Seite 1 von 1

LKW und Wohnmobilparkverbot

Verfasst: 2009-01-29 14:25:56
von Woldipolet
An immer mehr Parkplätzen hängen Schilder mit einem Wohnmobilparkverbot.:wack: :wack: :wack:

Jetzt ist meine Dicke aber als LKW geschlossener Kasten zugelassen.:D :D :D
Muß mich so ein Womoverbot dann interessieren?
Wie ist da die Rechtslage?
Kennt sich da wer aus?

Verfasst: 2009-01-29 15:09:15
von tauchteddy
Klare Sache: Wohnmobil ist Wohnmobil. Wenn also nicht noch ein LKW-Parkverbot oder eine Gewichtsbeschränkung o.ä. verhängt ist, kannst du das ignorieren.

Re: LKW und Wohnmobilparkverbot

Verfasst: 2009-01-29 15:29:43
von Kurzer
Woldipolet hat geschrieben:An immer mehr Parkplätzen hängen Schilder mit einem Wohnmobilparkverbot.:wack: :wack: :wack:

Jetzt ist meine Dicke aber als LKW geschlossener Kasten zugelassen.:D :D :D
Muß mich so ein Womoverbot dann interessieren?
Wie ist da die Rechtslage?
Kennt sich da wer aus?
Wenn ich da richtig bei der FS-Theorie-Stunde aufgepasst habe, so dürfen LKW innerhalb geschlossener Ortschaften über Nacht nur auf besonders dafür gekennzeichneten Parkflächen oder in Indistriegebieten abgestellt werden....

Verfasst: 2009-01-29 15:33:45
von tauchteddy
Wenn der LKW unter 7,5t zGM hat, gibt es keine Einschränkungen. Darüber schon :angel:

Re: LKW und Wohnmobilparkverbot

Verfasst: 2009-01-29 15:42:04
von makabrios
Kurzer hat geschrieben: Wenn ich da richtig bei der FS-Theorie-Stunde aufgepasst habe, so dürfen LKW innerhalb geschlossener Ortschaften über Nacht nur auf besonders dafür gekennzeichneten Parkflächen oder in Indistriegebieten abgestellt werden....
...wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen haben.

Außer dem alten 3er Führerschein gibs auch noch einige andere Gründe zum Ablasten :angel:

Trotzdem fährt sich´s entspannter , wenn nen 2er bzw. CE in der Tasche ist, denn das Auto ist das gleiche geblieben!

Gruß
MAK

Re: LKW und Wohnmobilparkverbot

Verfasst: 2009-01-29 18:44:11
von Caddyman
Kurzer hat geschrieben: Wenn ich da richtig bei der FS-Theorie-Stunde aufgepasst habe, so dürfen LKW innerhalb geschlossener Ortschaften über Nacht nur auf besonders dafür gekennzeichneten Parkflächen oder in Indistriegebieten abgestellt werden....
Gilt das nicht nur für regelmäßiges parken? :huh:

Verfasst: 2009-01-29 19:03:25
von Kurzer
Ich glaube ihr habt recht. Das bezog sich auf Fzge mit zGG größer 7,5 Tonnen....

Verfasst: 2009-01-29 19:13:26
von tauchteddy
@Caddyman
Ja, das bezieht sich auf regelmäßiges Parken. Und es gibt Gerichte, die bereits zwei Tage hintereinander als regelmäßig ausgelegt haben ...

Verfasst: 2009-01-29 21:56:31
von Caddyman
@ tauchteddy

Wow...
Es ist doch immer wieder interessant mit der deutschen Rechtssprechung... :eek:

Verfasst: 2009-01-29 22:39:24
von Woldipolet
Klare Sache: Wohnmobil ist Wohnmobil. Wenn also nicht noch ein LKW-Parkverbot oder eine Gewichtsbeschränkung o.ä. verhängt ist, kannst du das ignorieren.
Klingt super, wird ausprobiert.............. :angel: :angel: :angel:

Verfasst: 2009-01-30 14:00:19
von Mario
Habe ein ähnliches Problem. Mein Mercedes Axor ist als So. Kfz Werkstattwagen zugelassen. Zulässiges Gesamtgewicht 11,99 t. Muss ich LKW Verbotsschilder beachten. Nach der Zulassung habe ich ein sonstiges Kraftfahrzeug, keinen Lastkraftwagen. Kann man dies so wörtlich interpretieren. Was meint Ihr dazu?

Verfasst: 2009-01-30 14:05:06
von klausausadlitz
die sog. lkw-verbotsschilder gelten für alle kfz über 3,5to oder eines anderen angegebenen gewichtes, nur andersrum beschränkt sich ein wohnmobilverbot tatsächlich nur auf wohnmobile
lg klaus

Verfasst: 2009-01-30 20:17:32
von AndreasU2150
Hallo

@die sog. lkw-verbotsschilder gelten für alle kfz über 3,5to oder eines anderen angegebenen gewichtes, nur andersrum beschränkt sich ein wohnmobilverbot tatsächlich nur auf wohnmobile

Genau!

