Solarer hat geschrieben: ↑2025-07-04 12:04:15
Zum eigentlichen Thema habe ich aus Griechenland diese Nachricht erhalten:
"Leute in Griechenland wurde dieses Gesetz für die Camper zurück genommen! ....bis zu 7.5 darf man unbegrenzt parken... darüber hinaus nur 24 Stunden an jedem Ort...."
Habe en nicht verifiziert aber wäre in der Tat nicht schlecht.
Udo
Ja, des gab eine Entschärfung. Es geht dabei aber eindeutig nur um HALTEN und PARKEN! (im folgenden Artikel nach unten scrollen)
https://www.adac.de/news/reise-griechen ... ohnmobile/
Zitat daraus:
"Seit dem 17.Juni 2025 gilt in Griechenland eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO), die – nach viel Aufregung unter Camperinnen und Campern in Griechenland für etwas Entspannung sorgen dürfte. Darin ist auch das Parken von Wohnmobilen geregelt. Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit großen Wohnmobilen von mehr als 7,5 Metern Gesamtlänge nicht länger als 24 aufeinanderfolgende Stunden parken. Das bedeutet, dass kleinere Wohnmobile dort unbeschränkt parken dürfen (Art. 38 (6) StVO).
Außerorts ist das Halten und Parken nur an dafür vorgesehenen Plätzen oder auf den Seitenstreifen der Straße erlaubt. Falls Seitenstreifen fehlen, muss so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand und parallel zur Fahrbahnachse gehalten oder geparkt werden. Das gilt natürlich nur, wenn dies nicht ausdrücklich verboten ist. Gut zu wissen: Diese Regelungen betreffen ausdrücklich nur das Parken von Wohnmobilen, nicht das (wilde) Campen."
Parken ist halt Parken...ohne jegliches Campingverhalten; also keine Keile, keine Markise, kein offenes Schlafdach...und
natürlich auch keine Übernachtung im Fahrzeug, das ist in GR schon seit Jahren so. Wenn du z.B. weit genug vom Fahrzeug auf deiner Standmatte liegst und ein ausgiebiges Picknic machst, parkst du; machst du selbiges direkt an deinem Auto vor der offenen Tür, ist das Camping. Beim Parken in GR darf dein Fahrzeug übrigens nicht mehr Raum einnehmen, als es EIN markierter Parkplatz hergibt..also nix mit Parken über 2,3,4 PKW Stellplätze, oder pauschal gesagt "keine Umnutzung von Parkplätzen zu Campingflächen". Exempel werden in GR schon seit Jahren regelmäßig (wenn auch eher selten) statuiert, "Freisteherplätze" regelmäßig kostenpflichtig aufgelöst, Strafen für Picknik vorm Auto regelmäßig verhängt und Camper von Ständen mit Strafen belegt.
Es stellt sich halt nun umso dringlicher die Frage, inwieweit das bislang tolerierte "Freistehen" (mit Übernachtung im Fahrzeug) weiterhin toleriert werden wird.