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Frage an die Schweizer

Verfasst: 2010-03-14 17:26:34
von Bustreter
Ich will am 27.3.2010 durch das kleine Ländle fahren...( lkw 5 to.. mit Wohnkoffer ) Richtung Genua....
über die Fahrverbote und Abgaben bin ich informiert....
aber es gibt ja immer wieder so regionale Festtage wo dann wegen der Einheimischen doch ein Lasterfahrverbot besteht diese sind nicht oder nur super schlecht zu finden....gibt es da was was ich wissen sollte?????????????

gruß christoph

Wann feiern die Schweizer?

Verfasst: 2010-03-14 18:02:28
von Stationsvorsteher
Verehrter Bustreter Christoph,

schon mal diese Liste der Schweizer Ereignis- und Feiertagebesucht,
odrrr?

Grüße aus dem finstersten Odenwald

Richard

Verfasst: 2010-03-14 18:52:35
von matthiasbut
Hoi Christoph
Wenn dein LKW als Wohnmobil eingetragen ist, müssen dich weder Sonntagsfahrverbote, Feiertag noch Dossierstellen an Gotthard und San Berardino stören.
Als Wohnmobil egal wieviel Tonnen gibts nur die pauschale LSVA, bei LKW Fahrverbote darfst du fahren nur wenn Reisecar verboten sind wäre es eigentlich auch verboten.
Gruss
Matthias

Verfasst: 2010-03-14 20:03:52
von Bustreter
lkw 5 to.. mit Wohnkoffer
keine womozulassung der link von richard ist das was ich gesucht habe
sieht so aus als ob es geht....

Verfasst: 2010-03-14 21:34:12
von Teko1911
matthiasbut hat geschrieben:bei LKW Fahrverbote darfst du fahren nur wenn Reisecar verboten sind wäre es eigentlich auch verboten.
:mad: Das hatten wir doch schon 1000x und immer noch begreifen das einige nicht!!!! Für eine WOMO >3.5Tonnen gelten in der Schweiz weder das Verbot für Lastwagen (2.07 gemäss SSV), noch das Verbot für Gesellschaftswagen (2.08 gemäss SSV), noch das kombinierte (Lastwagen/Gesellschaftswagen)!!!!

Es gelten ausschliesslich die Verbote:

Allgemeines Fahrverbot (2.01)
Verbot für Motorwagen (2.03) und die kombinierten (2.13 + 2.14)
alle Gewichts und Mass Verbotsschilder (2.16 - 2.20)
Überholen verboten (2.44)
Mindestabstand (2.47)
Überholen für Lastwagen verboten (2.45)


Link zur Info

Zur schweizer Definition bezüglich Verbot für Lastwagen (2.07 gemäss SSV) und Verbot für Gesellschaftswagen (2.08) muss man sagen....die Formulierung im Text der Verordnung massgebend ist:

Das «Verbot für Lastwagen» (2.07) gilt für alle schweren Motorwagen zum Sachentransport. <-- SACHENTRANSPORT
Ein WOMO ist klar kein Fz zum Sachentransport!!

Das «Verbot für Gesellschaftswagen» (2.08) gilt für alle Gesellschaftswagen. <--GESELLSCHAFTSWAGEN
Gesellschaftswagen werden gemäss VTS definiert: "«Gesellschaftswagen» sind schwere Motorwagen zum Personentransport mit mehr als neun Sitzplätzen einschliesslich Führer oder Führerin"
Ein WOMO kann aber nicht mehr als 9 Sitzplätze haben und somit fällt es nicht darunter!!!

Ich weiss es gibt viele Seiten im Web wo was anderes behaupten aber diese Infos sind leider falsch!!! Ich habe das genau deswegen direkt bei Bundesamt für Strassen ASTRA abgeklärt da sogar die Fahrlehrer in der Schweiz den Fahrschülern solchen Mist erzählen!!!!

Gruss Christian

Verfasst: 2010-03-14 21:55:33
von matthiasbut
Ich habe das genau deswegen direkt bei Bundesamt für Strassen ASTRA abgeklärt da sogar die Fahrlehrer in der Schweiz den Fahrschülern solchen Mist erzählen!!!!

Und wem glaub ich jetzt ?

Meinem Fahrlehrer und dem Prüfungsexerte, welche mich in Sargans in ein Gesellschaftswagen Fahrverbot locken wollten oder dem ASTRA ?

Deine ASTRA Anfrage und der Gesetzestext lassen mich aber auch glauben, dass es so ist wie du sagst.
Hast du eine schriftliche Antwort vom ASTRA ?
Man könnte sowas ja mitführen um Unkentnisse unserer Gestzeshüter zuvor zukommen.

Gruss
Matthias

Verfasst: 2010-03-14 22:01:32
von wohnmog
Vielleicht begreifen das ja nicht alle, doch wieder andere können wohl auch nicht richtig lesen :eek:
KEIN WOHNMOBIL :wack:

Verfasst: 2010-03-14 22:02:28
von Teko1911
"Man könnte sowas ja mitführen um Unkentnisse unserer Gestzeshüter zuvor zukommen."

Auch die sind nicht Vollkommen, die lernen in der Polizeischule sicher nicht was ein WOMO nun darf oder nicht....ein befreundeter Polizist welcher selber einen DURO hat, hat mal das gleiche behauptet. Erst als ich im das so dargelegt hab, hat er gemerkt dass er auf dem Holzweg war....

Also ich glaube sicher dem ASTRA und dem Leier der Führerprüfungen des SVA Bern!!! Zumal ich vom Letzteren noch ein Mail habe wo er das richtig stellt. Somit habe ich meine Bürgerliche Pflicht getan und mich informiert. Sollte nun einer das Gegenteil behaupten ist mir das dann Wurst, denn ich kann nichts dafür dass eine Amtsstelle falsch Infos ausgibt......

