Faustregel Stärke Hecktraverse <-> Anhängelast?

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Faustregel Stärke Hecktraverse <-> Anhängelast?

#1 Beitrag von Dieselsurfer » 2008-01-10 18:39:23

hi,

gibts irgendeine Faustregel, bei welcher Stärke der Hecktraverse welche Anhängelast möglich ist? oder ist das dann noch zusehr von Hersteller, Bauart und was weiss ich nich noch anhängig?

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#2 Beitrag von felix » 2008-01-10 23:06:29

Hallo,

die Dinger sind wie Kupplungen, Bremsscheiben oder Luftkessel: Sie müssen Bauartgeprüft und Freigegeben seien. Der D-Wert steht dann entweder auf einen Typenschild, oder kann beim Hersteller erfragt werden.

Mit Faustformel geht da wenig, gerade da das Schwingungsbelastet ist, wird das auch schnell "black Magig". Außerdem sind das Stahlsorten und Diemensionen, die man eh nicht kaufen kann, wenn man nicht mindestens drei Waggons nimmt.

Ich habe schon davon gehört, das Jemand das mit einer Einzelabnahme durchbekommen hat, dann aber auch mit FEM-Analyse u.s.w.

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#3 Beitrag von Dieselsurfer » 2008-01-11 10:04:23

ok, dann werd ich mich doch nochmal bei onkel stern kundig machen..., kann man die hecktraverse verstärken? also, ohne riesen aufwand? zB noch eine traverse oder ein fettes blech draufschweisen / am rahmen befestigen .... na, sicherlich wird das dann nicht tüv- kompatibel, was?

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#4 Beitrag von felix » 2008-01-11 12:21:06

Hallo sewan,

ne kaufen ist voll fies teuer! An den Dingern ist ja kein Vergang.

Rahmenbreite- und Rahmenhöhe messen und über Schrottplätze und durch die E-Bucht (Kupplungen werden meist mit Traverse verkauft, da es zu jeder Kupplungstonnage auch die passende Traverse gibt.) tiegern und eine Traverse suchen, die in deinen Rahmen passt. Diese sollte unbedingt mit den dazugehörigen Anschraubböcken sein.

Na ja, dann noch ein paar zusätzliche M12 Löcher bohren (Nach Möglichkeit Löcher aufreiben und 10.9 Feingewinde-Schrauben mit metallischen SToppmuttern), die Traverse einschrauben und du hast etwas mit ABE, Typenschild und der TÜV wird nicht einmal fragen.

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#5 Beitrag von Dieselsurfer » 2008-01-12 11:30:10

ja nee, ich will ja keene neue traverse beim onkel benz kaufen, bin ja kein krösus!! ich will erstmal wissen, was ich an meine dranhängen darf...
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#6 Beitrag von felix » 2008-01-12 12:35:44

Großes Sorry,

jetzt verstehe ich deine Frage erst! Sorry, ich wollte dich davon abhalten dir eine selbst zu bauen... 6t wird die an deinem Auto sicher auch haben, wenn das Lochbild 120*55mm für ne Kupplung drin ist.

Fürs Gefühl: Mein Heckträger für 11t Kupplung hat 17mm Materialstärke und der Querschnitt des U-Profils ist beinah Quadratisch (Die Gurte sind beinah so tief, wie der Steg hoch)

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#7 Beitrag von Dieselsurfer » 2008-01-12 18:40:59

ok,na ich hab mal so übern daumen mit ner schmiege 7mm gemessen :dry: nich so üppig... wie war das nochmal mit der maximalen anhängelast, mal abgesehen vom d-wert und so? 1,5x zul. Gesamtgewicht des Lasters und min 5PS pro bewegter Tonne (einschließlich Zugfahrzeug) Oder?

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#8 Beitrag von Ulli » 2008-01-12 19:49:14

5kw

ansonsten stimmt`s.

Aber beachten, das sind gesetzliche Rahmenwerte, die vom Hersteller bei der Anhängelast unter- und bei der Motorleistung überschritten werden dürfen.
Gerade bei der Anhängelast ist nicht nur der d-Wert von AHK und Traverse/Rahmen relevant, sondern auch die Bremsleistung des Zugfahrzeugs, die Art der Federung ...
Aus diesen Gründen bleibt die vom Hersteller zugelassene Anhängelast häufig unter dem gesetzl. zulässigen Wert.

Gruß Ulli
Zuletzt geändert von Ulli am 2008-01-12 19:50:40, insgesamt 1-mal geändert.

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#9 Beitrag von Dieselsurfer » 2008-01-12 20:38:51

Hmm,na da dürfte ich ja mit Augenzudrücken maximal 7,5 tonnen ziehen 100PS = 74KW --> 15t insgesamt bewegte Masse - 7,4t zul. GG Felicitas = 7,5t Hänger. Wenn die Traverse da nich zwischenfunkt... Na mal schauen...
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