Hallo,
ich klinke mich einmal ein, da mein Problem sehr gut zu den behandelten Geschichten passt.
LAF 1113B, Bj.1983, Katastrophenschutzreserve, mit Rockinger TK226J, D-Wert 66kN
Anhängelast gebremst: 2t, ungebremst 1,5t
Hat jemand einmal bei einem entsprechenden Fahrzeug die Anhängelast erhöht? Ich würde das gerne in einem halben Jahr bei der fälligen AU machen/versuchen.
Kann mir jemand sagen, woran ich bei diesem Fahrzeugtyp die dem Fahrzeuggewicht angemessene Traverse erkenne?
Was mich bei der Sache irritiert:
Hat der Katastrophenschutz bei einem 11t-Lkw wirklich vom Daimler eine "Kinder"traverse verbauen lassen? Oder ist die Eintragung von 2t der Zuteilung an Freiwillige Feuerwehren geschuldet, damit die nichts ausser den kleinen Standard-Feuerwehrhängern durch die Gegend ziehen? Und nicht mit dem Riesenhänger vom Bauern um die Ecke am Wochenende irgendwelchen Mist veranstalten und dabei potentiell den Einsatzwagen schrotten?
Im -wirklich bösen- Katastrophenfall muss man mit dem Laster ja sowieso ziehen was gerade nötig ist. Und das sollte er dann besser auch können.
Warum baut man in den 70er und 80er Jahren 50er Jahre-Technik für den Atomkriegsfall nach und kastriert dann das Fahrzeug an einer möglicherweise für den Einsatz wichtigen Stelle?
Etwas ratlose Grüße,
Flo