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Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-19 10:41:28
von biglärry
Wer mal von den im Net kursierenden "urban legends" abkehren und wissen will welche Regelungen und Bestimmungen es in Wirklichkeit in Europa für Reisen im Wohnmobil gibt, sollte sich die aktuelle "promobil" Juni 2012 Ausgabe 6, kaufen. Dort gibt es auf den Seiten 6 bis 16 den Artikel "Alles was sie vor der Reise wissen müssen" Informationen über Umweltzonen, Verkehrsbestimmungen, Übernachten im Reisemobil, Strassengebühen für Reisemobile, Dieselpreise im Vergleich und noch einige Hintergrundinfo im Allgemeinen. Alles gut zu wissen.

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-19 11:55:10
von egn
Eine Suche nach "Adac CAM22" hilft auch weiter.

Ansonsten gibt es gerade für Fahrzeuge über 3,5 t viele unterschiedliche Regelungen bezüglich Verkehrsschildern mit dem LKW Symbol. Bei einigen gelten die Regelungen für alle Fahrzeuge über 3,5 t, bei anderen nur für Fahrzeuge die zum Güterverkehr bestimmt sind. Ein Blick in die lokalen Gesetze hilft weiter.

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-19 12:09:34
von marcus70
Ein für mich wichtiger und unklarer Punkt. In D gilt dann ein generelles Verbot über 3,5 t. Wie ist das in anderen Ländern? Speziell f, Ch, I, Gr. Bin da immer eher übervorsichtig und wende die deutsche Regelung an.
Liebe Grüße
Marcus

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-19 13:05:28
von biglärry
Hier geht es nur um Fahrzeuge mit Womozulassung, Gewicht ist in den verschiedenen Beiträgen bis oder über 3,5 to für die jeweiligen Regelungen angegeben.

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-20 15:21:08
von Turi
Außerhalb von Campingplätzen und Privatgrundstücken darf man sich mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil nur aufhalten, wenn die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs wieder hergestellt werden muss

Bzw. die Fahrtüchtigkeit des Fahrers :joke:

Der Bericht ist auch etwas irreführend geschrieben.
Nach mir darf man auf jedem Parkplatz, der nicht für Wohnmobile verboten ist, parken wie jedes andere Fahrzeug das für die Strasse zugelassen ist.
Was man nicht darf ist Camping betreiben, kein Tisch und keine Stühle vor der Hütte.
Wir schlafen schon seit Jahren an diversen Stellen in ganz Europa und hatten noch nie grössere Probleme, ab und zu mal eine Diskussion, weggefahren sind wir noch nie.
Sei es auf Wanderparkplätzen oder Rastplätzen.
Wenn man im Fahrzeug bleibt, bzw. schläft, wurde das bei uns akzeptiert, immer mit der Aussage, dass man am nächsten Morgen weiterfährt.
Mehrere Tage am gleichen Platz gibt sicher Probleme.
Ansonsten sind Kurzzeitpark/Rastplätze mit Stunden- oder Tageangabe ausgeschildert.
Auch die letzten 4 Tage im Fränkischen unterwegs ohne Probleme.
Nur nicht beirren lassen, kein Polizist wird die Verantwortung für eine Fahrt im angetrunkenen Zustand verantworten wollen, ansonsten soll er das schriftlich bestätigen :blush: .
Gruss Turi

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-20 15:31:10
von egn
Er übernimmt nicht die Verantwortung dafür sondern schickt einen kostenpflichtigen Abschleppwagen der das Fahrzeug zum nächsten Campingplatz schleppt. :joke:

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-20 15:43:48
von Vario 815 DA
Turi hat geschrieben: Nur nicht beirren lassen, kein Polizist wird die Verantwortung für eine Fahrt im angetrunkenen Zustand verantworten wollen, ansonsten soll er das schriftlich bestätigen :blush: .
Gruss Turi
Von wegen, in Holland hieß es, das Fahrzeug darf stehen bleiben, die Insassen bitte ins Hotel.

