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Änderungen in Frankreich bei Verkehrsordnungsregeln

Verfasst: 2012-01-05 17:06:52
von biglärry
Achtung für Frankreichreisende, dort gibt es ab 5 Januar einige Neuerungen bei Verkehrsordnungsregeln. Wer sich z.b. beim telefonieren ohne "Freihand-Kit" erwischen lässt, ist fortan um 135 euro und drei Punkte leichter (vorher 35 euro ). Die Benutzung von Radarwarngeräten ist von nun an gänzlich verboten und wird mit 1.500 euro geahndet und 6 Punkten belegt. Was mich bei dieser Regelung etwas intrigiert ist dass die Regel auch bei Kombigeräten mit Navi gilt und wie genau das definiert wird, das gibt wohl noch viel Diskussionsstoff wenn man kontrolliert wird und den Autoritäten dumm kommt und sie deshalb etwas genauer kontrollieren. Das eingeschaltet haben eines anderen Bildschirmes ausser Navi, also Fernseh, Video oder Smartphone-Filmchen, kostet ebenfalls 1.500 euro und 3 Punkte (vorher 135 euro). Fahren auf dem Sicherheitsstreifen auf der Autobahn, 135 euro- drei Punkte. Nurmal diese paar Änderungen herausgepickt, gibt sicher noch andere Neuerungen.

Wie Frankreich das mit den Punkten bei Ausländern händelt weiss ich nicht genau, Lux. hat z.b. mit Deutschland ein Abkommen dass die Punkte aus dem Ausland, jeweils auch im Heimatland angerechnet werden

Re: Änderungen in Frankreich bei Verkehrsordnungsregeln

Verfasst: 2012-01-05 17:37:22
von möp
biglärry hat geschrieben:Wie Frankreich das mit den Punkten bei Ausländern händelt weiss ich nicht genau, Lux. hat z.b. mit Deutschland ein Abkommen dass die Punkte aus dem Ausland, jeweils auch im Heimatland angerechnet werden
bist du dir da sicher?

leider ohne gescheite quelle:
Was auch kaum ein deutscher Autofahrer weiß: Wenn er Strafpunkte im Ausland gesammelt hat, die - etwa aus Dänemark oder Polen - nach Flensburg gemeldet werden, hat dies auf sein Flensburger Punktekonto keinerlei Auswirkung. "Flensburg ist das Wurscht", so ADAC-Sprecher Maurer. Immen vom KBA stellt klar: "Wir erfassen keine Bußgeldverstöße und Punkte aus dem Ausland, nur Fahrverbote". Die werden eventuell nur bei einer Beurteilung der Fahreignung herangezogen.

Re: Änderungen in Frankreich bei Verkehrsordnungsregeln

Verfasst: 2012-01-05 18:01:04
von biglärry
möp hat geschrieben:bist du dir da sicher?

Ich hab gerademal eine Anfrage diesbezüglich an einen Bekannten beim zuständigen Amt abgeschickt, mal sehen ob Er antwortet und ich geb dann bescheid.

Re: Änderungen in Frankreich bei Verkehrsordnungsregeln

Verfasst: 2012-01-12 16:57:11
von biglärry
Antwort hat etwas länger gedauert wegen Urlaub. Aber die offizielle Antwort ist dass in ganz Europa die Punkte bei Vergehen im Strassenverkehr NICHT länderübergreifend angerechnet werden. Anders ist das bei Gerichtsurteilen wie z.b. Führerscheinentzug usw. , das gilt dann europaweit und nicht nur in dem Land wo das Urteil ausgesprochen wurde und rechtskräftig ist.

Re: Änderungen in Frankreich bei Verkehrsordnungsregeln

Verfasst: 2012-01-12 20:07:51
von möp
biglärry hat geschrieben:Anders ist das bei Gerichtsurteilen wie z.b. Führerscheinentzug usw. , das gilt dann europaweit und nicht nur in dem Land wo das Urteil ausgesprochen wurde und rechtskräftig ist.
falls mir mein deutscher führerschein in deutschland entzogen wird darf ich auch in keinem andrem land fahren, dass ist richtig

wenn ich aber ein fahrverbot in frankreich bekomme kann ich weiterhin legal in allen andern ländern auto fahren

Re: Änderungen in Frankreich bei Verkehrsordnungsregeln

Verfasst: 2012-01-12 21:06:35
von Kostas
bei einem Fahrverbot: ja, bei einem Führerscheinentzug: nein....

Re: Änderungen in Frankreich bei Verkehrsordnungsregeln

Verfasst: 2012-01-13 9:55:56
von Gwenn
Auch hier gibt es wieder eine ganz klare Stellungnahme: Kommt darauf an ... :p

Einige Staaten haben bestimmte Rechtshilfe- und Vollstreckungsabkommen geschlossen, die durchaus die Bestrafung für im Ausland begangene Verkehtsdelikte nach dem Recht des Wohnsitzlandes ermöglichen. So ist es theoretisch möglich, dass ein Deutscher wegen eines in Österreich begangenen Deliktes Punkte in Flensburg bekommt. Doch was die Regierungen beschließen, ist nicht immer das, was die Justiz auch praktiziert. In der Regel zeigt sich die nationale Justiz nur selten bereit, ausländische Behördenentscheiden einfach so zu übernehmen, ohne selbst in der Sache entscheiden zu können.

Marcus