Was muss ein Gasgerät erfüllen um es eingtragen zu bekommen?

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Freddy
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Was muss ein Gasgerät erfüllen um es eingtragen zu bekommen?

#1 Beitrag von Freddy » 2014-12-11 20:47:20

Moin moin,

weiß jemand was ein gasbetriebenes Gerät (speziell Backofen) für eine Nummer/Tüv/GS -Siegel oder sonst was braucht damit ich es in das Büchlein für die Gasprüfung eintragen lassen kann?

Darin stehen ja augenscheinlich die Seriennummern der Betreffenden Geräte.

Speziell intressire ich mich vür Backöfen aus dem marinen Bereich, ich weiß aber wie gesagt nicht ob ich die eingeragen bekomme oder was die erfüllen müssten.

Viele Grüße

Freddy

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hanomagtier
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Re: Was muss ein Gasgerät erfüllen um es eingtragen zu bekom

#2 Beitrag von hanomagtier » 2014-12-11 22:02:55

Gruß aus dem Hunsrück
Albrecht, das Hanomagtier

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Freddy
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Re: Was muss ein Gasgerät erfüllen um es eingtragen zu bekom

#3 Beitrag von Freddy » 2014-12-12 12:04:34

Hey! vielen Dank!

Ich zitire (für die Nachwelt):
Allgemeines zu den Gasgeräten:
- alle Geräte müssen für 30 mBar Gasdruck vorgesehen sein.
- Alle Gasgeräte müssen für den Betrieb in Straßenfahrzeugen geeignet und zugelassen sein. D. h.
o Gerät muss CE o. DVGW-Zertifiziert sein, o. 90/396/EWG entsprechen.
o Ab 1.10.02 muss es ggf. 72/245/EWG entsprechen (EMVU)
- Alle Gasgeräte müssen für Deutschland und für den Betrieb mit Propan und Butan zugelassen sein.
- Insbesondere bei Gebrauchtgeräten: Die Typenschilder müssen vorhanden und lesbar sein.
- Alle Geräte müssen über eine Flammüberwachung (Zündsicherung) verfügen.
- Geräte müssen entsprechend den Herstellerangaben eingebaut und betrieben werden. Dies Betrifft insbesondere:
o Den vorgesehenen Verwendungszweck (z. B. für Fahrzeuge oder nicht)
o Die Vorgaben zum Einbau
o Die Vorgaben zur Abgasführung
o Weitere Betriebshinweise etc.
- Alle Gasgeräte müssen fest an die Gasrohrleitung angeschlossen werden.
Freddy

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