:motz:

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-20 15:43:58
von biglärry
Turi hat geschrieben:
Außerhalb von Campingplätzen und Privatgrundstücken darf man sich mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil nur aufhalten, wenn die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs wieder hergestellt werden muss

Falls obenstehendes Zitat so kopiert online steht ist es ein Schreibfehler, es geht einzig und allein im offiziellen Text um die Fahrtüchtigkeit des Fahrers und nicht des Fahrzeugs. :dry:

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-20 15:50:21
von Turi
so steht es im obigen Link.

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-20 16:03:30
von Turi
Er übernimmt nicht die Verantwortung dafür sondern schickt einen kostenpflichtigen Abschleppwagen der das Fahrzeug zum nächsten Campingplatz schleppt.
Da schleppt keiner ohne Grund, da muss er mich schon "mitschleppen".
Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird da eher keiner riskieren, würde mir das noch einiges kosten lassen.
Bitte Name, Dienstgrad und Dienststelle, da wird dann so mancher Cop doch schwach, vor allen Dingen wenn kein Grund dazu besteht, auch für die gilt die Verhältnismässigkeit.
Aber wie gesagt, ich bin seit 1978 in ganz Europa unterwegs und hatte bisher noch kein grösseres Problem, habe bis jetzt mit allen den Rank gefunden.
Ausser mit dem Herrn Oberförster in Heidelberg, der meinte ob wir hier im Wald stehen dürfen, als ich sagte;denke schon :)
da meinte er; siiicher nicht :motz: da waren wir aber mit dem Frühstück schon fast fertig und durften dank seiner Grosszügigkeit fertig frühstücken vor der Abfahrt.
Gruss Turi

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-20 17:48:55
von Bluekat
Der Bericht ist auch etwas irreführend geschrieben.
All diejenigen, welche diesen Link intensiv und aufmerksam gelesen haben, müßten eigentlich zu am Schluß kommen, dass dieser Bericht völliger Müll ist...

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-21 22:49:29
von Geishardt
Turi hat geschrieben:
Er übernimmt nicht die Verantwortung dafür sondern schickt einen kostenpflichtigen Abschleppwagen der das Fahrzeug zum nächsten Campingplatz schleppt.
Da schleppt keiner ohne Grund, da muss er mich schon "mitschleppen".
Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird da eher keiner riskieren, würde mir das noch einiges kosten lassen.
Bitte Name, Dienstgrad und Dienststelle, da wird dann so mancher Cop doch schwach, vor allen Dingen wenn kein Grund dazu besteht, auch für die gilt die Verhältnismässigkeit.
Aber wie gesagt, ich bin seit 1978 in ganz Europa unterwegs und hatte bisher noch kein grösseres Problem, habe bis jetzt mit allen den Rank gefunden.
Ausser mit dem Herrn Oberförster in Heidelberg, der meinte ob wir hier im Wald stehen dürfen, als ich sagte;denke schon :)
da meinte er; siiicher nicht :motz: da waren wir aber mit dem Frühstück schon fast fertig und durften dank seiner Grosszügigkeit fertig frühstücken vor der Abfahrt.
Gruss Turi
Turi,

in Deutschland ist trotz Deiner Meinung, die Rechtslage ganz eindeutig anderer Auffassung.

Öffentliche Vekehrsfläche:
Das Wohnmobil darf überall wo erlaubt parken. Jedoch nur ohne Insassen. Wenn in dem Wohnmobil übernachtet wird, stellt dies eine als unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes dar. Die Ausnahme ist, wenn es der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit des Fahres dient.

Hierzu gibt es bereits eine Entscheidungen. Der Fahrer erklärt, er habe nach dem abstellen des Fahrzeuges Alkohol getrunken und könne daher nicht wegfahren. Das Gericht erkannte auf unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes, da der Fahrer die Fahruntüchtigkeit bewußt herbei geführt hat.

Gruß
Bernd

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-21 22:52:37
von Geishardt
doppelt

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-21 23:52:30
von Bluekat
Das Wohnmobil darf überall wo erlaubt parken.

Richtig!
Jedoch nur ohne Insassen.
Falsch!

Lediglich das Nächtigen im WOMO ist eine unerlaubte SN d. öff. Verkehrsraumes, außer

-es der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient, oder
-sich das Fahrzeug auf öffentlich zugänglichen Wohnmobilstellplätzen befindet

Im Übrigen geht Parken mit Insassen gar nicht, da es sich hier um Halten handelt. Erst mit dem Verlassen des Fahrzeuges wird Halten zum Parken i.S.d.G.