Nur in Ösiland gelten die Schilder mit dem Laster drauf auch nur für diese.

So iss das nun mal mit der europäischen Einigkeit. Oder sind die Ösis nicht Europa???

Gruß Andreas

Verfasst: 2009-01-30 20:42:46
von robert
klausausadlitz hat geschrieben:die sog. lkw-verbotsschilder gelten für alle kfz über 3,5to oder eines anderen angegebenen gewichtes, lg klaus
Heißt das, dass wenn ein LKW Verbotsschild ohne Zusatz hängt, man ab 3,5t nicht mehr durch darf? Dachte das wäre ab 7,5 t !

Grüße aus dem Schwarzen Walde Robert

Verfasst: 2009-01-30 21:52:23
von tauchteddy
Rischtisch.

Verfasst: 2009-01-30 23:20:08
von Ulf H
robert hat geschrieben:
klausausadlitz hat geschrieben:die sog. lkw-verbotsschilder gelten für alle kfz über 3,5to oder eines anderen angegebenen gewichtes, lg klaus
Heißt das, dass wenn ein LKW Verbotsschild ohne Zusatz hängt, man ab 3,5t nicht mehr durch darf? Dachte das wäre ab 7,5 t !
Richtig !!!

Aber mit meinem Hano mit eingetragenen 3,6 t Leergewicht (und leer ist er ja meistens :angel: ) nehme ich es manchmal nicht gaaanz soooooo genau. Beim deutlich als "gross" erkennbaren 7,5 t-er zumal abgelastet von noch mehr wäre ich da ziemlich vorsichtig.
Meist stehen diese Schilder ja aus politischen und nicht aus technischen Gründen da ...

Gruss Ulf

Verfasst: 2009-01-31 0:28:19
von Veit M
Die LKW Schilder habe ich auch schon ab und an mal "übersehen". 3,7t leer und sieht nach Bus aus. :angel:
Hat noch niemanden gestört.

Ciao

Veit

Verfasst: 2009-02-02 13:48:47
von Wüstling
Wenn sich deine Frage auch auf's Ausland bezieht wünsche ich dir viel Spass bei der Diskussion mit den einheimischen Sheriffs, z.B. in Griechenland an den Meteora Klöstern.
War übrigens das einzige Mal wo wir in 5 Wochen Griechenland-Türkei weggeschickt wurden.

Verfasst: 2009-02-02 21:13:33
von lakto
Hi
ich habe noooch nieee solche Schilder gesehen :angel:
Gruss
lakto

Verfasst: 2009-02-02 22:00:14
von Veit M
lakto hat geschrieben:Hi
ich habe noooch nieee solche Schilder gesehen :angel:
Gruss
lakto
Aha, gibt also nicht nur selektives hören sondern auch selektives sehen. :D Geht mir aber manchmal auch so, vor allem wenn es in unmittelbarer Umgebung nicht grün (bzw. neuerdings blau) ist.

Ciao

Veit

Verfasst: 2009-02-02 22:54:09
von revilo
ja ja,

bei uns össis sind hald LKW´s noch LKW´s und sonst nicht´s!
d.h. bei meinen 9,8t und sonder KFZ jedes erdenkliche LKW verbot missachten.

schön ist´s immer bei Autobahngewichtskontrollen, wo die Bahn für LKW´s gesperrt wird. da bekommen unsere uniformierten freunde immer große augen wenn man bei ihnen vorbeirauscht...
:D

ol

Verfasst: 2009-02-03 13:31:35
von Offroadfun
revilo hat geschrieben:ja ja,

bei uns össis sind hald LKW´s noch LKW´s und sonst nicht´s!
d.h. bei meinen 9,8t und sonder KFZ jedes erdenkliche LKW verbot missachten.

schön ist´s immer bei Autobahngewichtskontrollen, wo die Bahn für LKW´s gesperrt wird. da bekommen unsere uniformierten freunde immer große augen wenn man bei ihnen vorbeirauscht...
:D

ol
hi sind also alle SoKfz von der beschilderung ausgenommen oder nur Sokfz wohnmobil.
hab ja ein sokfz mobiler reportagewagen, da kiann ich also über all durch?!

lg
offroadfun

ps währe schön wenn´s hier auch so währe

Verfasst: 2009-02-03 16:18:19
von klausausadlitz
an einem wochenende im sommer zu zeiten des wochenendfahrverbots für lkw hat mich einmal die polizei von der autobahn geholt. die haben sich entschuldigt ohne die papiere anzuschauen " ah des is ja a expeditionsfahrzeug"
lg klaus