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Kurzzeitkennzeichen
Verfasst: 2012-10-26 18:06:37
von notyet
Moin moin,
ich möchte, aus gegebenem Anlaß dieses Thema mal kurz anreißen.
Mein Problem:
Eine geplante Reise nach Nord-Afrika ist vorverlegt worden.
Somit komme ich mit meinem Saison-Kennzeichen (03-11) nicht mehr aus,
den Treffpunkt in Tarifa/Südspanien zu erreichen.
Ich suche somit eine Möglichkeit für die letzten Februar-Tage
das Fahrzeug zu bewegen, um dann ab 01.03. mit den
vorhandenen Kennzeichen weiter zu fahren.
Hat jemand vielleicht Erfahrung, ob man mit Kurzzeitkennzeichen
(maximal 5 Tage gültig) Probleme im Ausland bekommt?
Speziell in Frankreich und Spanien?
Grüße
Juergen
Re: Kurzzeitkennzeichen
Verfasst: 2012-10-26 18:32:48
von egn
Soweit ich weiss ist es nicht zulässig wenn man ein Kurzzeitkennzeichen nutzt solange das Fahrzeug noch ein Saisonkennzeichen hat.
Re: Kurzzeitkennzeichen
Verfasst: 2012-10-26 18:55:27
von Filly
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für Probefahrt und Überführungsfahrt. Deshalb es ist nicht erlaubt, eine Reise damit zu unternehmen. Nicht mal zu Fahrzeugtreffen darf man mit einem Kurzzeitkennzeichen, im Gegensatz zum roten 07er.
Christoph
Re: Kurzzeitkennzeichen
Verfasst: 2012-10-26 19:40:40
von notyet
....ja, das war der Plan.
Saisonkennzeichen abschrauben.
Die KzKz dran.
Am 24. Februar losfahren und am 01.03. die Saisonkennzeichen
wieder dran machen.
Nur meine Versicherung hat große Bedenken, dass es im Ausland
große Probleme geben könnte.
Welche? Keine Ahnung!
Juergen
Re: Kurzzeitkennzeichen
Verfasst: 2012-10-26 19:46:24
von micha der kontrabass
Eine Fahrt nach Portugal wäre keine Überführung sondern eine Ausfuhr,
und dafür gibt es Ausfuhrkennzeichen.
Sowas liegt hier auch noch rum.
Versicherung gibts über den TÜV, dafür muß das Fzg aber in Deutschland abgemeldet werden.
Lass die Saison doch einfach einen Monat früher beginnen und enden, fertig
Gruß
Micha d.k.
Re: Kurzzeitkennzeichen
Verfasst: 2012-10-26 20:13:34
von SvenS
Eine Fahrt nach Portugal wäre keine Überführung sondern eine Ausfuhr,
und dafür gibt es Ausfuhrkennzeichen.
Unter Ausfuhr ist die dauerhafte Ausfuhr zu verstehen, wenn z.B. ein in Deutschland gekauftes Fahrzeug in das Land des Käufers überführt werden soll, wenn Jürgen sein Fahrzeug z.B. nach Portugal verkauft hätte.
Da er aber mit dem Fahrzeug wieder nach Deutschland zurück möchte und dieses ja auch weiterhin die Saisonzulassung behalten soll, ist ein Ausfuhrkennzeichen nicht möglich.
Ein Kurzzeitkennzeichen aber schon, da das Fahrzeug außerhalb der festgelegten Saison nicht zugelassen ist. Offiziell muss er im Fall einer Kontrolle allerdings angeben, dass er gerade auf einer Überführungsfahrt ist, z.B. zu einer Spezialwerkstatt in Portugal

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