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Mit dem Oldie durch die Schweiz

Verfasst: 2010-01-26 21:21:49
von McDeutz
Hallo,
Wir wollen Anfang Mai für ca 4 Wochen nach Sardinien / Korsika.
Wie ist es nun mit der Maut durch die Schweiz mit unserem WoMo mit H Zulassung ??
War da nicht mal was mit einer Mautbefreiung??
Vielen Dank,
Stephan

Verfasst: 2010-01-26 21:25:09
von Kami
an der Grenze beantragen...


GRuss

Kami

Verfasst: 2010-01-26 22:02:42
von McDeutz
@Kami
Muss ich das an der Grenze machen,oder kann ich das schon vorher beantragen bzw den Antrag irgentwo runterladen???
Danke,Stephan

Verfasst: 2010-01-26 22:05:32
von captain T
Geht nur an der Grenze. Ich hatte das Papier hier mal reingestellt als Muster, weil die Freundlichen an der Grenze manchmal überfordert sind. Beantrage es auch gleich für die Rückfahrt wieder, sonst hast du noch mal Stress an der Grenze.

viele Grüße

Captain T

Verfasst: 2010-01-26 22:06:29
von Wilmaaa

Verfasst: 2010-01-26 22:07:13
von Kami
m.w. nur am Zoll bei Einreise


Gruss

Kami

Verfasst: 2010-01-26 22:25:16
von captain T
Ja , aber jedesmal bei der Einreise. D.h. bei Transit bei der Hin- und Rückfahrt. Ich habe das selbst erlebt und beim nächsten Mal auf Nachfrage eine Bescheinigung für beide Fahrten gekriegt.

Verfasst: 2010-01-26 22:33:02
von Die Nomaden
Ich kaufe immer ein 10ner Ticket an der Grenze , ist ein Jahr ab Kaufdatum gültig , und für uns günstiger weil wir immer in der Schweiz an der Grenze zu Italien übernachten .

Bild Gruß Dieter

Verfasst: 2010-01-26 22:35:30
von Kami
du wirst es nciht glauben - aber die Befreiung ist für Oldtimer noch günstiger...


Gruss

Kami

Verfasst: 2010-01-26 22:41:35
von captain T
jo Mann

Verfasst: 2010-01-27 10:01:14
von jonson
Faktisch umsonst :D

Verfasst: 2010-01-27 16:55:56
von MB 1017 A
Gehen die Eidgenossen nach H Zulassung oder reicht es , wenn die Fuhre älter als 20 ist oder so ?? Oder anders ??
Vielleicht haben die ja auch ein Herz für Youngtimer..

Verfasst: 2010-01-27 17:04:55
von Kami
no chance
Eidgenössische Zollverwaltung hat geschrieben:Ausnahmen
Folgende in- und ausländisch immatrikulierte Fahrzeuge sind von der Abgabe ausgenommen:

* Militärfahrzeuge mit Militärkontrollschildern oder mit Zivilkontrollschildern und einem Aufkleber M+
* Fahrzeuge der Polizei, der Feuer-, Öl- und Chemiewehr, des Zivilschutzes sowie Ambulanzen
* Fahrzeuge, mit denen konzessionierte Personentransporte durchgeführt werden
* landwirtschaftliche Fahrzeuge (grüne Kontrollschilder)
* Fahrzeuge mit schweizerischen Tagesschildern
* Nicht ordentlich immatrikulierte Fahrzeuge mit Händlerschildern (ausgenommen Exportfahrzeuge)
* Fahrschulfahrzeuge, soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einer registrierten Fahrschule immatrikuliert werden
* Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind
* Motorwagen mit elektrischem Antrieb
* Wohnanhänger und Sachentransportanhänger für Schausteller und Zirkusse
* Raupenfahrzeuge
* Transportachsen
* Auf vorgängiges Gesuch an die Oberzolldirektion hin:
Fahrten aus humanitären Gründen oder gemeinnützige, nicht kommerzielle Fahrten
Gruss

Kami

Verfasst: 2010-01-27 18:20:31
von captain T
Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind

Genau das ist bei unseren deutschen Scheinen das Problem. Ich musste dem Feundlichen erklären, dass das H dafür steht. Er hat es mir erst geglaubt, als er seinen deutschen Kollegen gefragt hatte.

Gruß

Captain T

Verfasst: 2010-01-28 14:10:12
von la911
Hallo
Ich war schon einige male mit meinem 911er(07 nummer) in der schweiz der freundliche grenzer teilte mir immer mit, oldteimer bezahlen in der schweiz keine schwerlastabgabe.

Gruß
Thorsten

Schwerlastabgabe bei H Kennzeichen

Verfasst: 2010-01-28 17:27:06
von Reisender
Hallo

Wir werden das Anfang März auf unserer Heimreise testen.
Da wir mit unserem MAN 630 auch noch einen kleinen Anhänger mit einem Quad ziehen, bin ich mal gespannt, ob das auch fur Gespanne gilt.

Gruß aus Italien

Reisender

Verfasst: 2010-01-29 16:54:44
von McDeutz
Hallo,
Danke erstmal für alle Antworten - habe jetzt wenigstens das Gefühl dem Grenzer gegenüber ein bisschen " bestimmter " auftreten zu können,und mich nicht einfach abwimmeln zu lassen....
Gruß,Stephan

Verfasst: 2010-01-29 21:27:46
von carsten
McDeutz hat geschrieben:...nicht einfach abwimmeln zu lassen...
Moin, bei mir waren auch die Veterananbefreiungsunkundigen immer sehr freundlich, da hat mich keiner abgewimmelt. Und das nicht, weil ich nen Saurer fahre, den kannten die meisten gar nicht.

Wenn der Grenzer das nicht so genau weiss, geht er in sein Häuschen und guckt irgendwo nach. Kann dann schon mal ein bisschen dauern, aber Du bekommst dann den Befreiungsschein, den danach sowieso niemand mehr sehen will...

Viel Spass,
Carsten

Verfasst: 2010-01-30 17:04:34
von axel-plunder
für Anhänger, auch Wohnwagen braucht es wieder was.... je nachdem Gewicht, Wohnwagen die Vignette. Sonst ist VEteran nulltarif, wirklich günstig. Man könnte sagen es kostet nichts, oder es sei umsonst? Die Eidgenossen stehen den Veteranen sehr wohlwollend gegenüber....
grüße Axel

Verfasst: 2010-01-30 17:44:32
von biglärry
McDeutz hat geschrieben:das Gefühl dem Grenzer gegenüber ein bisschen " bestimmter " auftreten zu können,
Jau , das hilft bestimmt , darauf stehen die Herren in Uniform ganz sicher :lol: :lol: . Ich mach immer lieber den erbärmlichen Trottel , weil Mitleid zieht besser :lol: :lol: :lol:

Verfasst: 2010-01-30 20:03:47
von captain T
den Befreiungsschein, den danach sowieso niemand mehr sehen will...

Stimmt nach meiner Erfahrung so nicht. Ausweise und Papiere wollte bei den Grenzübergängen keiner sehen, aber die Befreiung ist wichtig. Man könnte meinen die Gebühr sei das Wichtigste.

viele Grüße

Captain T

Verfasst: 2010-01-31 10:19:40
von Reisender
Hallo

Um die Diskussion mal auf fundierte Füße zu stellen, habe ich folgendes im Netz gefunden:

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de

Man beachte die Ausnahmen!!!



Des weiteren Infos über Anhängerbetrieb:

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de

Gruß aus der Eifel

Reisender