Seite 1 von 1
Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht vers.?
Verfasst: 2012-10-21 10:56:05
von ulistah
Tach,
Wir sind letzten Winter nach Afrika aufgebrochen. In Portugal haben wir den Wagen dann bei Verwandten zwischengeparkt und wollen damit in diesem Winter weiter. Um Kosten zu sparen haben wir den Magirus abgemeldet. Für die Weiterfahrt ist mir der TÜV ziemlich egal (kenne ja mein Auto) aber ich wäre gerne versichert. Kann ja sonst schon teuer werden.
Nach einiger Recherche bin ich bezüglich dieses Themas hier im Forum auf diesen Artikel von 2008 gestoßen "Zulassung im Ausland bei Langzeitreise".
Der Artikel trifft schon recht genau das Problem... die Frage nach der Versicherung konnte ich aber nicht endgültig klären.
Konkret: Kann man ein nicht zugelassenes Kfz ohne TÜV im EU-Ausland Haftpflicht versichern?
Könnt ihr mir Tipps geben?
Schon mal besten Dank und frohen Winter
Uli
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-21 11:03:21
von felix
Hallo Uli,
TÜV und Versicherung gegen ja nur in der EU zusammen. Ich gehe daher davon aus, dass es um die Strecke von der EU-Außengrenze bis bei dir vor die Haustür geht. Ich denke das regelt man am einfachsten über ein entsprechendes Kennzeichen:
- Kurzzeitzulassungen benötigen meines Wissens keinen TÜV, haben aber eine Versicherung.
- Ähnliches gilt für eines der verschiedenen Roten Kennzeichen, Oldtimer/Händler/Überführungskennzeichen.
Gerade für den Im- und Export müsste es solche Kannzeichen geben, die genau dein Problem abdecken: Ein mal versichert durch die EU fahren ohne dafür extra ein Auto anzumelden. Eventuell kennt hier jemand Details.
MlG,
Felix
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-21 11:12:15
von danimilkasahne
Hallo Ulli,
... warum vorher prüfen

ob so ein Plan überhaupt (mit damaliger Rechtslage) klappen könnte..
Was spricht gegen eine kurze Zulassung in Portugal und dann reist die Oma als Besitzerin die Reise mit?
...
http://www.portugalforum.org/recht-aemter-behoerden/
Ahoi Daniel
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-21 17:47:34
von ulistah
Dank erstmal für die ersten Antworten.
@Felix:
Ich möchte eigentlich nur von Südportugal nach Tarifa.
Die nächste Frage wäre dann die nach der grünen Karte um nach Marokko einreisen zu können und....
Ob man für Marokko selbst an der Grenze eine Versicherung abschließen kann.
Wir wollen ja gar nicht zurück nach Dt. nur raus aus der EU. Aber auch auf den 300km kann ein Unfall mit Magirus echt teuer werden.
Die normalen Kurzzeitkennzeichen gelten soweit mir bekannt nur in Deutschland. Es gibt wohl Exportkennzeichen, aber ob ich mit denen dann am Zoll Freude hab ist mir noch nicht klar.
@Daniel:
dt. Kfz in Portugal anmelden ist endlos teuer. Die Portugisen halten sich nicht an die entsprechende EU-Regel. Außerdem sind Magieren ziemlich unbekannt da unten und der TÜV viel strenger als hier.
Es muss doch irgendeine Lücke geben wie man ohne TÜV wenigstens kurzfristig die Karre anmelden kann. Wie gelbe Kennzeichen... nur ohne Gelb?!
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-21 18:02:02
von danimilkasahne
Servus,
nach den ersten Beiträgen im o.g. Forum habe ich das mit den hohen Kosten durchaus vermutet.
Damit hier der nächste nicht ohne Not in die Falle tappt - wie viel Geld wurde denn durch das abmelden gespart?
1x HU =
1 Jahr Steuern =
1 Jahr Versicherung =
kennt Portugal denn selber keine Kurzzeitkennzeichen - nur stellt sich das sofort wieder die Frage wie kommt das denn hier her?
