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Womo - Maut in der Schweiz

Verfasst: 2009-05-21 17:02:44
von Andi
Hallo,

wir wollen über Pfingsten ein paar Tage nach Italien. Dazu wollen wir durch die Schweiz fahren. Mit dem LT (3,5Tonnen) war das kein Problem.
Jetzt haben wir ein Wohnmobil (7,5 Tonnen). Wir wollen keine Autobahn fahren, sind aber evtl. am Wochenende unterwegs.
Ist das ein Problem, bzw. muss ich da Maut bezahlen.

Gruß Andi

Verfasst: 2009-05-21 17:16:22
von Uli
Hi Andi,

in der Schweiz ist es ab3,5t egal wo Du fährst.
Du mußt immer Schwerverkehrsabgabe zahlen. Keine Vignette.
Dazu hälst an der Grenze und holst Dir eine Zehnerkart.
Kostete bisher immer so um 35 Franken.
Da trägst Du jeden Tag ein den Du in der Schweiz bist.

Grüße
Uli

Verfasst: 2009-05-21 18:00:25
von Filly
Wohnmobile zahlen in CH die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA). LKW bezahlen eine Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), abhängig von Gewicht, gefahrenen km und Schadstoffklasse.

Für die PSVA gibts wie Uli schon sagte Zehnerkarten, kostet 32,50 CHF. Da musst du jeden Tag, den du in der Schwiez bist, eintragen, also auch reine Stehtage. Die Zehnerkarte kannst du beliebig innerhalb eines Jahres aufbrauchen.

Christoph

Verfasst: 2009-05-21 18:51:10
von Andi
Hey, das ging ja fix! Danke!

Das heißt, wenn ich ne 10er Karte habe, kann ich mit einem Wohnmobil jeden Tag (auch Sonn- und Feiertags) in der Schweiz fahren, richtig?

Warum ich für Stehtage auch Schwerlastabgabe zahlen muss verstehe ich allerdings nicht... (So sehr drückt sich ein 13.00er auch nicht in den Teer beim Parken).

Gruß Andi

Verfasst: 2009-05-21 19:01:05
von Flammkuchenklaus
Warum ich für Stehtage auch Schwerlastabgabe zahlen muss verstehe ich allerdings nicht... (So sehr drückt sich ein 13.00er auch nicht in den Teer beim Parken).
Der Bürger hat nicht zu verstehen sondern auzuführen!! :wack:

Verfasst: 2009-05-21 19:02:56
von Teko1911
Hallo Andi,

Wenn du die 10er Karte nicht aufbrauchen kannst, kannst du auch Einzeltage bezahlen!!! 3.25 CHF pro Tag wo das FZ in der Schweiz ist.

Wenn sein LKW den Eintrag WOMO hat, gilt kein Sonntag (auch Feiertage) und Nachtfahrverbot für dich!!!

Ohne Vignette kommst du da denn noch günstiger weg als einer mit dem PKW :rock:

Viel Spass, wenn du in Bern durchkommst gibt es sogar ein kühles Bier :cool:

Gruss Christian

P.S. Deklarationsblatt für die PSVA vom EZV: PSVA

Verfasst: 2009-05-21 19:12:52
von roman-911
Warum ich für Stehtage auch Schwerlastabgabe zahlen muss verstehe ich allerdings nicht...
...die kontrolle ist viel einfacher...
wenn Dein womo irgendwo steht, kannst Du nicht beweisen(innerhalb dieses kalendertages) nicht gefahren zu sein und die cops können nicht beweisen dass Du gefahren bist...
also kurz vor dem schlafengehen schonmal für den nächsten tag eintragen!

so kostet jeder tag 3,5 sfr ~ diesel für 10 km...
...kann ich gut mit leben.

grüsse roman

Verfasst: 2009-05-21 20:09:09
von Andi
Ok, jetzt ist alles klar. Danke!
Viel Spass, wenn du in Bern durchkommst gibt es sogar ein kühles Bier
Danke, leider liegt Bern nicht auf dem Weg. Aber ich hab ja bald ne 10er Karte und das Jahr ist noch lang...

so kostet jeder tag 3,5 sfr ~ diesel für 10 km...
...kann ich gut mit leben.
Ich auch, aber ich verstehe es trotzdem nicht...- Egal.

Gruß Andi

CHF 3,25 nur die halbe Wahrheit

Verfasst: 2009-05-24 10:19:09
von rosner mandi
Hallo Teko1911!

Deine Angabe, dass Du auch Einzeltage zu CHF 3,25 zahlen kannst, ist nur die halbe Wahrheit!
In der Deklaration für die pauschale Schwerverkehrsabgabe steht "Minimum CHF 25.-; Maximum Monatsabgabe". Es macht also nur Sinn, die CHF 25,-- zu bezahlen, wenn man definitiv innerhalb eines Jahres nicht wieder einmal durch die Schweiz fährt bzw. dort steht. Dann doch besser "10er-Block" zu CHF 32,50.

Verfasst: 2009-05-24 11:58:10
von Teko1911
@rosner mandi

Ich zitiere von der Webseite der Eidgenössischen Zollverwaltung:

"Abgabeperioden
Die pauschale Abgabe kann für einen bis 30 aufeinander folgende Tage, für 10 frei wählbare Tage innerhalb eines Jahres, für einen bis elf aufeinander folgende Monate oder für ein Jahr bezahlt werden. Entrichtet wird die Abgabe bei der Einreise in die Schweiz beim Grenzzollamt. Beim Zahlungsnachweis für 10 Einzeltage Entwertung durch den Chauffeur vor der Einfahrt und vor jedem weiteren Aufenthaltstag des Fahrzeugs in der Schweiz."


Die Pauschale Abgabe kann für einen bis 30 aufeinender folgende Tage bezahlt werden!!! Also müsste ein Tag akzeptiert werden.

Aber das ist halt wieder die Freiheit der Wegelagerer, auf der einen Seite bietet man etwas an und wo anders wird es wieder mit einem 2) widerrufen!!!

Verfasst: 2009-05-24 13:00:23
von Ulf H
Die Zehnerkatze gilt schon ab 19:00 des Vortages ... so habe ich als nah der Grenze startender oftmals Tage eingespart ... die mir dann meist am Jahresende verfielen.

Gruss Ulf

Mindestgebühr

Verfasst: 2009-05-24 22:13:35
von rosner mandi
Auf meinem Formular steht die zitierte Bestimmung betreffend Mindestgebühr.
Sollte es sich tatsächlich geändert haben, bitte ins Forum stellen. Würde dann auch tageweise kaufen. Ich glaubs aber noch nicht. Mein Freund hat CHF 25,-- bezahlt. Für einen Tag!