Das ASTRA gibt leider nur mündliche Auskünfte, die haben wohl Angst dass man es gegen eine Behörde verwenden könnte....
Gruss Christian

Verfasst: 2010-03-14 22:05:11
von Teko1911
wohnmog hat geschrieben:Vielleicht begreifen das ja nicht alle, doch wieder andere können wohl auch nicht richtig lesen :eek:
KEIN WOHNMOBIL :wack:
Tja die Brillen sind wohl sehr arg verschmutzt......

Hoi Christoph
Wenn dein LKW als Wohnmobil eingetragen ist, müssen dich weder Sonntagsfahrverbote, Feiertag noch Dossierstellen an Gotthard und San Berardino stören.
Als Wohnmobil egal wieviel Tonnen gibts nur die pauschale LSVA, bei LKW Fahrverbote darfst du fahren nur wenn Reisecar verboten sind wäre es eigentlich auch verboten.
Gruss
Matthias
Meine Antwort bezieht sich auf das...und da steht klar "LKW als WOMO"!!!!

Verfasst: 2010-03-15 0:22:19
von Kostas
Teko1911 hat geschrieben: .....Meine Antwort bezieht sich auf das...und da steht klar "LKW als WOMO"!!!!
Tja.... ein LKW, der als WOMO genutzt wird, ist und bleibt ein LKW,solange nix anderes in den Papieren steht...

Darauf beruht hier wohl die Verwirrung. Wenn er tatsächlich als WOMO eingetragen ist,sollten wir uns abgewöhnen,dann noch von LKWs zu reden...

Ein Nagel,an den ich Kleider hänge, bleibt ein Nagel und kein Kleiderhaken....

Verfasst: 2010-03-15 10:47:34
von Bustreter
wohnmog hat geschrieben:Vielleicht begreifen das ja nicht alle, doch wieder andere können wohl auch nicht richtig lesen :eek:
KEIN WOHNMOBIL :wack:
danke magmog


ich verstehe die Aufregung nicht das nächste mal werde ich es rot einfärben....mir ging es um die regionalen Fahrverbote welche (möglicherweise) extra auf die regionalen Stammesfürsten der einzelnen Hinterwaldtäler zugeschnitten sind .
gruß und dank ch.

Fahrverbot

Verfasst: 2010-03-15 12:28:43
von Reisender
Hallo

Mal eine Seite, die auf mehrere Länder in Europa eingeht

http://www.oeamtc.at/netautor/pages/res ... 98427.html

Man beachte, das einige Länder (Italien und Frankreich) ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge hat und nicht nur für LKW!!

Gruß aus Italien

Reisender

Verfasst: 2010-03-15 16:09:45
von Wombi
Also ich les bei Italien was anderes !!!!!!
Betroffene Fahrzeuge Fahrzeuge und Fahrzeug­kombinationen zur Güterbeförderung mit einem höchst­zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t
Gebiet auf allen italienischen Straßen außerhalb der Wohnzentren
Gruß, Wombi

Verfasst: 2010-03-15 17:04:26
von Reisender
Hallo


Hast Recht!!
Dann ist nur Frankreich ein Problem.

Gruß aus Italien

Reisender

Verfasst: 2010-03-15 17:34:06
von MB2031
Reisender hat geschrieben:Hallo


Hast Recht!!
Dann ist nur Frankreich ein Problem.

Gruß aus Italien

Reisender
:lol: Blödsinn................. :(

La circulation des véhicules ou ensemble de véhicules affectés aux transports routiers de marchandises de plus de 7,5 tonnes de poids total autorisé en charge est interdite les samedis et veilles de jour férié à partir de 22 heures jusqu'à 22 heures les dimanches et jours fériés.

Wenn das Fahrzeug als SOKFZ WOMO zugelassen ist kann man am Wochende in Frankreich fahren.

Liebe Grüsse

Werner :cool:

Verfasst: 2010-03-15 17:36:26
von Wombi
Danke Werner.....

Ich hatte schon Schweißperlen auf der Stirn..... hab mit in Fr. nämlich noch nie Gedanken gemacht..... puhhhhh.


Gruß, Wombi

Verfasst: 2010-03-16 11:19:11
von Mogros
Hallo Bustretter

Vergiss die regionalen Feiertage! In der Verkehrsregelnverordnung ist ganz klar geregelt, an welchen Feiertagen das Fahrverbot gilt:
Verkehrsregelnverordnung (VRV)
Art. 91 Grundsatz (Sonntags- und Nachtfahrverbot)
1 Das Sonntagsfahrverbot gilt an allen Sonntagen und an den folgenden Feiertagen: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten und am 26. Dezember, wenn Weihnachten nicht auf einen Montag oder Freitag fällt. Wird in einem Kanton oder Kantonsteil einer dieser Tage nicht gefeiert, so gilt dort auch das Sonntagsfahrverbot nicht.
hier noch der Link dazu:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_11/a91.html

Gruss
Chrigu

Es könnte so einfach sein, wenn man dort schauen würde, wo's klar geregelt ist... aber man kann auch seitenlange Beiträge am Thema vorbei schreiben.

Verfasst: 2010-03-16 11:24:15
von Bustreter
danke chigru / mogros

Verfasst: 2010-03-16 13:55:23
von kochi
Bekommst als Womo nich auch ne H-Zulassung oder magst net?

kochi

Verfasst: 2010-03-16 16:55:57
von Bustreter
kochi hat geschrieben:Bekommst als Womo nich auch ne H-Zulassung oder magst net?

kochi
der tüv mag net!!muß mal wieder bohren gehen