wie man im polnischen Wald fährt
Verfasst: 2022-07-03 10:40:38
In letzter Zeit haben einige Leute gefragt, was in Polen in Bezug auf Fahrten mit Fahrzeugen in Waldgebieten (und nicht nur) möglich ist.
Ich übernehme dieses Thema zur allgemeinen Information.
Wenn jemand Fragen hat, helfe ich gerne weiter. Hier sind einige nützliche Informationen. Ich hoffe, dass der letzte Fragesteller es nicht bereuen wird, wenn ich die Antwort für ihn öffentlich poste.
Leider ist es in Polen wie in Deutschland verboten, auf Waldwegen zu fahren.
Das Betreten von Waldgebieten ist nur über öffentliche Straßen gestattet.
Dies gilt nicht für Forststraßen, die aufgrund des Bescheids der örtlichen Forstverwaltung für den Verkehr ZUGELASSEN sind. Solche Straßen müssen für die Einfahrt ausgeschildert sein. Zu diesem Zweck haben die Staatsforsten ein spezielles Schild herausgegeben, das auf die Möglichkeit der Einfahrt in eine solche Straße hinweist. Fehlt ein solches Schild, ist das Befahren aller Forststraßen nach Landesrecht verboten, auch wenn keine örtlichen Fahrverbote bestehen.
Waldwege sind laut geltendem Recht nicht für den Verkehr (Autoverkehr) zugelassen. Das Verbotsschild ist nicht erforderlich, um diese Straßen für den Fahrzeugverkehr zu sperren. Andererseits muss die Einreiseerlaubnis mit einem Schild als „berechtigt“ gekennzeichnet sein:
https://czarnobor.szczecinek.lasy.gov.p ... 2802238630
https://czarnobor.szczecinek.lasy.gov.p ... 2803748694
Leider sind die meisten Straßen, die mit dieser Genehmigung zugelassen sind, auf 3,5 Tonnen GVM begrenzt.
Keine Genehmigung, kein Einlass.
Sie fragen nach Krakau und Umgebung. Der Süden Polens ist für solche Reisen besonders ungünstig. Privates Land hat viele kleine Besitzer. Das Waldgebiet sind in der Regel Nationalparks oder Landschaftsparks. Aufgrund der hohen Dichte an Wander-, Fahrrad- und Fußgängerwegen sind nur wenige Forstwege für Kraftfahrzeuge zugelassen.
Generell sind die Möglichkeiten, sich mit einem motorisierten Fahrzeug im Wald aufzuhalten, seit dem EU-Beitritt Polens sehr eingeschränkt. Dies gilt für ganz Polen. Eine Ausnahme bildet die Woiwodschaft Westpommern. Hier haben wir es geschafft, als Verein, lokale Selbstverwaltungen und Forstverwaltung zu kommunizieren. Außerdem haben wir hier viele für den Verkehr freigegebene Forstwege. Dadurch wurden Offroad-Tourismusrouten, Karawanenrouten und Karawanenrouten mit dem Status von leichten Offroad-Routen geschaffen.
Wenn Sie durch Wälder in Polen reisen, können Ihnen die Informationen auf diesen Karten nützlich sein:
https://czaswlas.pl/mapa?search=1&s_naz ... 0000000001
Jede der Forstbezirke der Staatsforsten (Landesforstverwaltungseinheit) hat eine eigene Homepage mit den angegebenen Kontaktdaten. Dort können Sie sich vor Ort über die Straßenzulassung informieren. Leider setzt dies Kenntnisse über die Aufteilung der Forstverwaltung und den Standort der einzelnen Einheiten voraus.
Kampieren, zelten. Das Campen und Parken außerhalb der dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Plätze ist grundsätzlich untersagt.
An als Lager ausgewiesenen Orten gibt es immer Informationstafeln und die Telefonadresse des Verwalters des Bereichs, wo Sie Ihren Aufenthalt anmelden müssen.
Es gibt auch viele ausgewiesene Parkplätze im Wald.
Es versteht sich von selbst, dass das Parken des Fahrzeugs in Wäldern außerhalb der ausgewiesenen Flächen strengstens verboten ist.
Wenn in der Parkordnung (an der Infotafel) ein mit dem Buchstaben „J“ gekennzeichneter Punkt vorhanden ist, können Sie sich dort 24 Stunden (inklusive Unterkunft) aufhalten, jedoch ohne Aufbau des Lagers.
bei fragen bitte schreiben.
