In der EU Einfuhrzoll zahlen bei mehr als 3-J Abwesenheit
Verfasst: 2012-04-13 15:27:56
Da finde ich doch folgenden Hinweis bei Woick in der Rubrik Frachtfähren:
"Alle Fahrzeuge und Waren aus der EU, die sich länger als 3 Jahre außerhalb der EU befanden, werden bei der Rückkehr in die EU zoll-
und einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Das sind rund 30 % auf den Zeitwert."

"Alle Fahrzeuge und Waren aus der EU, die sich länger als 3 Jahre außerhalb der EU befanden, werden bei der Rückkehr in die EU zoll-
und einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Das sind rund 30 % auf den Zeitwert."