Aber ob Zollkenzeichen mitten in Portugal eine Lösung sind - du willst/kannst ja im nächsten Land keinen Import durchführen ....
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-z ... /bestellen
bin gespannt, wie es weitergeht
Ahoi D.
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-21 18:15:04
von danimilkasahne
Frag mal den Stefan Hack, der seit Jahren reist...
http://www.myhomeismycar.com/
AHoi D.
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-23 10:18:05
von ulistah
ALSO!
Es gibt tatsächlich keine richtige Lösung für das Problem. Zoll- Kennzeichen gehen nicht, da ich das Fahrzeug ja nicht aus Dt. exportiere....und eben auch nirgendwo importiere.
Kurzzeitkennzeichen sind in Pt. wohl nicht anerkannt. Werde demnächst mal auf der Botschaft anrufen.
Möglicherweise gehen portugisische Kurzzeitkennzeichen. So wie ich den Laden kenne kann man mit denen dann nicht nach Spananien.
Die Kosten, hätte ich den Magirus nicht stillgelegt, würden sich im Moment auf ungefär 1200.- belaufen. Da wir ja wieterhin in Etappen reisen wollen würden die Kosten für Steuer und Vers. die Reisekosten bei weitem übersteigen...
Fortsetzung folgt
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-23 13:02:14
von HildeEVO
Hi Uli,
manche Dinge muss man halt im Vorfeld überlegen! Manche Kosten kannst Du auch im Ausland nicht abschaffen!!!
Aber egal! Wir waren damals 2009-2010 mit Saisonkennzeichen unterwegs... 05-07 war der zeitraum. Wir sind im Mai los und am 02.06. aus der EU nach Russland ausgereist. Sprich die EU war abgedeckt. In Russland und den folgenden Staaten haben wir manchmal lokale Versicherungen abgeschlossen. Wir haben das Gnaze von der Situation an den Grenzen fest gemacht. Solange dort keine Anstalten gemacht wurden haben wir keine Versicherung abgeschlossen. Manchmal war es obligatorisch, z.B. Turkmenistan!
Wir haben dann in Russland "Blanko" Schilder ohne Stempel an die Hilde geschraubt!
Als wir dann unsere Reiseroute änderten und wir dann doch wieder durch Europa reisen mussten, habe ich mit der Allianz den Deal gemacht dass wir den Haftpflichtbeitrag ganz normal bezahlen (jährlich) und wir haben den Versicherungsschutz schriftlich für die EU bestätigt bekommen! Wir haben auch eine grüne Versicherungskarte bekommen und gut!
TÜV und AU interessiert im Ausland niemand das ist eine nationale Geschichte. Im Ausland sine die Versicherungssummen eh andere als in D daher gibt es eben die IVK.
Klär das doch mal mit Deiner Versicherung ab! Evtl. gibt es da ne Lösung! Probleme wirst Du aber bekommen wenn der Versicherer ein Internet-Direktversicherer war!
Viel Glück
Chris
P.S. Halt uns auf dem Laufenden!
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-23 13:22:10
von egn
Hier die Antwort zum Kurzzeitkennzeichen im Ausland.
Bin ich im Ausland versichert?
Deutsche Kurzzeitkenzeichen bieten auch außerhalb Deutschlands einem gültigen Versicherungsschutz. Falls Sie ins Ausland fahren, empfehlen wir Ihnen, eine grüne Versicherungskarte mitzunehmen. Auf dieser sind alle Länder markiert, in denen ein gültiger Versicherungsschutz gegeben ist.
Der Raum des Versicherungsschutzes ist auf das Gebiet Europas eingegrenzt.
...
Versenden Sie die grüne Karte?
Hierzu müssen Sie uns per E-Mail um den Versand der grünen Karte bitten.
Wenn wir die Anfrage von Ihnen vor 14:00 Uhr erhalten, geht die grüne Karte noch am selben Tag mit der normalen Post raus. Die Portokosten übernehmen wir für Sie.
...
Wozu benötigt man die grüne Karte?
