Stützlast Rockinger - kann ich diesen Anhänger ziehen?

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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wayko
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Stützlast Rockinger - kann ich diesen Anhänger ziehen?

#1 Beitrag von wayko » 2008-09-01 13:59:36

Ich habe eine klappbare Rockinger AHK, Typ 411 G230. Weiß jemand, wie da die Stützlast ist? Auf der AHK kann ich dazu leider nichts erkennen, ich habe jedoch in einer LKW-Beschreibung im Internet mit derselben AHK etwas von 50kg gelesen. Einerseits kommt es mir wenig vor, andererseits könnte es realistisch sein, da die AHK ja klappbar ist?

Hintergrund ist, daß ich einen solchen Anhänger ziehen will/wollte:

Bild

Ich denke aber, das kann ich mir abschminken, da ich bei diesem Anhänger eine Stützlast deutlich über 50kg brauchen dürfte...


EDITH sagt ich soll ergänzen, daß der Anhänger für eine kleine Baumaßnahme zu 98% auf Privatgrund bewegt wird. Das ändert zwar nicht viel an den technischen Daten, dürfte aber eine Grundsatzdiskussion über die Tauglichkeit des Anhängers im Straßenverkehr vermeiden ;) :D
Zuletzt geändert von wayko am 2008-09-01 14:04:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Ulf H
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#2 Beitrag von Ulf H » 2008-09-01 14:02:21

Stützlast 50 kg passt für die klappbare Anhängerkupplung, oft ist auch noch extra angeschrieben, dass Einachsanhänger nur mit gleichmässiger Lastverteiling gezogen werden dürfen.

Da es sich aber hier anscheinend um einen geschwindigkeitsbegrenzten landwirtschaftlichen Anhänger handelt würde ich das mit der Stützlast auch nimmer all zu eng sehen, denn den ziehst Du im Strassenverkehr bestenfalls halblegal.

Gruß Ulf
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#3 Beitrag von wayko » 2008-09-01 14:15:30

Also stimmt die Grenze von 50 kg und paßt somit nicht zu diesem Anhänger. Mist.
Das ziehen wäre lt. einem Verkehrspolizisten sogar legal, solange der Anhänger leer ist oder das Transportgut eindeutig landwirtschaftlichen Bezug hat und die 25km/h eingehalten werden. Bei mir wäre es eh nur um 500m im Straßenverkehr gegangen, der Rest auf Privatgrund. Naja, dann muß ich mal nach einem anderen Anhänger schauen, der Nachbar wird ja hoffentlich auch noch einen (kippbaren) 2-Achser haben (den ich aber mangels 2er nicht auf der Straße ziehen darf :wack: ).
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#4 Beitrag von Seebser » 2008-09-01 14:50:22

die 50kg sind halt mit mehreren to am Haken und 80 km/h gerechnet!, also wenn du nur kurze wege ein paar 100 m hast und langsam unterwegs bist ist ein überschreiten der stützlast sich nicht so kritisch! :ninja:

wobei bei dem anhänger und schlechter verteilung gleich mal 1000 kg zusammenkommen
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#5 Beitrag von WEYN » 2008-09-01 16:50:26

wayko hat geschrieben: Das ziehen wäre lt. einem Verkehrspolizisten sogar legal, solange der Anhänger leer ist oder das Transportgut eindeutig landwirtschaftlichen Bezug hat und die 25km/h eingehalten werden.
ja aber nur eine LOF-Zugmaschine. Nicht vor einen LKW oder SoKfz...

Lass es sein mit diesen Anhänger. Da machst Du Dir Deine AHK kaputt. Und vermutlich auch noch die Zugöse des Anhängers. Die ist für so etwas auch nicht gebaut.

klar kann die Rockinger schon mal ein bischen mehr ab....ich hätte jetzt wegen 75 oder 100kg Stützlast noch keine Bauchschmerzen. Aber die genannten 1000kg (1t!) Stützlast sind realistisch. Üblich bei solchen Anhängern....selbst wenn Du ihn nur halbvoll machst, hast Du 10fach überlast.
Dein LKW ist ein 7,49ter? War früher bestimmt ein 10ter... Bei 11-12t Gesamtgewicht würdest Du bestimmt ein schlechtes Gewissen wegen der Überladung bekommen....was würdest Du denken, wenn Dein Auto so voll ist, das es 100t hat. (10fach überladen)

Such Dir einen Nachbarn mit einen 2-Achs-Anhänger. Ist zwar blöd zum Rangieren, aber dafür überlebt es die Technik...

Um das ganze rechtlich sauber zu halten, müsstes Du Dir auch den passenden Traktor ausleihen. Aber wegen den 500m wird Dir schon nicht gleich jemand einen Steuerhinterziehung anhängen wollen...

