Mahlzeit,
mich würds ja freuen mit der Stehhöhe, aber:
2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist. (2c) Als andere Fahrzeuge gelten auch Kranken- und Leichenwagen nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.3 und 5.4 der Richtlinie 70/156/EWG.“
und das mit dem Fahrgestell(ok die frage war ein bisserl peinlich

)da hat der TÜVfritze mich angeschaut wie ein u-boot und schockiert den kopf geschüttelt..
habe aber schon DEN wahnsinnsplan..werde den koffer halbieren und die verd...... Seilwinde ausbauen, un dann is LKW unter 7,5 und ruhe im p..f...pardon my french..
ich weiss ja dass hier einige den Kopf schütteln, halt wieder der Klassiker: Irrer kauft sich 170 und kommt dann hilfeschreiend...kann auch nich wiedersprechen
hab mit nem Transit Bj 78 angefangen und dann 407, 508, schliesslich O 309, un jez muss halt vortrieb her....
naja, falls mir jemand dringend raten möchte die Winde nicht anzufassen, nur zu, sicher gibts da irgend ne schweinerei von der ich noch nix weiss...
Danke ED