Zu diesem Thema habe ich im Forum einen Thread erstellt.
Ich übernehme dieses Thema zur allgemeinen Information.
Wenn jemand Fragen hat, helfe ich gerne weiter. Hier sind einige nützliche Informationen. Ich hoffe, dass der letzte Fragesteller es nicht bereuen wird, wenn ich die Antwort für ihn öffentlich poste.
Leider ist es in Polen wie in Deutschland verboten, auf Waldwegen zu fahren.
Das Betreten von Waldgebieten ist nur über öffentliche Straßen gestattet.
Dies gilt nicht für Forststraßen, die aufgrund des Bescheids der örtlichen Forstverwaltung für den Verkehr ZUGELASSEN sind. Solche Straßen müssen für die Einfahrt ausgeschildert sein. Zu diesem Zweck haben die Staatsforsten ein spezielles Schild herausgegeben, das auf die Möglichkeit der Einfahrt in eine solche Straße hinweist. Fehlt ein solches Schild, ist das Befahren aller Forststraßen nach Landesrecht verboten, auch wenn keine örtlichen Fahrverbote bestehen.
Waldwege sind laut geltendem Recht nicht für den Verkehr (Autoverkehr) zugelassen. Das Verbotsschild ist nicht erforderlich, um diese Straßen für den Fahrzeugverkehr zu sperren. Andererseits muss die Einreiseerlaubnis mit einem Schild als „berechtigt“ gekennzeichnet sein:
https://czarnobor.szczecinek.lasy.gov.p ... 2802238630
https://czarnobor.szczecinek.lasy.gov.p ... 2803748694
Leider sind die meisten Straßen, die mit dieser Genehmigung zugelassen sind, auf 3,5 Tonnen GVM begrenzt.
Keine Genehmigung, kein Einlass.
Sie fragen nach Krakau und Umgebung. Der Süden Polens ist für solche Reisen besonders ungünstig. Privates Land hat viele kleine Besitzer. Das Waldgebiet sind in der Regel Nationalparks oder Landschaftsparks. Aufgrund der hohen Dichte an Wander-, Fahrrad- und Fußgängerwegen sind nur wenige Forstwege für Kraftfahrzeuge zugelassen.
Generell sind die Möglichkeiten, sich mit einem motorisierten Fahrzeug im Wald aufzuhalten, seit dem EU-Beitritt Polens sehr eingeschränkt. Dies gilt für ganz Polen. Eine Ausnahme bildet die Woiwodschaft Westpommern. Hier haben wir es geschafft, als Verein, lokale Selbstverwaltungen und Forstverwaltung zu kommunizieren. Außerdem haben wir hier viele für den Verkehr freigegebene Forstwege. Dadurch wurden Offroad-Tourismusrouten, Karawanenrouten und Karawanenrouten mit dem Status von leichten Offroad-Routen geschaffen.
Wenn Sie durch Wälder in Polen reisen, können Ihnen die Informationen auf diesen Karten nützlich sein:
https://czaswlas.pl/mapa?search=1&s_naz ... 0000000001
Jede der Forstbezirke der Staatsforsten (Landesforstverwaltungseinheit) hat eine eigene Homepage mit den angegebenen Kontaktdaten. Dort können Sie sich vor Ort über die Straßenzulassung informieren. Leider setzt dies Kenntnisse über die Aufteilung der Forstverwaltung und den Standort der einzelnen Einheiten voraus.
Kampieren, zelten. Das Campen und Parken außerhalb der dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Plätze ist grundsätzlich untersagt.
An als Lager ausgewiesenen Orten gibt es immer Informationstafeln und die Telefonadresse des Verwalters des Bereichs, wo Sie Ihren Aufenthalt anmelden müssen.
Es gibt auch viele ausgewiesene Parkplätze im Wald.
Es versteht sich von selbst, dass das Parken des Fahrzeugs in Wäldern außerhalb der ausgewiesenen Flächen strengstens verboten ist.
Wenn in der Parkordnung (an der Infotafel) ein mit dem Buchstaben „J“ gekennzeichneter Punkt vorhanden ist, können Sie sich dort 24 Stunden (inklusive Unterkunft) aufhalten, jedoch ohne Aufbau des Lagers.
bei fragen bitte schreiben.
Zu diesem Thema habe ich im Forum einen Thread erstellt.