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#6 Beitrag von sutter115 » 2008-09-01 22:11:49

wayko hat geschrieben: 2-Achser haben (den ich aber mangels 2er nicht auf der Straße ziehen darf :wack: ).
Ist das mit dem Verbot des fahrens von 2-Achs-Anhängern mit dem alten 3er nicht durch die Umstellung auf EU Führerschein geändert worden?
Ich dachte ich dürfte jetzt auch 2-Achs-Hänger ziehen... :search:
mfg Manuel

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makabrios
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#7 Beitrag von makabrios » 2008-09-01 23:30:34

Hallo,
@ Clemens,

dieser Hänger ist nur für Bulldog, Bolldog und nochmals Bulldog!
Allerdings, wenn du es schaffst die Zapfwelle reinzupfriemeln ("Oh Lord, would you spend me a PTO for my MB") , dann hättest du schon 6x4! Aber damit wird wohl doch wieder nix, weil nur der Kratzboden angetrieben wird :cold: Zum Überführen auf Feldweg und nen paar 100m Landstraße gibs auch keinen Einwand.
Draufladen soltest du aber trotzdem nix!

Mit deinem alten 3er darfst du (aber nur, wenn er auf C1E umgeschrieben ist )legal 2-Achs-Anhänger ziehen.
Natürlich wäre das allzu schön, aber da ist ein Haken mit dem Gewicht: Zul. GesGew. des Hängers höchstens das Leergewicht des Zugfahrzeuges und höchstens 4,5Tonnen.

Bei Weiterverwendung des schweinchenrosa Faltblattes bzw. des grauen Lappens wesentlich mehr. Also: Doppelachser Kipper leihen.

Gruß
MAK

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#8 Beitrag von berni » 2008-09-02 7:04:04

Zwei Sachen, die vielleicht ausdiskutiert werden sollten:
Zitat (wayko):

Das ziehen wäre lt. einem Verkehrspolizisten sogar legal, solange der Anhänger leer ist oder das Transportgut eindeutig landwirtschaftlichen Bezug hat und die 25km/h eingehalten werden.


ja aber nur eine LOF-Zugmaschine. Nicht vor einen LKW oder SoKfz...
Steht das wo nachzulesen, dass das ziehende Fzg. eine LOF-Zugmaschine sein muss?
Wenn der eindeutige Bezug zu landwirtschaftl. Transport herzustellen ist kann man m.E. nach ziehen mit was man will (darf). Ich kenne auch auf Landwirtschaft laufende PKW-Einachsanhänger (grüne Nummer, Steuerbefreit). Bei dem abgebildeten Miststreuer ist halt die Zulassungsfreiheit und Steuerfreiheit durch die LoF-Nutzung gegeben (daran gebunden). Ist auch das Zugfahrzeug irgendwo vorgeschrieben ? Der Verleiher des Miststreuers hat bestimmt eine Landwirtschaft und eine LoF-Zugmaschine (Schlepper, Buldogg, Traktor wie man den auch nennt :D ) und darüber ist der Anhänger mit grünem Folgekennzeichen ausgestattet.
Theoretisch dürftest du im Zwecke seiner oder anderer Landwirtschaft, nicht aber für gewerbl. Transporte fahren.
Bei Weiterverwendung des schweinchenrosa Faltblattes bzw. des grauen Lappens wesentlich mehr
Ist das in Bezug auf einen mehrachsigen Anhänger (also den Zweiachser) gemeint :eek: ? Ich denke doch nicht!
Nur durch den C1E ist doch die Achsbeschränkung auf eine aufgehoben und für diesen Fall gilt dann Zuggesamtgewicht < 12t
Mit dem rosa Lappen ist der mehrachsige Anhänger nicht zu fahren.

Alles nach meinem Kenntnisstand - aber ich wollte ja die Diskussion nochmal anregen!
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#9 Beitrag von wayko » 2008-09-02 7:20:09

Ich habe extra 2x nachgefragt, es ist wurde mir ausdrücklich bestätigt, daß ich auch mit einem normalen LKW so einen landwirtschaftlichen Anhänger ziehen dürfte.

Wie ich schon geschrieben habe, werde ich das aber nicht machen, da die Stützlast so viel zu hoch sein würde, daß das Ganze keinen Sinn macht. Ein wenig überschreiten wäre ok gewesen, aber um (mehr) als das 20-fache? Niemals.

@Manuel
Ja, da gibt es eine Regelung. ABER dafür muß der Führerschein umgetauscht werden in das Scheckkartenformat, da es mit dem Papierführerschein nicht legal ist. Die Bürokratie will das so. Das wäre mir aber erstens zu kurzfristig, und zweitens würde es mich wohl nicht wirklich weiterbringen, da vermutlich die Grenzen für einen 2-Achser dann sehr eng gesteckt sind.

