LA911B: Endlich H und eine Frage zur Ablastung

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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Max_LT2
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LA911B: Endlich H und eine Frage zur Ablastung

#1 Beitrag von Max_LT2 » 2007-12-14 22:38:04

Hallo zusammen,

was lange währt wird endlich gut: War diese Woche beim TÜV und habe gleich das volle Programm absolviert (306€):

HU: alles Bestens. Orginalton:"die komplette Bremsanlage (Luft und Hydraulik) ist ja Nagelneu, die Rechnung möchte ich jetzt nicht bezahlen müssen.

AU (da EZ leider nach 01.01.77): alle Werte auf Anhieb im grünen Bereich. Habe in der Früh den Hauber noch ordentlich warmgefahren, macht echt Spass!!!!

Oltimergutachten §23: kein Problem nach vorheriger Abstimmmung... => Endlich H, hura...

Ablastung auf 7,49t: auch kein Problem aber eine Frage hierzu:

Die zul.Gesamtmasse wurde unter F.1 und F.2 auf 7490kg herabgesetzt, die zul. Achslasten unter 7.1, 7.2, 8.1 und 8.2 wurden ebenfalls geringfügig reduziert.
Unter 22 (Bemerkung) steht dann noch u.a.: Zu F.1, F.2, 7.1-8.2 :Ablastung ohne technische Änderung.

Jetzt habe ich ja schon mal irgendwo gelesen das man F.1 auch auf dem ursprünglichen GG lässt, habe jedoch auch eine Richtlinie vom kba im Internet gefunden wo steht das F.1 und F.2 gleichzuhalten sind (Ausnahme ist nur falls man in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung in Deutschland dann auch ein höheres F.1 haben kann=> ist meiner Meinung nach für Schwertransporte gedacht).
Soll ich diesbezüglich den TÜVer nochmal nerven (wobei er wahrscheinlich mittlerweile froh ist meine Handynummer nicht auf seinem Display zu sehen) oder reicht der Hinweis: 'Abgelastet ohne techn. Änderung' in Verbindung mit dem alten entwerteten Brief um ggf. klarmachen zu können das das Fahrzeug auch mehr abkann als 7,49t (spätere Wiederauflastung etc.)???????
Wie würdet ihr Entscheiden?

Danke und Gruß
Markus
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Pirx
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#2 Beitrag von Pirx » 2007-12-14 23:09:38

Hallo Markus,

bei unserer Ablastung war es so, daß unter "technisch zulässiges Gesamtgewicht" die alten 11 Tonnen stehen, unter "im Mitgliedstaat [der EU] zulässiges Gesamtgewicht" eben die neuen 7,49 Tonnen. Die Achslasten wurden nicht reduziert und sind in beiden Fällen gleich.

Damit hat sich ja aufgrund eines Fehlers der Dame am Schalter der Zulassunfgsstelle nicht nur der Prüfer, sondern auch der Chef der Zulassungsstelle intensiv beschäftigt und dies so bestätigt.

Ich halte das auch so für richtig, denn nur so kann mit wenig Aufwand das technisch zulässige Gesamtgewicht z.B. von der Polizei leicht kontrolliert werden. Das kann im Falle einer festgestellten Überladung (Führerscheinfragen nun mal nicht betrachtet) wichtig sein, denn eine Überladung ohne Überschreitung des techn. zGG wird in der Regel milder beurteilt.

Für den Fall einer späteren Wieder-Auflastung wirst Du nun zumindest eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers beibringen müssen, die das ursprüngliche Gesamtgewicht bescheinigt. Kostet derzeit ca. 100 EUR und bedeutet Aufwand. Ob man bei Mercedes-Benz allerdings in 15 Jahren noch die Unterlagen zu Deinem LKW findet - wer weiß?

Wenn Du die Möglichkeit hast, die Papiere noch ändern zu lassen, mach es. Wenn nicht, warte bis die Notwendigkeit eintritt.