Wenn ich auf einem Parkplatz stehe und im WOMO zu Mittag esse, halte ich.
Wenn ich auf dem selben Parkplatz zum Mittagessen in die Kneipe gehe, parke ich.

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-22 0:15:38
von biglärry
OK, ehe Ihr Euch jetzt wieder Klugscheissert, hier der ofizielle Text: "...eine Übernachtung ausserhalb von Camping-und Stellplätzen zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt (und hier ist eindeutig um wessen fahrtüchtigkeit es geht) , teils regionale Verbote". Spitzfindigkeiten hin oder her, meine Erfahrung der letzten Jahre zeigt dass einzig freundliches Auftreten gegenüber den Ordnungshütern ausschlaggebend ist ob man mit der "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" durchkommt oder nicht. Aber wieso sollte man in Deutschland, das Land mit den schönsten Stellplätzen und CP's überhaupt, irgendwo stehen wollen wo es nicht erlaubt ist? Falls doch, hat mir ein freundliches "anklopfen" beim nächsten Landwirt immer noch die schönsten Plätze beschert. Dieses künstliche "Aufblasen" und Polizisten nach Namen und Dienstnummern fragen Ihnen gar mit Dienstaufsichtsbeschwerden kommen, geht IMMER nach hinten los, aber ist jedem selbst überlassen ob er es bequem und einfach haben will oder auf die harte Tour. Der einzige der uns mal dumm und peinlich kam war ein aufgeblasener belgischer Zwerg in Gummihose und mit Titel Jagdaufseher. Der wollte uns nicht haben und eh der nen Herzkasperl bekam vor lauter Aufregung haben wir uns gütlich von ihm getrennt.

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-22 7:57:48
von steyr12M18
Jagdaufseher, Förster,Jäger allgemein,Beamte der Bundesforste und Fischereiaufseher sind die grössten Feinde der "Wildcamper"

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-22 17:01:02
von Pinzlinger
biglärry hat geschrieben:
Turi hat geschrieben:
Außerhalb von Campingplätzen und Privatgrundstücken darf man sich mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil nur aufhalten, wenn die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs wieder hergestellt werden muss

Falls obenstehendes Zitat so kopiert online steht ist es ein Schreibfehler, es geht einzig und allein im offiziellen Text um die Fahrtüchtigkeit des Fahrers und nicht des Fahrzeugs. :dry:

Das würde dann heissen dass ich meine Motorrevision dort machen kann ;) ....

denke an einen ungewollten Schreibfehler ...

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-22 17:35:59
von Speed5
edit wegen,

was misch ich mich hier ein....

gruß Michael

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-23 0:04:56
von Geishardt
Bluekat,

Auf die Entscheidung des OLg Schleswig, kann ich im Moment nicht zugreifen. Ich sehe auch keinen Sinn darin sie anzufordern.

Der Beschluss wurde im Internet vielfach erwähnt. Leider ist der Beschluss nirgendwo als Zitat zu finden. Die Veröffentlichung der Rechtschutzversicherung "ARAG" erscheint mir glaubhaft.

Dort wird die Entscheidung wie folgt dargelegt. "Es würde sich nur dann um ein zulässiges vorübergehendes Parken auf öffentlichen Parkplätzen handeln, wenn sich der Fahrer mit einem kurzen Nickerchen von einer langen Fahrt erholen wolle (OLG Schleswig-Holstein, AZ: 1 Ss Owi 33/02)."

Von Übernachtung ist keine Rede. Auch das Verbringen eines Tages auf einem öffentlichen Parkplatz in einem Wohnmobil, kann eine rechtsw.Nutzung sein.

Deine Definition von "parken" ist falsch.

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. § 12 Abs. 2 STVO

Gruß
Bernd

Re: Gesetzliche Bestimmungen und Regeln in Europa

Verfasst: 2012-05-30 0:53:51
von Robert-K
Es erscheint einfacher an Plätzen zu stehen die niemanden interessieren :joke:
Und davon gibts satt und genug..
Folge den Hinweisschildern in den Gemeinden :D