Lösung ist, der Nachbar fährt mir den 1-Achser mit dem Traktor rüber, bei mir auf dem Grund wird er angehängt, aber das Stützrad bleibt unten. Es geht letztendlich nur darum, ihn dann 40m neben einem Bagger herzuziehen, damit der Erdaushub auflegen kann. Dann holt der Nachbar den Anhänger wieder ab und kippt den Aushub auf sein Feld...
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#10 Beitrag von berni » 2008-09-02 7:57:37

Das mit dem Stützrad ist keine gute Idee :angel:
Die sind nicht zum rangieren mit Last ausgelegt (die machen sich gern krumm :mad: ).
Und auf nicht befestigtem Boden sinken sie unheimlich ein...
Einen Zweiachser zu nehmen wär denke ich das Optimum. Den kannst du auch zügig im vorderen Maul eingehängt rangieren, siehst was der Bagger draufläd usw.
Der abgebildete Miststreuer ist ja kein Kipper. Abladen des Aushubs dann von Hand? Stell ich mir auch umständlich vor.
Auch wenn der Miststreuer so hohe Bordwände hat, Erdaushub kann man da nicht viel drauf aufladen... Die haben GG. ca. 3,7t.
Such jemand, der einen 8t Zweiachskipper hat und den verleiht...
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#11 Beitrag von Seebser » 2008-09-02 8:10:15

wenn du ihn nur auf deinem grund ziehen willst nim doch nen 2 achs kipper, dann ist der führerschein ja eh egal und du hast kein problem mit stützrad, etc! und der nach bringt ihn dann aufs feld
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#12 Beitrag von wayko » 2008-09-02 8:16:25

Der Miststreuer ist nur ein Beispielfoto. Der Kipper hat dasselbe Fahrgestell und niedrige Bordwände, nur davon hatte ich halt kein Foto.
Zum ziehen kämen natürlich Bretter unter das Stützrad, damit es leichter läuft, und einen (kleinen) Teil des Gewichtes übernimmt die AHK. Das Stützrad wird beim Ziehen natürlich auch überwacht, zur Not muß halt der Minibagger mehr fahren und der Anhänger bleibt stehen. Sind ja insgesamt nur 3,5 Kubik Humus, die über 40m Länge für einen Kiesweg abgetragen werden müssen.
Traktor und 2-Achser (eh nicht kippbar) sind leider im Ernteeinsatz.
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#13 Beitrag von Seebser » 2008-09-02 8:21:45

kannst du den anhänger vorne bei dir anhängen, dann kannst du sicher etwas höhere stützlasten zulassen und vielleicht auch ohne stützrad rumfahren. 3,5m³ sind das solides material gerechnet, wenn ja dann kommst du mindestens auf 7m³ die du am anhänger benötigst.
und lade den anhänger eher hecklastig um die Stützlast gering zu halten, aber nur wenn der nachbar dann kein problem mit der traktion zum feld bekommt
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#14 Beitrag von WEYN » 2008-09-02 8:46:09

hey vorne ist eine Idee!!! und dann noch ein bischen Hecklastig den Anhänger beladen.....das sollte gehen...

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#15 Beitrag von wayko » 2008-09-02 9:08:06

Stimmt, vorne könnte gehen. Zugmaul ist zwar recht weit unten (da kein Allrad), sollte aber trotzdem gehen. So nah kann die Lösung liegen... :D Da mit dem hecklastig beladen ist klar, wird auch so gemacht. Und sollte es wirklich zu viel werden, wird halt abgehängt und der Bagger muß fahren. Aber zumindest für die erste Hälfte der Strecke sollte es gehen. :)
Zuletzt geändert von wayko am 2008-09-02 9:09:16, insgesamt 1-mal geändert.
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#16 Beitrag von Krusty » 2008-09-02 13:23:14

Für den Preis würde ich den net kaufen :huh: . Hast doch deinen Anhänger, nimm doch den :search:
es ruhet hier in diesem Grab, ein ganz erbärmlich feiger Staat

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#17 Beitrag von wayko » 2008-09-02 13:39:51

Krusty hat geschrieben:Für den Preis würde ich den net kaufen :huh: . Hast doch deinen Anhänger, nimm doch den :search:
Meine Schwester lebt seit 10 Jahren in Schottland, und ich war dieses Jahr wieder mal im Urlaub dort. Ich kaufe nix, ich leihe nur... :lol:

Wie, meinen Anhänger? Das 750kg Spielzeug? Da müßte ich ja x mal fahren und dann auch noch von Hand abladen. Das geht ja schon garnicht :lol:
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