Zwei Sachen, die vielleicht ausdiskutiert werden sollten:
Zitat (wayko):
Das ziehen wäre lt. einem Verkehrspolizisten sogar legal, solange der Anhänger leer ist oder das Transportgut eindeutig landwirtschaftlichen Bezug hat und die 25km/h eingehalten werden.
ja aber nur eine LOF-Zugmaschine. Nicht vor einen LKW oder SoKfz...
Steht das wo nachzulesen, dass das ziehende Fzg. eine LOF-Zugmaschine sein muss?
Wenn der eindeutige Bezug zu landwirtschaftl. Transport herzustellen ist kann man m.E. nach ziehen mit was man will (darf). Ich kenne auch auf Landwirtschaft laufende PKW-Einachsanhänger (grüne Nummer, Steuerbefreit). Bei dem abgebildeten Miststreuer ist halt die Zulassungsfreiheit und Steuerfreiheit durch die LoF-Nutzung gegeben (daran gebunden). Ist auch das Zugfahrzeug irgendwo vorgeschrieben ? Der Verleiher des Miststreuers hat bestimmt eine Landwirtschaft und eine LoF-Zugmaschine (Schlepper, Buldogg, Traktor wie man den auch nennt

) und darüber ist der Anhänger mit grünem Folgekennzeichen ausgestattet.
Theoretisch dürftest du im Zwecke seiner oder anderer Landwirtschaft, nicht aber für gewerbl. Transporte fahren.
Bei Weiterverwendung des schweinchenrosa Faltblattes bzw. des grauen Lappens wesentlich mehr
Ist das in Bezug auf einen mehrachsigen Anhänger (also den Zweiachser) gemeint

? Ich denke doch nicht!
Nur durch den C1E ist doch die Achsbeschränkung auf eine aufgehoben und für diesen Fall gilt dann Zuggesamtgewicht < 12t
Mit dem rosa Lappen ist der mehrachsige Anhänger nicht zu fahren.
Alles nach meinem Kenntnisstand - aber ich wollte ja die Diskussion nochmal anregen!
Es ist immer wieder schön, zuzusehen wenn brachiale Motorgewalten auf modrigen Untergrund einwirken.
Luftgekühlte Grüße von Magirus und Gilera, sowie wassergekühlte vom Rekord C und von der CX500