um 22 Uhr schlafen alle Gemeindediener. Und am nächsten Morgen darf ich da sowieso ganz generell wieder stehen weil dann auch laut Schild das Womo-Parkverbot endet ...
;-)