Die grüne Karte können Sie als Nachweis über Ihren gültigen Versicherungsschutz mit sich führen. Falls Sie Überführungen außerhalb Deutschlands vornehmen möchten, empfehlen wir Ihnen, die grüne Karte mitzuführen. Ohne grüne Karte haben Sie auch einen gültigen Versicherungsschutz innerhalb der EU, aber auf der grünen Karte werden die Länder aufgelistet, in denen Sie einen gültigen Versicherungschutz haben.
So können Sie schnell vorzeigen, dass Sie in dem Land, wo Sie die Fahrt tätigen, auch versichert sind.
Es gibt eine EU-Richtlinie, in der geschrieben steht, dass Kennzeichen mit gültigen Versicherungsschutz zu akzeptieren sind.
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-23 13:56:00
von ulistah
@ Chris
War Euer Fahrzeug denn abgemeldet? Solange das Fahrzeug angemeldet ist interessiert auch die Versicherung nicht unbedingt ob der Laster TÜV hat oder nicht.
Falls Hilde nicht angemeldet war, würde mich nochmal genauer interessieren wie Du die Vereinbarung mit der Alianz getroffen hast.
@ Emil
Weder die Zulassungsstelle noch der TÜV noch die Versicherung noch die dt. Botschaft in Pt. konnte mir sagen welche EU-Länder die gelben Nummern (die übrigens bis zu 3 Monaten Geltungsdauer haben) anerkennen.
Wie es scheint...Alle.
Woher stammt denn die von Dir zitierte Textpassage?
LG Uli
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-23 13:57:04
von egn
Der Link steht doch oben.
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-23 14:41:47
von ulistah
Danke
Gruß Uli
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-23 18:17:08
von danimilkasahne
Deine damaligen an "Flucht" erinnernden Rest-Arbeiten liesen nicht das etappenweise Reisen erahnen...
zu den
"gelber Kennzeichen" rate ich zu
§16 STVZO 2. aber u.U. reden wir von verschiedenen Dingen...

falls mal jemand sucht und diesen Thread hier findet
ein passend gelegtes Saisonkennzeichen hätte Sparen & Zulassung behalten bedeuten können...
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-23 18:25:02
von danimilkasahne
eventuell bietet §19 STVZO eine Brücke....
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-23 20:30:59
von ulistah
Kurzzeitkennzeichen können zwar mit grüner Karte geordert werden. Die Gültigkeit beschränkt sich aber auf 5 Tage. Die Info mit 3 Monaten kam vom TÜV und bezog sich vermutlich auf etwas Anderes?!
Dann gibt es die Richtlinie 2010/48/EU. Hab ich von einem anderen TÜV-Menschen und auch der ADAC-Mensch in Brcelona welcher auch für Portugal zuständig ist kennt sie!! In der Richtlinie sind alle Punkte gelistet die eurapaweit gecheckt werden müssen --> Harmonisierung der blabla....
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 072:DE:PDF
Es gibt anscheinen europaweit Prüfstellen die nach diesen Richtlinien prüfen. Theoretisch ist dieses Gutachten dann europaweit gültig. Jetzt muss auf der Zulassungsstelle noch jemand portugisisch

können, dannn....
Naja morgen telefonier ich mit der für den Grenzverkehr zuständigen Stelle vom ADAC. Mal sehen was die so für Ideen haben.
Gute Nacht
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-23 20:35:17
von ulistah
@ Daniel
meinst Du das:
Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge ("Rahmenrichtlinie") (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1) oder
ich glaube die Rl. 2010/48EU ist die aktuelle Version
Gruß Uli
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-23 20:38:20
von ulistah
Code: Alles auswählen
Deine damaligen an "Flucht" erinnernden Rest-Arbeiten liesen nicht das etappenweise Reisen erahnen... :(
war halt kalt und wir waren spät dran....
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-23 21:15:19
von danimilkasahne
ähmm §19 STVZO lautet in etwa so...
§ 19 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland
(1) Soll ein zulassungspflichtiges nicht zugelassenes Kraftfahrzeug oder ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Kraftfahrzeug, dem kein Kennzeichen zugeteilt ist, mit eigener Triebkraft oder ein Anhänger hinter einem Kraftfahrzeug dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung vorbehaltlich des § 16, soweit dies von dem ausländischen Staat zugelassen ist, mit folgender Maßgabe anzuwenden:
1.
