Auf der Homepage der österr. Botschaft in Rabat!
https://www.bmeia.gv.at/oeb-rabat/
NEUE BESCHRÄNKUNGEN IN BEZUG AUF COVID-19:
Der Ausnahmeszustand (l'état d'urgence sanitaire) wurde bis auf Weiteres bis zum 10. November verlängert.
Laut Auskunft der marokkanischen Behörden unterliegen gewisse Regionen und Ballungsräume Ausgangssperren und lokalen Reisebeschränkungen. Bitte informieren Sie sich bei der lokalen Polizeipräfektur Ihres Aufenthaltsorts über etwaige Restriktionen und Infektionsschutzmaßnahmen, da diese sich laufend ändern können und befolgen Sie die Anweisungen der marokkanischen Behörden und Sicherheitskräfte.
Bitte beachten Sie, dass am 07. April eine Maskenpflicht von den lokalen Behörden erlassen wurde. Das Verlassen des Hauses ist ohne das Tragen einer Maske bis auf Weiteres untersagt.
EIN- UND AUSREISE MIT FLUGVERBINDUNGEN/ FÄHREN:
Die Unterbrechung der herkömmlichen kommerziellen internationalen Flug- und Fährverbindungen für Passagiere wurde bis auf Weiteres bis zum 10.11.20 verlängert (Stand 12.10.20). Zum aktuellen Zeitpunkt existiert ein eingeschränkter Sonderflugplan der Fluggesellschaften Royal Air Maroc, Air Arabia und Air France. Hinsichtlich der temporären Einreisebestimmungen nach Marokko konsultieren Sie bitte die Facebook-Seite der Botschaft.
Es wird aktuell ein eingeschränkter Fährverkehr von und zu den Destinationen Sète (Frankreich) und Genua (Italien) aufrechterhalten. Laut Auskunft der spanischen Botschaft ist die Fährverbindung von und nach Spanien ausschließlich spanischen Staatsbürgern vorbehalten.