OLDTIMERGUTACHTEN NACH § 23 StVZO

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nik100943
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OLDTIMERGUTACHTEN NACH § 23 StVZO

#1 Beitrag von nik100943 » 2008-03-31 14:42:05

Hallo,
nachfolgend einen link zum allgemein interessierenden Thema "OLDTIMER", wie man bei einem mindestens 30 Jahre alten Fahrzeug "vorgehen" kann und welche praktischen Auswirkungen die Einstufung als "Oldtimer" (H-Kennzeichen) hat:
http://www.aqua-sensse.de/gtue/oldtimer_01-2007.pdf
Nicht verwandt und nicht verschwägert.
Grüsse aus Mainz
Nik
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Ulf H
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#2 Beitrag von Ulf H » 2008-03-31 14:53:20

Leider steht dort drin, dass Änderungen nur in den ersten 10 "Lebensjahren" des Fahrzeuges vorgenommen werden durften.

Damit sind so ziemlich alle nachträglich zu Womos umgewidmeten ehemaligen Behördenfahrzeuge nicht mehr H-fähig.
Zum Thema LKW / Womo findet sich darüberhinaus soweit ich es überflogen hab, gar nichts.

Also für die meisten hier eine eher schlechte Argumentationsgrunslage, ich würde es weiterhin beim TÜV mir dessen hier sattsam bekannten Richtlinien probieren.

Auch diese Broschüre bestärkt mich in meiner Meinung, dass man in Spezialfällen bei den "privaten" Prüfstellen nicht besser als beim TÜV selbst aufgehoben ist.

Gruß Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...

nik100943
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#3 Beitrag von nik100943 » 2008-03-31 15:20:09

Ulf H hat geschrieben: Also für die meisten hier eine eher schlechte Argumentationsgrunslage, ich würde es weiterhin beim TÜV mir dessen hier sattsam bekannten Richtlinien probieren.
Auch diese Broschüre bestärkt mich in meiner Meinung, dass man in Spezialfällen bei den "privaten" Prüfstellen nicht besser als beim TÜV selbst aufgehoben ist.
Gruß Ulf
Zum Thema TÜV oder z.B. GTÜ gibt es natürlich, je nach Erfahrung, die man gemacht hat, diese oder jene Einstellung. Das kann positiv oder negativ sein....

GTÜ hat sich jedenfalls die Mühe gemacht, auf der Grundlage des seit 01.03.2007 geltenden "neuen" Rechts eine Info ins Netz zu stellen, an der sich der betroffene Fahrzeugeigentümer orientieren kann. So gesehen ist das schon zumindest "informativ".

TÜV-SUED hat sich dieser Mühe bis dato noch nicht unterzogen und informiert den betroffenen Fahrzeugeigentümer noch immer über die alte Rechtslage nach § 21 c StVZO, die sein 01.03.2007 nicht mehr gilt...
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... v_Sued.pdf

So gesehen kann es auch keinen "TÜV-Katalog" und keinen "GTÜ-Katalog" geben, was die Anforderungen an einen "Oldtimer" anbetrifft. Die Anforderungen sind vielmehr "einheitlich" geregelt und diese Durchführungsvorschriften sind "einheitlich" von den Prüforganisationen umzusetzen.

Natürlich wissen wir alle, dass Theorie und Praxis zweierlei Paar Schuhe sind. Da gibt es ja auch den sandfarbenen Mercedes-Rundhauber aus Berlin, der mit einem extrem hässlichen WoMo-Aufbau incl. Alkoven 'ne Oldtimer-Zulassung hat.

@ulf H.
Es wird also, wie Du weisst, sicher auch künftig so bleiben, dass auch solche Autos eine Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichen bekommen, für die es nach der "reinen Lehre" eigentlich keine positive Begutachtung geben dürfte. Das ist eben der menschliche Faktor bei der ganzen Sache, den wir entweder lieben oder "hassen", je nachdem auf welcher Seite wir gerade stehen... :wack:

Mir gings eigentlich nur um einen groben "Anhalt" und um einen Beitrag zur sachlichen Diskussion. Wie immer.

Grüsse aus Mainz
Nik
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Magirus-Mercur
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#4 Beitrag von Magirus-Mercur » 2008-03-31 15:56:48

Ich sag nur: Geh zu 10 Prüfern und Du bekommst 11 Antworten.....