Das Fahrzeug darf nur zugelassen werden, wenn durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung im Sinne der Anlage 11 Nummer 3 nachgewiesen ist, dass eine Haftpflichtversicherung nach dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger besteht und wenn der nächste Termin zur Durchführung der Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nach dem Ablauf der Zulassung gemäß Nummer 2 liegt; ansonsten ist eine solche Untersuchung durchzuführen.
2.
Die Zulassung ist auf die Dauer der nach Nummer 1 nachgewiesenen Haftpflichtversicherung, längstens auf ein Jahr, zu befristen. Unberührt bleibt die Befugnis der Zulassungsbehörde, durch Befristung der Zulassung und durch Auflagen sicherzustellen, dass das Fahrzeug in angemessener Zeit den Geltungsbereich dieser Verordnung verlässt.
3.
An die Stelle des Kennzeichens tritt das Ausfuhrkennzeichen. Es besteht aus dem Unterscheidungszeichen nach § 8 Absatz 1 Satz 2, einer Erkennungsnummer und dem Ablaufdatum. Die Erkennungsnummer besteht aus einer ein- bis vierstelligen Zahl und einem nachfolgenden Buchstaben. Das Kennzeichen ist nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 und 8 auszugestalten und anzubringen. Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen dürfen nur nach Maßgabe des § 10 Absatz 12 in Betrieb gesetzt werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 5 nicht vorliegen.
4.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist auf die Ausfuhr des Fahrzeugs zu beschränken und mit dem Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer der Zulassung zu versehen. Zusätzlich kann ein Internationaler Zulassungsschein nach Maßgabe des § 18, auf dem das Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer der Zulassung vermerkt ist, ausgestellt werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Zulassung darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Der Halter darf im Falle des Satzes 3 die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen.
(2) Bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens sind der Zulassungsbehörde zur Speicherung in den Fahrzeugregistern neben den in § 6 Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Halterdaten die in § 6 Absatz 4 Nummer 4 bezeichneten Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und das Ende des Versicherungsverhältnisses sowie die zur Ausstellung der Zulassungsbescheinigung erforderlichen Fahrzeugdaten und bei Personenkraftwagen die vom Hersteller aufgebrachte Farbe des Fahrzeugs mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.
(3) Der Führer eines Kraftfahrzeugs hat die Zulassungsbescheinigung Teil I nach Absatz 1 Nummer 4 mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
(4) Soll ein zugelassenes oder ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen in einen anderen Staat verbracht werden, ist die Zuteilung dieses Kennzeichens unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und der nach § 8 zugeteilten Kennzeichen zur Entstempelung zu beantragen. Die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I ist einzuziehen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist fortzuschreiben. Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2 ... 00011.html
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-24 12:49:48
von HildeEVO
@ Chris
War Euer Fahrzeug denn abgemeldet? Solange das Fahrzeug angemeldet ist interessiert auch die Versicherung nicht unbedingt ob der Laster TÜV hat oder nicht.
Falls Hilde nicht angemeldet war, würde mich nochmal genauer interessieren wie Du die Vereinbarung mit der Alianz getroffen hast.
Stimmt nicht ganz. Die Versicherung hat eine eingeschränkte Haftung wenn der TÜV abgelaufen ist und dies auch im kausalen Zusammenhang des Unfallhergangs gestanden hat!
Ich habe die Hilde im Mai 2009 mit einem Saisonkennzeichen zugelassen. Die Saison war 05-07. ich habe die hilde somit nicht abgemeldet, aber außerhalb der in Deutschland gültigen Zeit im EU-Ausland gefahren! Dort spielt es absolut keine Rolle was TÜV oder die Zulassung betrifft. Man muss in der Regel nationale Versicherungen abschließen! Das wäre bei uns eine "Rosa" Versicherungskarte! Diese bkommt man an den Grenzen bei der Einreise. Fahrzeughalter aus z.B. der Mongolei benötigen eine Solche wenn sie nach Deutschland mit ihrem Auto einreisen! Dasselbe ist auch nötig wenn Du ohne IVK nach Marokko fährst. Das Ganze ist dann mehr oder weniger klar zu erkennen. In Ägypten haben wir viele Zettel mit lustigen Scheckenschriftzeichen bekommen und dafür sehr viel Geld bezahlt! Darauf waren wichtige Stempel! Man kam auch nicht umhin diese Prozedur zu machen.
