Jambo Christopher,
das mit dem H-Kennzeichen und WoMo-Zulassung kenne ich,
habe ich auch
Zu 1.) 3 StVZO § 45, Absatz 4
Zu 2.) ABE.
@ Es gehr nicht darum, jemanden das H-Kennzeichen zu vergraulen
oder seine Umbauten, wie auch immer, anzuprangern, sondern
mir darum, wie Diverse User, nicht nur in diesem Forum, kalt-
schnäuzig die Meinung vertreten, uns geht das alles nichts an,
wir haben einen "GUTEN PRÜFER" der trägt eh alles ein.
Deren Versuch dies auf die Allgemeinheit zu übertragen scheitert
daran, das nicht jeder einen "Guten Prüfer" hat oder bekommt.
Ahnungslose mit diesen diversen Ratschlägen ins Messer laufen
zu lassen, halte ich nicht für Kollegial.
Mein Rat aus Erfahrung:- Prüforganisationen abfragen, was geht,
was nicht. Gewisse Vorschriften lassen einen Ermessensspiel-
raum zu, muß man im Gespräch klären.
Umbauen und dann hinfahren, nach dem Motto, "Friß oder Stirb"
GEHT FAST GARNICHT.
Gruß
Uri