Pirx
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Richard
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zGG

#3 Beitrag von Richard » 2007-12-14 23:24:33

Hallo Markus,

schön zu hören daß du mit deinem Auto weiterkommst. Wenn ich
Dich recht verstehe wurden die einzelnen Achslasten etwas verringert ohne daß Du technisch etwas verändern mußtest.
Ich würde Dir empfehlen dies so zu lassen.
Da ich weiß das Du am liebsten auf Einzelbereifung umrüsten möchtest, folgender Hinweis.
Auch wenn Dein Gesamtgewicht nur 7,49 t beträgt muß Dein Reifen/Felge auf der jeweiligen Achse die eingetragene Achslast erreichen. Je höher die Traglast um so teurer jedoch auch der Reifen.
Muß nicht immer sein einen Reifen mit Traglast 3550 kg kaufen zu müssen wenn das ganze Fahrzeug keine 8 Tonnen wiegen darf. für eine evtl spätere Wiederauflastung hast du ja den alten Fahrzeugbrief.
Wenn du deinen Tüv-ler nerven willst so tu das doch mit der Eintragung der Einzelbereifung!!
Dazu viel Glück.
Gruß Richard

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Max_LT2
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#4 Beitrag von Max_LT2 » 2007-12-15 7:00:20

Hallo Klaus,
danke für deine Anmerkungen.

Pirx hat geschrieben:Hallo Markus,


Ich halte das auch so für richtig, denn nur so kann mit wenig Aufwand das technisch zulässige Gesamtgewicht z.B. von der Polizei leicht kontrolliert werden. Das kann im Falle einer festgestellten Überladung (Führerscheinfragen nun mal nicht betrachtet) wichtig sein, denn eine Überladung ohne Überschreitung des techn. zGG wird in der Regel milder beurteilt.

Für den Fall einer späteren Wieder-Auflastung wirst Du nun zumindest eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers beibringen müssen, die das ursprüngliche Gesamtgewicht bescheinigt. Kostet derzeit ca. 100 EUR und bedeutet Aufwand. Ob man bei Mercedes-Benz allerdings in 15 Jahren noch die Unterlagen zu Deinem LKW findet - wer weiß?
Pirx
Reicht in den beiden oberen Fällen nicht auch der alte Fahrzeugschein bzw. Brief (beides noch vorhanden), oder sind die Unterlagen durch die Entwertung 'nutzlos' geworden??
Pirx hat geschrieben:Wenn Du die Möglichkeit hast, die Papiere noch ändern zu lassen, mach es. Wenn nicht, warte bis die Notwendigkeit eintritt.

Pirx
Die Papiere (Fahrzeugbescheinigung Teil1 und 2) sind noch nicht gemacht. Werde am Montag mal auf der Zulassungsstelle anrufen und versuchen den Experten für die neuen Fahrzeugbescheinigungen ans Rohr zu bekommen.

Evtl. reicht es ja auch bei 'Abgelastet ohne technische Änderung' die Ergänzung 'Abgelastet von 9500kg ohne technische Änderung'. Dann könnten F.1 und F.2 gleich bleiben (7490kg)

Gruß Markus
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Max_LT2
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Re: zGG

#5 Beitrag von Max_LT2 » 2007-12-15 7:05:48

Richard hat geschrieben:Hallo Markus,

schön zu hören daß du mit deinem Auto weiterkommst. Wenn ich
Dich recht verstehe wurden die einzelnen Achslasten etwas verringert ohne daß Du technisch etwas verändern mußtest.
Ich würde Dir empfehlen dies so zu lassen.
Da ich weiß das Du am liebsten auf Einzelbereifung umrüsten möchtest, folgender Hinweis.
Auch wenn Dein Gesamtgewicht nur 7,49 t beträgt muß Dein Reifen/Felge auf der jeweiligen Achse die eingetragene Achslast erreichen. Je höher die Traglast um so teurer jedoch auch der Reifen.
Muß nicht immer sein einen Reifen mit Traglast 3550 kg kaufen zu müssen wenn das ganze Fahrzeug keine 8 Tonnen wiegen darf. für eine evtl spätere Wiederauflastung hast du ja den alten Fahrzeugbrief.
Wenn du deinen Tüv-ler nerven willst so tu das doch mit der Eintragung der Einzelbereifung!!
Dazu viel Glück.
Gruß Richard
Hallo Richard,
danke für deinen Hinweis.
Zum Thema größere Reifen/Einzelbereifung will er (noch) gar nix hören. Denke er braucht jetzt erst mal etwas Ruhe, dann sehen wir mal weiter. Vielleicht laufen mir ja irgendwann noch mal 11.00R20 Reifen mit originalen Felgen über den Weg (am Besten in RAL 6012), dann ist das Ganze mit H sicher leichter umzusetzen als mit den 14.5R20 und den Felgen aus meinem Keller....