In Kasachstan, Tadschikistan und Usbekistan hat sich niemand dafür interessiert! Auch im Iran war es egal!
Den versicherungsschutz habe ich über meinen Versicherungsberater wieder aufleben lassen. Er hat das alles für mich geregelt. Mir war nur wichtig dass ich die Zusage schriftlich bekomme. Es war auch dokumentiert, dass ich nicht außerhalb der Saison nach Deutschland fahren darf, bzw. dass der Schutz nur im Gültigkeitsbereich der IVK vorhanden ist!
In wie weit das auf Dich übertragbar ist kann ich nicht sagen... Es wird aber sicher nicht einfach...
Grüße Chris
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-24 20:27:29
von ulistah
Gut den Teil mit §19 hab ich jetzt verstanden. Weis auch nicht was ich da gefunden hatte. Ich glaube die Ausfuhrkennzeichen bewahre ich mal als letzte Möglichkeit im Hinterkopf.
Beim ADAC haben sie sich wirklich Mühe gegeben und mir folgende links geschickt:
-
http://www.finanznachrichten.de/nachric ... ve-007.htm
und
http://www.portugalforum.org/leben-port ... -tuev.html
Die Artikel sind recht alt... vermutlich hat sich an der Situation nicht viel verändert. TÜV im Ausland
geht nicht!
Morgen sprech ich nochmal mit nem anderen Spezialisten vom ADAC.
Hasta pronto
Uli
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-26 14:05:19
von ulistah
FAZIT:
Wie eigentlich die Meisten ahnten --> Es geht einfach nicht.
Kurzzeitkennzeichen --> In Portugal nicht anerkannt
Ausfuhrkennzeichen --> gibts nur mit TÜV
Anmelden in Portugal --> ein nicht zu unterschätzender bürokratischer Akt, außerdem hohe Kosten (Aber wohl der letzte Weg)
Gewaltigen Fehler gemacht
Kommt nicht wieder vor.
An Alle die was zu diesem Thema suchen ...
TUT ES NICHT
Mit besten Grüßen
Uli
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-26 18:51:41
von lura
Beim Ausfuhrkennzeichen wäre ich vorsichtig, das ist nach meinen Info's eine einbahnstraße, einmal darauf angemeldet, bekommt man das Auto in D nie wieder zugelassen. Es soll ja ausgeführt werden.
Bernd
Re: Nicht zugelassenen Magirus im EU-Ausland Haftpflicht ver
Verfasst: 2012-10-27 11:21:35
von ulistah
Code: Alles auswählen
Kurzzeitkennzeichen in Portugal scheint sehr wohl zu gehen
Vergleichbare Infos gibt es einige. In einem der weiter oben geposteten links finden sich auch Kurzzeitkennzeichen die mit grüner Karte erworben werden können (online).
Vielleicht ist das auch eine Grauzone. Der für den EU Grenzverkehr zuständige Mensch beim ADAC hat jedoch vor der Verwendung dringend abgeraten... mit dem Hinweis dass die Portugiesen das Kennzeichen nicht anerkennen.
Damit verschiebt sich das Problem. Ich habe zwar ein theoretisch gültiges Kennzeichen das mich aber zum Leckerbissen für die GNR macht. Das kann ziemlich nach hinten losgehen.
Das Andere Problem ist:
Früh zur Zulassungsstelle,
ins Flugzeug nach Faro,
zum Laster und dann in vier Tagen zur nächsten TÜV- Station in Dt..... auch nicht ganz einfach.
Ausfuhrkennzeichen bekommt man eh nur mit gültigem TÜV
Mit besten Grüßen Uli