Roland

PS
Auch der TÜV ist ein rein privatwirtschafliches Unternehmen auch wenn sie sich manchmal benehmen wie eine arbeitsscheue Behörde.....
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. Finderlohn wird nicht gezahlt ;-)

crutchy the clown

#5 Beitrag von crutchy the clown » 2008-04-01 18:39:21

...dass Änderungen nur in den ersten 10 "Lebensjahren" des Fahrzeuges vorgenommen werden durften.
So habe ich das auch herausgelesen. Die Interpretation der GTÜ vor Ort ist jedoch völlig anders:

Die Änderungen, also z.B. der WoMo-Umbau muß so durchgeführt worden sein, wie es auch in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung gemacht worden wäre - das klingt dann doch schon ganz anders!

Heute war ich mit meinem Fahrzeug bei der GTÜ in Stuttgart. Ergebnis: Das Fahrzeug könnte ein H-Kennzeichen bekommen, wenn ich das Fahrerhaus neu lackieren und alle Roststellen entfernen würde. Meine Umbaumaßnahmen, z.B. die Fahrerhausverlängerung, entsprechen der Art und Weise, wie man das damals in den 70er-Jahren gemacht hätte.

Die Leute bei GTÜ sind freundlich und versuchen, Kompetenz im Oldtimergeschäft zu zeigen. Die favorisierte Hauptklientel stellen jedoch PKW-Besitzer dar. Nun - wenigstens mußte ich nichts bezahlen.

Auf einen interessanten Punkt hat mich die GTÜ hingewiesen: Fahrzeuge vor BJ 71 brauchen keine Bestätigung von einer Prüfstelle, daß das Fahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. Die Interpretation von GTÜ ist es jetzt, damit auch nicht unter das Fahrverbot zu fallen. Ich vermute jedoch, daß das lediglich bedeuten könnte, eine (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigung vereínfacht erhalten zu können. Der Staat läßt sich doch ein so einfach zu verdienendes Geld nicht entgehen!

Für die Sichtweise der GTÜ spricht jedoch, daß ausländische Oldtimer auch keine Ausnahmegenehmigung benötigen, das Datum der Erstzulassung reicht aus.

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Saharagerd
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#6 Beitrag von Saharagerd » 2008-04-01 22:02:08

Moin moin

Also, mein 404 ist jetzt auch ein "Oldie mit H-Kenzeichen", Aufbauart nach wie vor: So.KFZ-Wohnmobil über 2,8To.
Das ist natürlich genial, einerseits H-Kennzeichen mit den entsprechenden Vorzügen (Nachteile...?) und trotzdem noch Wohnmobil (wegen Fähre, ADAC usw.).
Habe für die Umwidmung ungefähr 1 Jahr gebraucht. Nachdem ich die ersten Prüfstellen angefahren habe und abgwiesen wurde, habe ich mir eine Vorstellungsmappe mit Fotos, Beschreibung usw. angefertigt und damit dann die verschiedenen Prüfstellen "abgeklappert". Dabei habe ich festgestellt, daß es zwar vom TÜV, GTÜ und wie die alle heißen, Richtlinien gibt, der einzelne Prüfer vor Ort aber eigenen "Ermessensspielraum" hat. Es ist nur selten jemand bereit eigene Verantwortung zu übernehmen. Habe so, nach einiger "Tingelei", einen positiv eingestellten Tüver gefunden und das bei dem ganz "normalen TÜV". Wenn der Tüver vor Ort nicht will und mitspielt, geht`s einfach nicht, erzwingen geht da nicht. Bei mir war Luft, weil "mein" Prüfer eben den WoMo-Umbau als "zeitgenössischen Umbau" deklariert hat (Ermessensspielraum). Ansonsten war der Wagen, auch nach 43 Jahren, technisch und optisch top in Schuß. Mach ich ja auch schon aus eigenem Interesse, habe keinen Bock mit einem 43 Jahre alten MOG in Nordafrika liegen zu bleiben.
Also, einfach weiter versuchen.
Viel Glück

Gruß Gerd
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...und wer nicht reist hat nur eine Seite davon gelesen

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QuasiLupus
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#7 Beitrag von QuasiLupus » 2008-04-02 21:23:15

Nabend zusammen,

ich habe vor 2 wochen bei der gtü h-kennzeichen bekommen, aber erst, nachdem ich dem prüfer gesagt habe, er solle doch bitte in seinen unterlagen nachschauen, da gibt es eine ausnahmeregelung für lkw mit geschl. kasten. erst dann bekam ich mein gutachten, zuvor hatte er sich nur auf die regelung umbau vor 10 jahren berufen, und mein hano ist erst 16 jahre nach erstzulassung ein womo geworden.

im übrigen hat die gtü eine interne richtlinie in schriftlicher form, hab ich selbst gesehen, ist im wortlaut ziemlich ähnlich wie die alte ungültige vom tüv.
jedoch meine ich auch, dass es in der regel auf den prüfer ankommt. hat der keinen sinn für altes, vergiss es!

grüße

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