Gruß Markus
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#6 Beitrag von Krusty » 2007-12-15 7:35:11

Markus

Gratuliere dir recht herzlich :rock: hoffe ich kann den Laster bald mal Live erleben :search:

markus
es ruhet hier in diesem Grab, ein ganz erbärmlich feiger Staat

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#7 Beitrag von wayko » 2007-12-15 15:54:33

Hallo Markus,

Glückwunsch, schön, daß es so problemlos geklappt hat :D

Clemens
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#8 Beitrag von Pirx » 2007-12-15 20:13:25

Hallo Markus und Richard,

noch eine kleine Anmerkung zu den Achslasten:

die Ablastung hat erst mal gar nichts mit den Achslasten zu tun!

Es kann natürlich sein, daß im Zuge einer Umbereifung die Achslasten verringert werden müssen, damit man mit der Reifentragfähigkeit hinkommt. Das ist aber eigentlich eine ganz andere Baustelle ...

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#9 Beitrag von roman-911 » 2007-12-15 23:33:45

cooelll!

sogar mit "ausreichend" dimensionierter sicht/sprechverbindung!
:rock:

glückwunsch!
:)

grüsse roman

p.s.: welcher tüv?
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#10 Beitrag von mbmike » 2007-12-17 10:27:46

Hallo Markus,
großen Glückwunsch!!!

Wieder ein Projekt positiv abgeschlossen! Schön, so kurz vor Weihnachten und dem Jahresende!

Viel Spaß beim Fahren.

Gruß
Mike

PS bzgl. AU, ich war der Meinung, dass AU-Pflicht erst ab Bj. 1979 besteht? Bin ich da auf dem falschen Dampfer? :mellow:
Gruß aus dem Maasland

Mike

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#11 Beitrag von Wilmaaa » 2007-12-17 11:18:23

mbmike hat geschrieben: PS bzgl. AU, ich war der Meinung, dass AU-Pflicht erst ab Bj. 1979 besteht? Bin ich da auf dem falschen Dampfer? :mellow:
Für Dieselfahrzeuge ist der 1.1.1977 der Stichtag.
Ich nehme an, Dein Dampfer ist fehlgeleitet. ;)

Wilmaaa :cool:
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#12 Beitrag von mbmike » 2007-12-17 12:26:12

Uuupppps!

Tuuuuuuut!!! Bedankt voor de informatie, mijn koningin!

(in Hochwasser-Deutsch wegen des Dampfers!) :cool:

Jetzt wieder im richtigen Gewässer!
:cold:
Gruß aus dem Maasland

Mike

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#13 Beitrag von Max_LT2 » 2007-12-17 13:02:19

Hallo zusammen,
danke für die zahlreichen Glückwünsche. :D

Habe heute morgen nochmal meinen TÜVer gesprochen (er hat sich wieder erholt). Zum Thema Ablastung meinte er dass die Münchener Zulassungstelle keine 2 Gesamtgewichte im Schein sehen will. Aus seiner Sicht reicht der Hinweis 'Abgelastet ohne techn. Änderung' in Verbindung mit dem alten Brief (wenn auch entwertet) als Nachweis für eine spätere Widerauflastung vollkommen aus.
Werde morgen nochmal die Zulassungsstelle befragen...
Gruß Markus
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#14 Beitrag von Max_LT2 » 2007-12-18 9:32:09

Hallo,
die Rücksprache mit der Zulassungsstelle München-Land hat die TÜV Aussage bestätigt:
- keine 2 Gesamtgewichte im Schein (auch nicht mit dem Hinweis 'technisch möglich' oder so).
- Es reicht der Hinweis 'Abgelastet ohne techn. Änderung' in Verbindung mit dem alten Brief (wenn auch entwertet) als Nachweis aus.

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